Protokoll
Sitzung des Cityausschusses -DIGITAL- vom 16.02.2021

Ö 1

Begrüßung

Herr Sträter eröffnet die Ausschusssitzung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Sträter teilt zunächst mit, dass Herr Muja nicht mehr das Amt des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ausführen wird. Aus diesem Grund müsse neu gewählt werden. Allerdings könne diese Wahl nach Auskunft der Verwaltung erst in einer Präsenzsitzung erfolgen. 

In diesem Zusammenhang möchte Frau Jakob wissen, ob hier eine Briefwahl möglich wäre. Die Verwaltung werde gebeten dieses zu prüfen.

Herr Willenbrock regt an die Tagesordnungspunkte 4.3 und 5.3 zusammen zu beraten. Es gibt keine Einwände.

 

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift öffentlicher Teil vom 19.01.2021

Es herrscht Einvernehmen darüber, die Beschlussfassung über die Niederschrift vom 19.01.2021 in die nächste Sitzung des Cityausschusses zu vertagen.

 

Ö 3

Referat zum Thema: Parkraumbewirtschaftungszonen in Teilen der Innenstadt

Zunächst erläutert Herr Adrian (Landesbetrieb Verkehr (LBV)) anhand einer Präsentation (siehe Anlage) wesentliche Merkmale zu dem Thema Parkraumbewirtschaftungszonen in Teilen der Innenstadt. Der Referent skizziert Hintergrund und Zielsetzung dieses Projektes.

In der weiteren Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit dem Referenten weitere Aspekte und Fragestellungen u.a.

 Zum Thema Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken: werden die Quartiere Münzviertel und St. Georg zusammen betrachtet oder separat?

 Wenn in der Bewirtschaftungszone Ladezonen ausgewiesen sind, besteht die Möglichkeit diese Ladezonen dann zu erweitern oder sind diese dann zeitlich begrenzt? Wie sieht es dann mit dem Handwerker-Verkehr aus? Dieser hat im ganzen Stadtgebiet Probleme zu parken.

 Zum Thema Bewirtschaftungszone Altstadt 04: diese Pläne sind zunächst in der Schublade geblieben, weil der Ballindamm umgebaut wurde - dieser ist nunmehr fertiggestellt. Aus Steuerzahler-Sicht stellt sich nun die Frage, ist dieser insoweit fertiggestellt, dass die aktuell erforderlichen Parkplätze und Parkscheinpflicht-Schilder stehen oder wurden diese nicht aufgestellt, weil an dieser Stelle die Bewirtschaftungszone eingerichtet wird?

 Wurde eine Untersuchung durchgeführt wie wahrnehmbar diese Schilder sind?

 

Der Referent antwortet daraufhin wie folgt:

 Das Thema Münzviertel / St. Georg wird tatsächlich Teil der Untersuchung sein. Wenn es dort Bewohnerparken geben sollte, dann wäre es so wie in den anderen Gebieten, dass es nicht nur ein großes Bewohnerpark-Gebiet gibt. Die einzelnen Zonen dürften sich nur über einen Kilometer erstrecken. Dann würde man dieses getrennt ausweisen. In der Untersuchung wird dieses zunächst als eine Fläche betrachtet.

 Zu dem Thema Parkstände umwandeln: in der vergangenen Woche wurde über dieses Thema mit der zuständigen Kollegin (Fahrradkoordinatorin) aus dem BVM gesprochen. Das Thema Fahrradverkehr wird nun in das Projekt Innenstadt einfließen.

 Die verbliebenen Parkplätze am Ballindamm werden einzeln beschildert.

 Zu dem Thema Ladezonen: den Bedarf muss man sich vor Ort anschauen. Die Ladezonen gelten in der Regel immer für eine bestimmte Zeit und nicht rund um die Uhr. Dies würde auch in Zukunft so bleiben. Außerhalb dieser Zeiten, die man auf den entsprechenden Schildern ablesen kann, könnte man gebührenpflichtig Parken bzw. nach 20 Uhr auch gebührenfrei.

