22-1014

Verbesserung des Radwegenetzes - hier Adenauerallee (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.06.2020
Sachverhalt

Hamburg ist in den letzten Jahren darum bemüht, den Zustand des Radwegenetzes kontinuierlich zu verbessern, um den Anteil des Fahrrades als Verkehrsträger im Stadtbereich zu erhöhen. In diesem Kontext wurden bereits viele bauliche und organisatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht, dennoch gibt es selbstverständlich stets Optimierungsbedarf. Ziel weiterer Maßnahmen muss es sein, die Sicherheit, den Verkehrsfluss und die Orientierungshilfen im Radwegenetz zu erhöhen, bzw. zu verbessern.

Im Kreuzungsbereich „Adenauerallee“, „Lindenstraße“, „Am Strohhause“ und Kurt-Schumacher-Allee“ gabelt sich der von osten kommende und bis zu diesem Bereich zweispurige Radweg. Rad-fahrer, die von hier in Richtung Westen an der Kurt-Schuhmacher-Allee weiterfahren möchten, müssten gemäß vorgeschriebener Wegführung, zunächst auf die Adenauerallee abbiegen, um von dieser, wenige hundert Meter weiter westlich, über mehrere Ampeln, wieder auf die Kurt-Schumacher-Allee zurückzufahren. Radfahrer, die von der Adenauer-Allee, von Westen kommend, in Richtung Osten, entlang der Straße „Am Strohhause weiterfahren wollen, können hingegen eine wesentlich kürzere Route, auf einem einspurigen Radweg benutzen, der ab Höhe der Abzweigung „Nagelsweg“, zwischen Adenauer-Allee und Kurt-Schumacher-Allee verläuft und der zur Überquerung des Nagelsweges, eine Fahrradampel für von Westen kommende Radfahrer besitzt. De facto nutzen viele Radfahrer diesen Radweg jedoch auch in entgegengesetzter Richtung, da er die logische Weiterführung des Radweges entlang der Kurt-Schumacher-Allee darstellt, und subjektiv breit genug für eine zweispurige Nutzung ist. Die nur für von Westen kommende Radfahrer einsehbare Ampel am Nagelsweg, stellt hierbei ein Sicherheitsdefizit bei der Querung des Nagelsweges dar.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

 

Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss / Regionalausschuss möge beschließen,

den Bezirksamtsleiter anzuweisen,

 

1. In Absprache mit dem LSBG, den beschriebenen Radwegabschnitt zur Nutzung in beiden

 Fahrtrichtungen freigeben zu lassen, bzw. die Freigabe zu initiieren.

2. Die notwendigen Markierungen und Absicherungsmaßnahmen, insbesondere die Anbringung               einer von Osten einsehbaren Lichtsignalanlage, zur Querung des Nagelsweges, zu veranlassen.

3. Die Bezirksversammlung über den Verlauf der Maßnahmen zu informieren.