Kennzeichnung der Sondernutzungsflächen der Außengastronomie mit "Blauen Linien" - Quartiersbeirat Wohlwillstraße
Letzte Beratung: 02.09.2021 Cityausschuss Ö 7.2
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die Drucksachen-Nr. 22-0475 einstimmig beschlossen.
Der Cityausschuss hat den Beschluss des Quartiersbeirates Wohlwillstraße wie folgt abgeändert:
Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße empfiehlt, dass im Bereich des ehemaligen Sanierungsgebiet S5 Wohlwillstraße „alle“ Sondernutzungsflächen die für Außengastronomie genutzt werden, kenntlich gemacht werden durch „Blaue Linien“. Diese sollten in der Ausführung denen im Portugiesenviertel (Hamburg Neustadt) gleichen.
Aufgrund das dieser Antrag vom Beirat in der Vergangenheit mehrfach gestellt wurde und die bisherige Umsetzung (kleine, blaue Ecken) kaum erkennbar war, sollte die Umsetzung bis spätestens zur Sommersaison 2020 stattfinden. (Ein Plan des ehemaligen Sanierungsgebiet S5 Wohlwillstraße für das diese Beiratsempfehlung gelten soll, ist diesem Schreiben beigefügt)
Abstimmungsergebnis im Beirat vom 19. November 2019:
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 7
Beiratsmitglieder: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Politik: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Wir bitten darum, dass der Beirat in die Empfehlungen der Verwaltung miteinbezogen wird und um baldige Rückmeldung, auch zu den o. a. Einzelpunkten.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das ehemalige Sanierungsgebiet Wohlwillstraße umfasst mindestens 17 Straßen, zu denen neben der Wohlwillstraße u.a. die nachstehenden Straßen: Clemens-Schulz-Straße, Simon-von-Utrecht-Straße, Otzenstraße, Große Freiheit, Seilerstraße gehören. Weiterhin ist ein kleiner Teil des BID Reeperbahn (Teile von Große Freiheit, Talstraße und Hamburger Berg) berührt. Betroffen von dem Beschluss sind damit ca. 85 Außengastronomieflächen, bei denen allerdings eine flächendeckende Beschwerdelage dem Fachamt Management des öffentlichen Raums nicht bekannt ist.
Die dem Bezirksamt Hamburg-Mitte für 2020 zur Verfügung stehenden Straßenunterhaltungsmittel sind erneut nicht auskömmlich. Daher kann das Aufbringen der Markierung, insbesondere in dem großflächigen Gebiet, nicht durch diese Mittel aufgefangen werden. Die entstehenden Kosten werden daher unter Verweis auf den Beschluss des Cityausschusses an die Sondernutzer weitergereicht werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung den Cityausschuss um Stellungnahme, ob weiterhin alle in dem Gebiet befindlichen Außengastronomiebetriebe, unabhängig von der Beschwerdelage, einbezogen werden sollen. Alternativ kann eine Umsetzung in den weiteren Straßen des Quartiers von der Beschwerdelage in der Saison 2020 abhängig gemacht werden.
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