Es sind Fragen zur Öffentlichen Fragestunde eingereicht worden. Diese werden beim jeweiligen TOP beraten.
Es liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde zum TOP vor (Anlage).
Der Petent weist darauf hin, dass eine temporäre Straßensperrung der Holztwiete eine kostengünstige Alternative zu deren geplanter Untertunnelung darstelle.
Herr Schaefer entgegnet, die Querung für die Amphibien sei von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache 22-1096.3B). Eine feste Querungshilfe sei für den Amphibienbestand deutlich wirkungsvoller als eine Sperrung und habe daher eine andere Qualität für den Artenschutz, zumal es sich um drei Wanderungszeiträume handele: erst die Wanderung in die Laichgewässer und im Anschluss die Rückwanderung erst der juvenilen, dann der adulten Tiere. Ob eine temporäre Sperrung der Straße überhaupt in Frage komme, müssten Polizei und Mobilitätsausschuss beantworten.
Frau Werdung stellt fest, die Sperrung könne eine additive Maßnahme zum getroffenen Beschluss darstellen und schon im Frühjahr 2026 zur Anwendung kommen.
Frau Dr. von Criegern bezweifelt, ob die Sperrung für die Anwohner:innen zumutbar sei. Auch die Kindertagesstätte müsse erreichbar bleiben. Der Verkehr zu den Schulen am Hochrad würde die Belastung auf den verbliebenen, befahrbaren Straßen weiter steigen lassen.
Frau Neumann betont, die Bezirksversammlung halte am getroffenen Beschluss fest. Die Stellungnahme aus dem Mobilitätsausschuss bleibe abzuwarten.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport bittet den Mobilitätsausschuss einstimmig um Stellungnahme zur Eingabe.
Nach Eingang der Stellungnahme des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport wird die Beratung des Zuwendungsantrags im Haushaltsausschuss fortgesetzt.
Herr Schaefer und Herr Dr. Glau sprechen sich für eine Beratung des Zuwendungsantrags im Mobilitätsausschuss aus.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport lehnt die Abgabe einer fachlichen Stellungnahme, wie vom Haushaltsausschuss gewünscht, einstimmig ab und verweist auf den Mobilitätsausschuss.
Der TOP mit der Drucksache 22-1467 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Schaefer stellt klar, die Schlüsselung unter den Bezirken beruhe auf Datenauswertungen im Rahmen des Erhaltungsmanagements. Die grundsätzliche Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sei nicht auskömmlich, weil Preissteigerungenbei seit Jahren stagnierenden Rahmenzuweisungenzu einer deutlich verminderten Kaufkraft führten. Gegen die Schlüsselung unter den Bezirken beständen seitens des Amtes keine Bedenken.
Auf Nachfrage von Frau Werdung stellt er klar, die Rahmenzuweisung Hochwasserschutz betreffe Altona nicht.
Frau Dr. von Criegern beklagt, der Begründungstext der Beschlussempfehlung des Amtes passe nicht zu den tatsächlich angefügten Anlagen. Dies sei verwirrend.
Herr Andersen regt an, die fehlende Auskömmlichkeit der Mittel im Beschluss zur Drucksache zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Schlüsselung wird zugestimmt. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stellt darüber hinaus fest, dass die Rahmenzuweisung nicht auskömmlich ist und drängt darauf, diese in ausreichendem Maße auszustatten.
Zudem wird die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft auf die inkonsistenten Unterlagen hingewiesen. Der Drucksachentext sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen passten teilweise nicht zueinander.
Der TOP mit der Drucksache 22-1459 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaeferordnet ein, in der Vergangenheit seien die Anmeldungen des Bezirksamtes für Einzelzuweisungen vom Senat nicht berücksichtigt worden. Mit Blick auf zukünftige Abstimmungen mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) könnten die Anmeldungen aber eine Wirkung haben. Würden angemeldete Maßnahmen unterjährig durchgeführt werden müssen, könne die Mittelbereitstellung der BUKEA leichter fallen.
Auf Nachfrage von Frau Werdung stellt er fest, zukünftig vom Bezirksamt durchgeführte Maßnahmen, die jetzt als Einzelzuweisung angemeldet seien, würden dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vor Realisierung als Beschlussempfehlung vorgelegt werden.
