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Eingabe: Radgerechter Umbau Kreuzung Talstraße/Simon-von-Utrecht-Straße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 18.03.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Mit dieser Eingabe möchte ich auf die Situation für den Radverkehr an der Kreuzung Talstraße/Simon-von-Utrecht-Straße aufmerksam machen.

Die Simon-von-Utrecht-Straße ist eine zweispurige Einbahnstraße parallel verlaufend zur Reeperbahn stadtauswärts Richtung Altona. An der Kreuzung zur Talstraße ist eine Fußngerampel vorhanden. Die Talstraße ist in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben. Allerdings berücksichtigt die Ampelkreuzung nur unzureichend den Fahrradverkehr, da die Fußngerampel leicht versetzt aufgebaut ist. Das Überqueren der Simon-von-Utrecht-Straße ist für den Fahrradverkehr also mit Gefahren verbunden und nicht fahrradfreundlich gestaltet. Aus beiden Richtungen der Talstraße kommend sind keine Ampeln aufgestellt, sodass man als Radfahrerin oder Radfahrer darauf warten muss, dass die Fußngerampel gedrückt wird. Das führt zwangsläufig dazu, dass manche Radfahrerinnen und Radfahrer die zweispurige Straße einfach überqueren. Dieses ist für alle beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine unglückliche Situation. Insbesondere von jungen, ungeübten Kindern auf dem Fahrrad sowie ältere Menschen auf dem Fahrrad wird die Kreuzung zwangsläufig gemieden.

 

Daher bitte ich Sie im Sinne der Mobilitäswende und dem Ziel den Radverkehr in Hamburg auszubauen und attraktiv zu gestalten, eine Überprüfung der genannten Kreuzung anzuregen und einen entsprechenden Beschluss zum Umbau der Kreuzung einzuleiten. Dieses wäre ein Segen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich.“

 

Das Bezirksamt nimmt mit Schreiben vom 28.01.2021 wie folgt Stellung:

 

Bei der Simon-von-Utrecht-Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Somit wird dieses Thema dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zugeordnet.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten..

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