 Zum Thema Handwerker-Verkehr: hier steht der Fachbereich mit der Handwerkskammer, als auch mit der Handelskammer in einem ganz engen Dialog. Bei den Handwerkern sind zwei Themen zu bearbeiten - das eine ist das Thema die Fahrt zum Kunden und das zweite ist, was passiert mit dem Handwerker, wenn sein Betrieb in dem Einzugsbereich des Bewohnerparkens liegt. Die Fahrt zum Kunden ist derzeit kein Problem. Hier gibt es Notfall- oder Montagegenehmigungen für Handwerker, die Notfallreparaturen durchführen - hier liegt die Genehmigungsquote bei über 95 % d.h. fast alle Betriebe, die diese Genehmigung beantragen und entsprechende Fahrzeuge besitzen, erhalten diese Genehmigung. Generell findet man in allen bewirtschafteten Gebieten durch die Parkraumbewirtschaftung und das Bewohnerparken einfacher einen Parkplatz im Vergleich zu früher. Hier muss der Handwerker allerdings innerhalb der Höchstparkdauer von 3 Stunden oder in der City von 2 Stunden mit der Arbeit fertig sein. Im ganzen Citybereich ist das Thema Baustellen ein Problem. Insbesondere die Frage, wie der Handwerker die Baustelle anfahren kann. Ein anderes Thema ist das Parken am Betriebssitz. Hier ist die Abteilung dabei das Antragsverfahren zu digitalisieren. Voraussichtlich ab April 2021 hat der Handwerker die Möglichkeit die Anträge dann online zu stellen. Ausschlaggebend für eine Genehmigung ist, ob häufige Transporte mit einem dafür geeigneten Fahrzeug stattfinden. Im Weiteren ist in der Überlegung, Kontingente einzurichten, wenn eine Firma mehrere solcher Fahrzeuge betreibt

 Untersuchungen zum Thema „Wahrnehmung von Schildern“ wurden nicht durchgeführt. Die Bußgeldstelle würde hier entsprechende Hinweise weiterleiten, sollte es vermehrte Beschwerden geben. Der Bereich Parkraummanagement würde anschließend an der Stelle Nachbesserungen vornehmen. 

 

Herr Sträter bedankt sich bei dem Referenten für die Präsentation.

 

Ö 4

Anträge

Ö 4.1 - 22-1701

Hundeauslaufzone zwischen Vorsetzen und Michelwiese mit einem Zaun sichern (Antrag der SPD, CDU und FDP- Fraktion)

Herr Abreu de Sousa stellt den Antrag vor.

Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Jakob, Herrn Mennerich und Herrn Behrschmidt beschließt der Ausschuss den Antrag einstimmig.

 

 

Ö 4.2 - 22-1702

Sauberkeit im öffentlichen Raum auch in Zeiten der Pandemie aufrechterhalten (Antrag der SPD, CDU und FDP-Fraktion)

Herr Abreu de Sousa stellt den Antrag vor.

Frau Jakob merkt an, dass in Hamburg der sog. Wiederkehrbecher stark beworben worden sei. Wo ist dieser derzeit? Im Weiteren sollten die Geschäfte auf die Verwendung von selbst mitgebrachten Verpackungsmaterial hinwirken. Die dauerhafte Verwendung von Einwegmaterial könne hier auf keinen Fall zielführend sein.

Herr Sträter weist daraufhin, dass die Gastronomen, die derzeit den Außer-Haus-Verkauf anbieten, angehalten worden seien, die Speisen „stark" zu verpacken, damit die Verbraucher*innen die Speisen nicht direkt vor der Tür verzehren. Im Augenblick sei dieser Umstand der Pandemie geschuldet.

Frau Morgenroth möchte wissen, ob es eine Vorschrift gibt, die die Gastronomen davon abhält, die mitgebrachten Behältnisse der Verbraucher*innen zu verwenden bzw. anzunehmen.