Für Einzelmaßnahmen entlang der Landschaftsachse Elbufer bilde das bei der Politik auf Ablehnung gestoßene Gutachten nicht die Grundlage.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Schaefer begrüßt den Antragsinhalt, weist aber darauf hin, dass es bereits einen Beschluss der Bezirksversammlung zu Obstpflanzungen gebe und bereits viele Obstbäume und Obststräucher in den Parkanlagen wuchsen. Für die differenzierte Betreuung solcher Projekte stehe der Verwaltung aber keine Personalressource zur Verfügung. Es müssten Flächen identifiziert und die Pflege beauftragt werden. Zusätzliche Personalausstattung sei für die der Verwaltung zugedachten Aufgaben nötig, die mitbeantragt werden müssten. Dies gelte auch für Projekte wie das Abpflastern, die Grünpatenschaften und Grünpflegevereinbarungen
Herr Dr. Hesselschwerdt und Frau Werdung stellen fest, der Antrag sei dennoch zu begrüßen, auch wenn die Verwaltung dafür keine Personalressourcen habe.
Herr Andersen schränkt ein, Punkt 1. des Beschlusstextes sei denkbar, Punkt 2. überfordere das Amt. Gleichzeitig sei das Projekt ohne Einbindung des Amtes nicht vorstellbar.
Frau Feder ergänzt, alle Fragestellungen zum Thema Bäume seien dennoch vom Amt zu bearbeiten. Nur bei Nebenflächen könne das Amt an die Loki-Schmidt-Stiftung abgeben.
Herr Dr. Glau fügt hinzu, es nütze nichts, einen Antrag zu beschließen, der vom Amt nicht ausreichend bearbeitet werden könne. Es sei wichtig, in der nächsten Sitzung gemeinsam mit den Initiativen herauszufinden, inwieweit das Amt am Projekt mitarbeiten müsse.
Frau Andresen weist darauf hin, dass es derzeit untersagt sei, auf öffentlichen Grünanlagen zu ernten. Dies müsste vor dem Hintergrund des Antragsinhalts vermutlich angepasst werden.
Frau Werdung wirft ein, die Loki-Schmidt-Stiftung habe den Eindruck erweckt, dass von ihr noch weitere Aufgaben übernommen werden könnten.
Herr Zieriacks stellt fest, bereits heute könnten mögliche Erntestandorte im öffentlichen Raum online identifiziert werden. Insbesondere bei Kleingartenvereinen seien Nahrungsmittel kostenlos verfügbar. Eine Beteiligung des Amtes sei nicht geboten, die Initiativen seien in der Lage, dies allein zu bewältigen.
Herr von Borries erläutert, die Volt-Fraktion sei in Gesprächen mit diversen Initiativen zum Antragsgegenstand. Die Initiativen, die auch Projekte mit Langzeitarbeitslosen zum Beispiel in Rothenburgsort durchführten, seien bereit, in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzutragen. Dem Amt fielen, wenn die Konzeptentwicklung bei den Initiativen liege, nur wenige Aufgaben zu. Der Ernährungsrat Metropolregion Hamburg e.V. könne die unterschiedlichen Akteure koordinieren. Dieser könne auch informieren, wie Interessierte Zugang zu Mitteln und Pflanzenbekämen.
Herr Andersen fasst zusammen, Referierende von ARINET Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH, Ernährungsrat Metropolregion Hamburg e.V. und MOTTE - Verein für stadtteilbezogene Kultur- und Sozialarbeit e.V. würden zur nächsten Sitzung eingeladen. Herr von Borries werde gebeten, der Geschäftsstelle die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
Die Drucksache wird in die nächste Sitzung am 18.11.2025 vertagt.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Dr. Glau stellt fest, vermutlich seien beide Anträge bereits von der Realität überholt. Das Amt habe bereits zugesagt, den baulichen Zustand mit so geringen Kosten wie möglich zu ermitteln und sei im Austausch sowohl mit RockBüro Hamburg e.V. (RockBüro) sowie den Sprayer:innen. Ein formaler Beschluss sei zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher hinderlich. Das Amt solle seine Bemühungen fortsetzen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hesselschwerdt fügt er hinzu, die in Rede stehende Vereinsgründung beziehe sich auf die künftige Nutzungs- und Trägerschaft des Gebäudes. Sollten beide Interessensgruppen das Gebäude nutzen, könne ein gemeinsamer Verein, der den Vertrag mit dem Amt schließe, hilfreich sein. Der Vertragsabschluss mit nur einer der beiden Parteien könne zu künftigen Nutzungskonflikten führen.
