Eingabe: Radgerechter Umbau Kreuzung Talstraße/Simon-von-Utrecht-Straße
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Mit dieser Eingabe möchte ich auf die Situation für den Radverkehr an der Kreuzung Talstraße/Simon-von-Utrecht-Straße aufmerksam machen.
Die Simon-von-Utrecht-Straße ist eine zweispurige Einbahnstraße parallel verlaufend zur Reeperbahn stadtauswärts Richtung Altona. An der Kreuzung zur Talstraße ist eine Fußgängerampel vorhanden. Die Talstraße ist in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben. Allerdings berücksichtigt die Ampelkreuzung nur unzureichend den Fahrradverkehr, da die Fußgängerampel leicht versetzt aufgebaut ist. Das Überqueren der Simon-von-Utrecht-Straße ist für den Fahrradverkehr also mit Gefahren verbunden und nicht fahrradfreundlich gestaltet. Aus beiden Richtungen der Talstraße kommend sind keine Ampeln aufgestellt, sodass man als Radfahrerin oder Radfahrer darauf warten muss, dass die Fußgängerampel gedrückt wird. Das führt zwangsläufig dazu, dass manche Radfahrerinnen und Radfahrer die zweispurige Straße einfach überqueren. Dieses ist für alle beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine unglückliche Situation. Insbesondere von jungen, ungeübten Kindern auf dem Fahrrad sowie ältere Menschen auf dem Fahrrad wird die Kreuzung zwangsläufig gemieden.
Daher bitte ich Sie im Sinne der Mobilitäswende und dem Ziel den Radverkehr in Hamburg auszubauen und attraktiv zu gestalten, eine Überprüfung der genannten Kreuzung anzuregen und einen entsprechenden Beschluss zum Umbau der Kreuzung einzuleiten. Dieses wäre ein Segen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich.“
Das Bezirksamt nimmt mit Schreiben vom 28.01.2021 wie folgt Stellung:
Bei der Simon-von-Utrecht-Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Somit wird dieses Thema dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zugeordnet.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten..