Gedenkort denk.mal Hannoverscher Bahnhof würdig erhalten, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 23.06.2020 Cityausschuss Ö 5.5
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2020 den Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion, Drs. 22-0908 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen. Dem Cityausschuss wird die Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. der HafenCity Hamburg GmbH zur Kenntnisnahme gegeben.
Am 10. Mai 2017 wurde der Gedenkort denk.mal Hannoverscher Bahnhof eingeweiht. Seitdem hat er eine große Beachtung in Hamburg und über Hamburgs Grenzen hinaus erfahren. Der ehemalige Hannoversche Bahnhof ist mit dem Ensemble aus Fuge, Bahnsteig mit Gleisresten und Gedenkort von zentraler Bedeutung für die HafenCity. https://hannoverscher-bahnhof.hamburg.de/
Neben dem zentralen Gedenkort am unter Denkmalschutz stehenden Relikt des Bahnsteigs 2 umfasst die Gedenkstätte als zweiten Ort die sogenannte „Fuge“, die vom ehemaligen Bahnhofsvorplatz (Lohseplatz) entlang dem historischen Gleisverlauf bis hin zum Bahnsteig durch den Park führt. Der dritte Ort, das Dokumentationszentrum, erfuhr gerade seinen ersten Spatenstich.
Leider ist die Bauausführung am ehemaligen Bahnsteig offenbar ohne eine effektive Drainage im Bereich der ehemaligen Gleisanlage erfolgt. Das Wasser steht großflächig und überspült Gleise und Wege (siehe Anlagen, die Bilder stammen vom Antragsteller und sind frei von Rechten zur Veröffentlichung).
Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen, vor allem der HafenCity Hamburg GmbH, dafür einzusetzen, dass
- kurzfristig die Überschwemmungen beseitigt werden
- langfristig eine Drainage installiert wird, die nachhaltig (im Sinne von Unterhalt und Wartung) betrieben werden kann.
Dem City-Ausschuss ist über den Fortgang zu berichten.
Anlagen
(Foto: Dr. Gunter Böttcher)
(Foto: Dr. Gunter Böttcher)
(Foto: Dr. Gunter Böttcher)
(Foto: Dr. Gunter Böttcher)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt auf der Grundlage von Auskünften der
HafenCity Hamburg GmbH mit Schreiben vom 13.05.2020 wie folgt Stellung:
Mit der baulichen Realisierung des Gedenkorts als Teil des denk.mal Hannoverscher Bahnhof
wurde bereits zur Fertigstellung im Mai 2017 ein Drainagesystem im Bereich des denkmalgeschützten
Bahnsteigs und Gleisanlagen integriert. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der niedrigen
Höhenlage des Areals und der nur eingeschränkt versickerungsfähigen Bestandsböden.
Grundlage dazu waren Fachplanungen zur Regenwasserversickerung in dem Areal. Da das
benachbarte Baufeld 77 (Schulgrundstück) derzeit noch nicht bebaut ist, wird auch überschüssiges
Oberflächenwasser dieses Areals in Richtung Gedenkort geführt.
Das überschüssige Regenwasser wird über eine Pumpenanlage, die auf dem Grundstück des
Gedenkortes verortet ist, gefördert und in das Regensiel der benachbarten Straße Am Hannoverschen
Bahnhof geleitet.
Die dem Antrag mit der Drucksachen-Nr. 22-0908 beigefügten Bilder sind der HafenCity Hamburg
GmbH bekannt. Die dort ersichtlichen Überschwemmungen sind an dem Wochenende
29.02./01.03.2020 entstanden, weil die Pumpe einen Defekt hatte und das in der Drainage und
dem Schacht angefallene Regenwasser nicht gefördert werden konnte.
Die HafenCity Hamburg GmbH hat sofort am 02.03.2020 die Überprüfung und Reparatur der
Pumpe veranlasst, um den Gedenkort zu entwässern und auch die Gedenkveranstaltung des
Landesvereins der Sinti in Hamburg e.V. am 11.03.2020 nicht zu gefährden.
Das Wasser wurde umgehend mit mobilen Tauchpumpen abgepumpt und der Defekt der Pumpe
konnte noch in der gleichen Woche behoben werden. Die Veranstaltung am 11.03.2020
konnte ohne Einschränkungen auf einem gut drainierten Gedenkort stattfinden.
Das Areal des Gedenkortes wird durch die Wegewartin der HafenCity Hamburg GmbH, sowie
der Bauüberwachung der Parkpflege regelhaft begangen und kontrolliert. Die beauftragten
Pflegefirmen zur Freiflächenreinigung und der Vegetationspflege arbeiten zuverlässig.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 06.04.2020 war
der monierte Sachverhalt nicht mehr gegeben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.