Herr Krukenberg stimmt dem zu. Die Anträge sollten vertagt werden. Er bitte das Amt aber um einen kurzen Sachstand.
Herr Schaefer berichtet, der Sachstand sei derselbe wie bereits unter TOP 2 in der Sitzung vom 16.09.2025 erwähnt. Noch lägen keine Bewertungen der Architekten des RockBüros vor. Es bleibe fraglich, ob sich angesichts des baulichen Zustands die Sanierung des Gebäudes lohne.
Die Drucksache wird in die nächste Sitzung am 18.11.2025 vertagt.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Beratung siehe unter TOP 7.
Die Drucksache wird in die nächste Sitzung am 18.11.2025 vertagt.
Frau Werdung führt aus, der neue, sehr stark fragmentierte Spielplatz ersetze auf privater Fläche einen früheren, großzügigen Spielplatz auf öffentlichem Grund. Es sei fraglich, ob die geforderten 700 qm Spielfläche im Zuge des Neubaus überhaupt erreicht würden. Die Fläche sei steril, uneinladend, sehr stark versiegelt und biete keinerlei Schatten. Die neu angepflanzten Bäume ständen auf Tartanhügel. Eine Nachbesserung müsse geprüft werden. Ihr sei bewusst, dass der damalige Planungsausschuss die Vorgaben gemacht habe, was aber an vorliegenden Mängeln und an den nötigen Nachbesserungen nichts ändere. Der Spielplatz entspreche auch nicht den Vorgaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
Frau Boehlich widerspricht, der Spielplatz sei eine im Bebauungsplan eingetragene Baulast. Die Errichtung der Spielfläche sei angeordnet. Im Begründungstext des Bebauungsplans sei festgehalten, dass die gesamte Spielfläche gemäß Hamburger Bauordnung in den Innenhof des Gebäudes orientiert und von Kfz-Verkehr freigehalten sein müsse. Kinder dürften nicht dadurch gefährdet werden, dass sie Straßen auf dem Weg zum Spielplatz überqueren müssten. Die zwischen den Gebäuden gelegene, sichere Fläche solle in diesem stark verdichteten Quartier ein zentraler, dem Kinderspiel gewidmeter Treffpunkt sein. Zusammenfassend entbehre der Antrag der Fraktion DIE LINKE jeglicher Rechtsgrundlage. Sie bitte das Amt um Stellungnahme, ob die Spielfläche dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag zwischen Amt und Vorhabenträger entspreche.
Herr Lehmberg berichtet, das Amt sei dabei, gemäß Durchführungsvertrag und Erschließungsplan die Vertragserfüllung des Vorhabenträgers zu überprüfen. Das beträfe neben den Spiel- und Bewegungsflächen zum Beispiel auch die Anforderungen an Gehölzpflanzungen und Dachbegrünung. Die Kinderbewegungsflächen seien zum Teil auch Feuerwehraufstellflächen. Nicht alle Flächen seien bereits fertiggestellt und abgenommen, so fehle es zum Beispiel noch an neu zu pflanzenden Straßenbäumen. Die Pflanzungenwürdenjedoch zeitnah erfolgen. Die Spielflächen seien davon abgesehen vertragsgemäß hergestellt worden. Im Anschluss könne die vom Vorhabenträger beim Amt hinterlegte Bürgschaft vom Amt zurückgezahlt werden. Das Amt habe bis zum Vertragsschluss viele Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt, derenInhalte in den Durchführungsvertrag gemündet seien.
Auf Nachfrage von Herrn Steffen fügt er hinzu, die Auswirkungen von Spielplatzvorgaben auf zukünftige Baukosten seien abhängig vom Einzelfall. Aufwändige diesbezügliche Vorgaben senkten aber generell nicht die Kosten.
Auf Nachfrage von Frau Dr. von Criegern stellt er fest, auch das Amt habe bei einer seiner Ortsbesichtigungen auf die mögliche Problematik von Baumpflanzungen auf EPDM-Hügeln und möglichen Anwachsproblemen der Bäume hingewiesen. Der Vorhabenträger gehe aber vom Erfolg der Neupflanzungen aus.
Auf Hinweis von Frau Carstensen ergänzt er, eine Positionsstärkung des Amtes für zukünftige Vertragsgespräche mit Vorhabenträgern durch einen entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung könne hilfreich sein. Die Landschaftsplanung werde in der Regel erst zu einem späten Zeitpunkt in die amtsseitigen Gespräche mit dem Vorhabenträger eingebunden. Die wesentlichen planungsrelevanten Parameter seien dann oft schon ausverhandelt.
