22-1084

Nutzung des öffentlichen Raums für einen bleibenden Ort zum Gedenken an die Euthanasieopfer im ehemaligen Kinderkrankenhaus Rothenburgsort (Antrag der Fraktionen GRÜNE und DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.06.2020
Sachverhalt

Im November 2019 wurde in Rothenburgsort im öffentlichen Raum vor dem Gebäude Marckmannstraße 129a ein temporärer Gedenkort für die im ehemaligen Kinderkrankenhaus Rothenburgsort zu Tode gekommenen Kinder im Rahmen einer Performance installiert. Ein Kinderbett mit stilisierten Figuren von Pflegekräften u. einer Informationstafel markierten die an diesem Ort begangenen Verbrechen. Schüler*innen der Stadtteilschule Bergedorf hatten die Initiative für diese Form des Gedenkens in der Folge ihrer Beschäftigung mit den Geschehnissen im Rahmen des Euthanasieprogramms ergriffen; die öffentliche Einweihung unter Beteiligung der Bürgerschaftspräsidentin fand ein angemessenes mediales Echo. Berichtet wurde dabei auch, dass die Aktion im Zusammenhang mit einem bereits seit Jahren währenden Bemühen um die Schaffung eines Gedenkorts steht, das von vielen Akteur*innen aus dem Stadtteil sowie historisch als Expert*innen ausgewiesenen Hamburger*innen getragen wird, die Verantwortung für den temporären Gedenkort übernommen haben und zukünftig für den bleibenden übernehmen wollen. Von ihnen geht auch die Initiative für einen bleibenden Gedenkort aus, für den dieser Antrag die Grundlage schaffen soll.

 

Trotz mehrjähriger Bemühung ist die Verfügbarkeit einer Fläche für einen Gedenkort auf dem Gelände des ehemaligen Kinderkrankenhauses nicht gegeben. Zugleich ist die Erfahrung mit dem temporären Gedenkort auf einem öffentlichen Grünstreifen vor dem Gebäude des ehemaligen Kinderkrankenhauses durchweg als sehr positiv zu bezeichnen. In der gesamten Zeit seiner genehmigten Aufstellung (Nov. 2019 bis März 2020) war keinerlei Akt von Vandalismus zu verzeichnen. Im Gegenteil, es wurden Blumen niedergelegt, viele Menschen haben den Ort eigens und wiederholt aufgesucht, Besucher des Stadtteils zeigten sich äußerst berührt von der Geschichte, die auf einer kleinen Informationstafel nachlesbar und mit dem Kinderbett eindrücklich symbolisiert war. Der Wunsch nach einer Verstetigung des Gedenkorts wurde vielfach geäußert.

 

Mit diesem Antrag soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass an gleicher Stelle wie der temporäre ein bleibender Gedenkort in angemessener Weise geschaffen werden kann. Anders als beim temporären Gedenkort muss es beim bleibenden Gedenkort möglich sein, dessen Gestaltungselemente ausreichend im Boden zu verankern. Auch wenn die Überlegungen für einen solchen Gedenkort noch anfänglich sind, gehört gewiss eine Säule, auf der die Namen der gemäß aktuellem Kenntnisstand 130 zu Tode gekommenen Kinder verzeichnet werden können, dazu. Gerade die Nennung dieser Namen am Ort des Verbrechens ist ein zentrales Anliegen der Angehörigen. Weitere Gestaltungselemente müssen hinzukommen, um auch heutigen Menschen die Geschichte nahezubringen, wie es das Kinderbett im Falle des temporären Gedenkortes eindrücklich vermochte.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Genehmigung der Nutzung des öffentlichen Raumes zwecks Gestaltung eines bleibenden Gedenkorts vor dem Gebäude Marckmannstraße 129a. In Rücksprache mit den o.g. Initiator*innen dieser Idee und unter Beteiligung der Stadtteilöffentlichkeit sowie weiterer interessierter Kreise ist die Gestaltung des Gedenkorts sowie die bauliche Voraussetzung seiner Umsetzung zu klären, zu prüfen und zu genehmigen.