Herr Nelkner teilt mit, dass er hierzu keine Informationen habe, diese aber in einem Nachtrag zu Protokoll nachreichen werde.

 

Frau Dieckmann-Zerbe teilt mit, dass es definitiv verboten sei, die Behältnisse der Verbraucher*innen über den Tresen hinweg anzunehmen, zu befüllen und wieder über den Tresen zu reichen.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen von Herrn Mennerich und Herrn Laute beschließt der Ausschuss den Antrag einstimmig.

 

Nachtrag zu Protokoll:

In diesem Zusammenhang kann bei der Frage, ob in Geschirr der Kundschaft ausgeschenkt werden darf, auf drei Merkblätter des Lebensmittelverbandes verwiesen werden, die alle Fragen zum Themenkomplex beantworten (siehe Anhang in der Drucksache). Das Lebensmittelrecht verbietet die Nutzung von eigenen Behältnissen grundsätzlich nicht. Verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneregeln ist der Lebensmittelunternehmer, der an seinen Betrieb angepasste Konzepte entwickeln muss. Zu beachten ist, dass man keinen Lebensmittelunternehmer zur Nutzung von Mehrwegsystemen zwingen kann. Dazu müssten erst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

 

 

 

 

Ö 4.3 - 22-1703

Außengastronomie in 2021 sicherstellen (Antrag der SPD, CDU und FDP-Fraktion)

Herr Sträter macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag zusammen mit der Vorlage in TOP 5.3 beraten werden soll.

Herr Abreu de Sousa stellt den Antrag vor.

Herr Laute begrüßt grundsätzlich den Antrag der Koalition, macht aber darauf aufmerksam, dass die GRÜNE-Fraktion das Gefühl habe, das der Antrag der Koalition nicht so weitgehend sei, wie die Vorlage der Verwaltung in TOP 5.3. Die GRÜNE-Fraktion tendiere dazu, die Formulierung der Vorlage in TOP 5.3 zu unterstützen. Die GRÜNE-Fraktion würde hier eine Alternativ-Abstimmung befürworten.

Herr Mennerich teilt mit, dass die AfD-Fraktion die Nutzung von Parkplätzen für sachfremde Zwecke grundsätzlich als kritisch ansehe. Das Auto habe ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Teilnahmerecht am öffentlichen Verkehr. Dementsprechend sollte auch hier dieser Raum geboten werden, um das Auto im Verkehr nutzen zu können. Allerdings sei es ebenso wichtig, dass die Bürger möglichst frei über ihr Leben und ihr Umfeld bestimmen können und die Politik dort möglichst wenig eingreift und Vorschriften erlässt. Sollte aber der Bürger mehrheitlich den Wunsch haben, den innerstädtischen Bereich für gastronomische Zwecke nutzen zu wollen, dann wäre dieses ein legitimes Interesse dem auch stattgegeben werden sollte. Im Umkehrschluss würde dieses bedeuten, dass weder der Antrag der Koalition noch die Vorlage der Verwaltung weitgehend genug ist. Tatsächlich müsse man hier darüber nachdenken, Parkflächen kontinuierlich umzuwidmen, damit es keine Parkflächen mehr sind, sondern öffentlicher Raum, der z.B. für solche Zwecke genutzt werden könnte.

Herr Hoitz wendet ein, dass sich bei dem Petitumspunkt eins um die Wiederbelebung der zuletzt genehmigten Parkraumflächen für die Außengastronomie gehe. Allerdings könne im Zweifel hier eine Präzisierung der Formulierung vorgenommen werden.

Herr Nelkner möchte von den Ausschussmitgliedern wissen, wie die Vorgehensweise in Petitumspunkt zwei „Der Cityausschuss wird hierüber informiert, kann dann den Einzelfall neu bewerten und ggfls. eine Empfehlung für eine modifizierte Genehmigung aussprechen" in der Praxis umgesetzt werden könne. Die Sitzungen des Cityausschusses finden nur monatlich statt und in der Sommerpause über einen längeren Zeitraum gar nicht.