Herr Dr. Glau verweist auf die umfangreichen Erörterungen im damaligen Planungsausschuss. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE könne die SPD-Fraktion nicht zustimmen.
Frau Dr. von Criegern wirft ein, dass die jetzt befestigten Flächen inklusiver als die früheren Rasen- und Sandflächen seien.
Frau Boehlichfügt hinzu, im Jahr 2019 hätten die Folgen des Klimawandels und die Schaffung von Grünflächen nicht im Vordergrund der Planungen gestanden, sondern vor allem die Schaffung von Wohnraum.
Sie beantrage alternativ zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 22-1445), das Bezirksamt solle bei zukünftigen, vergleichbaren Vorhaben die Vorgaben der BSW heranziehen. Auf Nachfrage von Herrn Krukenberg beharrt sie auf alternative Abstimmung.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, Volt und AFD, wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt gemäß § 19 (2) BezVG, bei Bauvorhaben verstärkt darauf zu achten, dass die zu planenden privaten Kinderspiel- und Freizeitflächen, die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren errichtet werden, den Empfehlungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) „Private Spielflächen in den Innenstadtquartieren“ entsprechen.
(Nachrichtlich: Die Fraktion DIE LINKE stimmt für ihren Antrag mit der Drucksache 22-1445 „Sind das Spielplätze, die wir wollen? Nachbesserung beim Spielplatz im Max-Brauer-Quartier überprüfen!“ (keine Mehrheit).
Die FDP-Fraktion lehnt beide Alternativen ab.)
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird einstimmig zugestimmt.
Die Eingaben der Initiative 100.000 Schmetterlinge in Lurup und des NABU Hamburg liegen als Tischvorlagen vor (Anlagen).
Herr Schaefer führt ein, das Amt habe die anstehende Maßnahme zur Beratung vorgesehen, weil deren Durchführung im vergangenen Winter Kritik ausgelöst habe. Die Pflege des Westerparks erfolge auf Grundlage eines Grünordnungsplanes. Dieser sei rechtlich bindend und auch die Grundlage für die Überführung der Fläche von einer Baumschule in einen öffentlich nutzbaren Landschaftspark. Ein Ankauf der Fläche sei nicht möglich, das Amt habe die Parkfläche gepachtet. Der Pachtvertrag sehe vor, den Park nach der Maßgabe des Grünordnungsplans zu pflegen. Die beabsichtigten Pflegemaßnahmen seien fachlich richtig und gärtnerisch vernünftig. Ziele des Arten- und Naturschutzes seien dabei nicht vorrangig. Die Schotterrasenfläche sei der Durchführung des Derbys geschuldet. Die Gehölzrandbereiche seien gemäß Grünordnungsplan freizuschneiden, die Solitärgehölze zu entwickeln. Invasive Gehölzarten wie Brombeeren seien zuentfernen, selbst wenn sie Lebensraum für Insekten seien. Denkbar sei, einen konkretisierenden Pflegeplan, der stärker die Belange des Naturschutzes würdigt, möglichst unter Mitteleinsatz der zuwachsenden Naturschutz-Einnahmen, zu beauftragen.
Teilweise verstellten die Weiden und Erlen den historischen Blick auf die Grünachse zwischen Westerpark und Wesselhöftpark. Der Blick auf den historisch bedeutsamen Bachlauf werde von Gehölzen verstellt. Je später diese entfernt würden, umso aufwändiger sei deren Entnahme.
Auf Nachfrage von Frau Boehlich stellt er klar, der Vertrag sei auf 20 bis 30 Jahre geschlossen und beinhalte eine werterhaltende Parkpflege nach Grünordnungsplan. Er fasst zusammen, der Grünordnungsplan sei für die Verwaltung der rechtliche Rahmen ihrer Maßnahme.
Vertretung der Initiative 100.000 Schmetterlinge und des NABU werfen ein, die Initiativen wollten durch ihre Eingaben nicht die Arbeit der Verwaltung kritisieren, sondern aus ihrer, eher Naturschutz geprägten Perspektive, Anregungen geben, um den Grünordnungsplan unter den Aspekten Biodiversität und Klimafolgenanpassung zu überarbeiten.
Blühwiesen seien zum Beispiel anstelle von Flächen mit Brombeeren wünschenswert. Am Rande der sehr großen Rasennutzflächen hätten sich erhaltenswerte Naturflächen ausgebreitet. Auch die Weiden im südlichen Bereich seien wertvoll.
