Verbesserung des Radwegenetzes - hier Steinstraße (Antrag der AfD-Fraktion)
Letzte Beratung: 23.06.2020 Cityausschuss Ö 4.1
Hamburg ist in den letzten Jahren darum bemüht, den Zustand des Radwegenetzes kontinuierlich zu verbessern, um den Anteil des Fahrrades als Verkehrsträger im Stadtbereich zu erhöhen. In diesem Kontext wurden bereits viele bauliche und organisatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht, dennoch gibt es selbstverständlich stets Optimierungsbedarf. Ziel weiterer Maßnahmen muss es sein, die Sicherheit, den Verkehrsfluss und die Orientierungshilfen im Radwegenetz zu erhöhen, bzw. zu verbessern.
In der Steinstraße, in Richtung Westen, fädelt der Radweg auf Höhe der Hausnummer 8, auf die Fahrbahn aus und endet nach ca. 20m gänzlich. Parallel zum ausfädelnden Schutzstreifen, verläuft auf dem Bürgersteig ein regulärer Fahrradweg, der an einigen Stellen durch einen vom Fußweg verschieden Bodenbelag kenntlich ist und an anderen durch auf den Gehwegplatten angebrachten Streifenmarkierungen. Kurz nach dem Straßennamenswechsel von „Steinstraße“ zu „Speersort“, hört der Radweg, seit einigen Jahren, unvermittelt, mitten auf dem Fußweg auf und fehlt auch im weiteren Verlauf der „Domstraße“. Durch die ab dieser Stelle fehlenden Markierungen, kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern, Rad- und Autofahrern. Die Situation widerspricht dem Anspruch der Stadt auf eine fahrradfreundlichere Gestaltung des Radwegenetzes und birgt überdies ein nicht unerhebliches Unfallrisiko.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss / der Regionalausschuss möge beschließen, den Bezirksamtsleiter anzuweisen,
1. In Absprache mit dem LSBG, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der verwirrenden und defizitären Radwegsituation im beschriebenen Straßenabschnitt zu initiieren. Wenn möglich, soll hierbei der bis vor einigen Jahren noch vorhandene Radweg wieder hergestellt, bzw. durch neue Markierungen deutlich gemacht werden.
2. Durch eine eindeutige Beschilderung, die Parallelnutzung von Ausfädelungsschutzstreifen oder vollwertigem Radweg beenden.
3. Der Bezirksversammlung über die geplanten Maßnahmen so zeitgerecht in Kenntnis zu setzen, dass ggf. noch Anpassungen vorgenommen werden können.
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