Herr Abreu de Sousa teilt mit, dass in einem solchen Fall die Information auch an den Hauptausschuss bzw. an die Bezirksversammlung gegeben werden könne.

Herr Willenbrock unterbreitet dem Ausschuss daraufhin nachfolgenden Formulierungsvorschlag für den Petitumspunkt eins: „Das Bezirksamt wird gebeten, wie bisher im Jahr 2020 Genehmigungen für Sondernutzungen für Außengastronomie auf Parklätze und Ladezonen weiterhin zu erteilen oder ggfls. bis zum 31.10.2021 zu verlängern."

Herr Hoitz wendet ein, dass in dem Formulierungsvorschlag von Herrn Willenbrock der Teil „ggfls. bis zum 31.10.2021 zu verlängern" gestrichen werden müsse.

Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Jakob und Herrn Behrschmidt stellt Herr Sträter zusammenfassend folgenden Änderungsvorschlag mit: „Zu 1 - Das Bezirksamt wird gebeten, wie bisher im Jahr 2020 Genehmigungen für Sondernutzungen für Außengastronomie auf Parkplätze und Ladezonen zu erteilen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Sperrfrist für Außenbewirtschaftung von 22 Uhr bis 6 Uhr eingehalten werden muss. Zudem gelten die baulichen Vorgaben aus Drucksache 22-1391.1„

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag mit vorgenannter Änderung mehrheitlich - bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, einer Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE -.

Damit erübrigt sich die Vorlage der Verwaltung (TOP 5.3), da der Antrag (TOP 4.3) aus Sicht des Cityausschusses weitgehender sei.

 

Ö 5

Vorlagen / Mitteilungen

Ö 5.1 - 22-0475.1

Kennzeichnung der Sondernutzungsflächen der Außengastronomie mit "Blauen Linien" - Quartiersbeirat Wohlwillstraße

Herr Abreu de Sousa beantragt die Vertagung. Grund hierfür sei die Rücksichtnahme auf die Gastronomen*innen und die dadurch anfallenden Kosten. Eine weitere Beratung dieser Maßnahme könne nach der Sommerpause 2021 erfolgen.

Herr Laute wendet ein, dass die GRÜNE-Fraktion dieser Vorlage zustimmen könne. Hintergrund sei, dass durch die Kennzeichnung der blauen Linien dem/der Gastronom*in keine hohen Kosten entstehen würden. Die Vormarkierung koste 0,25 € pro qm, die Kalk-Plastik-Markierung koste 0,85 € pro qm und der Zuschlag für Typ 1 noch einmal 30 %. Das sind Kosten, die ein Gastronom auch in dieser Zeit tragen könne. Der große Kostenfaktor seien die Gebühren und diese werden dem Gastronom auch weiterhin erlassen.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen von Herrn Hoitz, Herrn Borgwardt und Herrn Willenbrock beschließt der Ausschuss die Vertagung mehrheitlich - bei Gegenstimmen der GRÜNE-Fraktion.

 

Ö 5.2 - 22-1649

Eingabe: Radgerechter Umbau Kreuzung Talstraße/Simon-von-Utrecht-Straße

Herr Sträter weist den Ausschuss vorab darauf hin, dass diese Eingabe in die Zuständigkeit einer Fachbehörde fällt.

Frau Jakob stellt die Frage in den Raum, ob der Ausschuss dem Ansinnen grundsätzlich zustimmen könne. Sollte dieses der Fall sein, so könne die Eingabe gemäß dem ersten Unterpunkt von Ziffer 2 (Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde) gefolgt werden.

Im Weiteren bittet Frau Jakob die Verwaltung die einzelnen Punkte u.a. unterhalb der Ziffer 2 (Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde) z.B. mit a, b und c auszuweisen.

Herr Sträter bittet den Ausschuss über nachfolgenden Vorschlag zu beschließen: „Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten: Die Politik stimmt den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu. Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.“

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Fachbehörde gebeten werde, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Ö 5.3 - 22-1295.3.1

Genehmigung von Außengastronomieflächen auf Parkstreifen/Ladezonen

 

Siehe TOP 4.3.

 

 

Ö 6

Sondermittelanträge

Ö 6.1 - 22-1709

Antrag auf bezirkliche Sondermittel, 13-2021

Herr Abreu de Sousa stellt fest, dass die beantragten 10.000 € nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Cityausschusses abgedeckt werden können. Im Weiteren möchte Herr Abreu de Sousa von der Verwaltung wissen, aus welchem Topf die vorherige Zuwendung erfolgt ist. Ferner möchte er wissen, ob diese Mittel nur an dieser einen Schule eingesetzt werden sollen oder ob der Verein diese Mittel auch an anderen Schulen außerhalb von Hamburg-Mitte einsetzen möchte.

Herr Hoitz macht den Vorschlag diesen Sondermittelantrag in die nächste Sitzung des Hauptausschusses bzw. in die nächste Sitzung der Bezirksversammlung abzugeben. Zudem seien die vorhandenen Mittel im Cityausschuss zu gering, um diesen Sondermittelantrag vollumfänglich zu unterstützen.

 

Der Ausschuss beschließt die Abgabe an den Hauptausschuss bzw. die Bezirksversammlung einstimmig.

 

Ö 7

Beiräte - keine Beiratsempfehlungen -

Es liegen keine Beiratsempfehlungen vor.

 

Ö 8

Baumfällungen auf öffentlichem Grund - keine Baumfälllisten -

Es liegen keine Baumfälllisten vor.

 

Ö 9

Verschiedenes

 

Frau Morgenroth möchte wissen, warum auf den Pollern auf dem Hansa-Platz ein runder Aufsatz montiert wurde.

Herr Borgwardt teilt mit, dass sich auf den dortigen Pollern „feiernde Personen" niedergelassen haben. Dieses führte zu einer Beschwerdelage von Anwohner*innen des Hansa-Platzes bei dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Aus diesem Grund wurde diese kleine Maßnahme durch das zuständige Fachamt durchgeführt.

Frau Morgenroth und Frau Jakob kritisieren die durchgeführte Maßnahme durch das zuständige Fachamt. Die Menschen setzen sich auf die Poller, weil es keine Bänke oder andere Sitzmöglichkeiten an dieser Stelle gebe. Die angebrachten runden Aufsätze stellen „sog. Aufenthaltsverhinderungsmöblierung" dar und würden das Gestaltungkonzept des Hansa-Platzes beeinträchtigen. Ferner sei eine solche Maßnahme ohne einen Beschluss nicht rechtens.

Herr Nelkner wendet ein, dass auf den Pollern ca. 5 cm große Kugeln im Durchmesser angebracht worden sind. Diese Kugeln seien viel zu klein, um das Gestaltungskonzept des Hansa-Platzes zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund sei keine Abstimmung notwendig gewesen. Zudem sei es nicht der Zweck der Poller als Sitzmöglichkeit zu fungieren.

Frau Hartung möchte darauf hinweisen, dass der Cityausschuss namentlich vor kurzem in der TAZ Nord erwähnt wurde. Dort ging es um den Themenkomplex der Euthanasie, der in Bezug auf das Kinderkrankenhaus Rothenburgsort im Juni 2020 den Ausschuss beschäftigt hatte und auch hoffentlich bald wieder beschäftigen wird. In diesem Zusammenhang wurde ein sehr gut recherchierter Artikel verfasst, der den anderen Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt werden könne.

Herr Sträter begrüßt diesen Vorschlag.  

Herr Mennerich bittet Frau Hartung diesen Artikel auch an die AfD-Fraktionsgeschäftsstelle zu senden.