Herr Andersen weist auf die Ansiedlung des Schierlings-Wasserfenchel im Park hin.
Frau Carstensen bedankt sich für die Eingaben und regt einen Dialog zwischen Amt und Initiativen vor Umsetzung der Maßnahmen an.
Frau Werdung fügt hinzu, die Maßnahme des Amtes solle bis auf den nötigen Rückschnitt der Neophyten zurückgestellt werden. Der Grünordnungsplan enthalte keine gärtnerischen Details. Es brauche einen neuen Blick auf den Park, so könne eine Brombeere für den Naturschutz wichtiger sein als ein Landschaftsrasen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Das Amt wird in diesem Zuge gebeten, vor der Durchführung von Maßnahmen einen Vororttermin mit den Verbänden zu organisieren, in dem geprüft wird, welche Maßnahmen aus den Eingaben übernommen werden können bzw. ob angesichts der Eingaben manche der vom Amt vorgeschlagenen Maßnahmen zurückgestellt oder überarbeitet werden.
Der Ausschuss ist von dem Termin im Vorwege und nach Abschluss zu informieren.
Anlagen
TV Eingabe Westerpark NABU (89 KB)
TV Eingabe Westerpark Schmetterlinge (1851 KB)
Es liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde zum TOP vor (Anlage).
Herr Krukenberg begrüßt, dass nach der temporär befristeten Stellplatzanlage eine öffentliche Grünfläche entstehen solle. Er bitte die Verwaltung, die Kosten für die Maßnahme Stellplatzanlage zu benennen. Mittel, die hierfür ausgegeben würden, fehlten den Sportstätten an anderer Stelle. Es sei für die Nutzer:innen, insbesondere der Herrenmannschaften zumutbar, die Sportanlage auch ohne Kfz zu erreichen. Er befürchte, dass die Flächen auch in Zukunft, nach der Errichtung weiterer Stellplätze, von zu vielen Kfz beparkt und Rettungswege weiterhin blockiert würden.
Frau Wormsbächer regt an, eine Einigung mit dem benachbarten Parkhaus herbeizuführen. Seit der Schließung des benachbarten Kinos stehe dieses leer.
Frau Schwabe pflichtet bei, vor einem Beschluss der Maßnahme müsse erst eine alternative Regelung mit dem Parkhaus geprüft werden. Füreine temporäre Anlage sei das ein sehr großes Bauprojekt.
Herr von Borriesfügt hinzu, die Bereitstellung von lediglich 33 Stellplätze lösten das Stellplatzproblem vor Ort wohl nicht.
Frau Feder bemängelt, zwischen Parkhaus und Sportanlage würden unter Umständen dunkle Angsträume entstehen.
Herr Dr. Hesselschwerdtstellt fest, dass Bewohner:innen und Besucher:innen des UCI-Kinos das Parkhaus in der Vergangenheit auch benutzt hätten. Er rege an, insbesondere auf Rettungswegen falsch abgestellte Kfz entfernen zu lassen.
Herr Steffen verweist auf die bis zu 40 Spielen an einem Wochenende mit einer entsprechend hohen Anzahl an Gastteams, die nicht alle ohne Kfz anreisen könnten. Die Anregung, Flächen im privat betriebenen Parkhaus bereitzustellen, solle additiv zur Herstellung der Stellplatzanlage geprüft werden. Der Altona Fußball-Club von 1893 e.V. (Altona 93) verweise auswärtige Vereine bereits auf das Parkhaus.
Frau Neumann berichtet, es sei bereits die Regel, dass Jugendteams Fahrgemeinschaften bildeten und die Fahrzeuge voll besetzt seien. Den wenigstens Teams ständen Kleinbusse für die Fahrt zum Auswärtsspiel, die teilweise an weit entfernten Spielstätten zu frühen Uhrzeiten am Wochenende stattfänden, zur Verfügung. Eine Anreise mit dem HVV sei häufig kaum möglich und mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand verbunden. Sie bitte das Amt, die Kosten für die Stellplatzanlage einzuholen und die Möglichkeiten im Parkhaus zu prüfen.
Herr Stehnke stellt klar, es handele sich um eine sehr schwierige Parkplatzsituation vor Ort. Die Sportanlage sei die größte im Bezirk. Teilweise parkten auch Bewohner:innen auf den jetzigen Flächen. Die Kosten müsse das Amt beim Bezirklichen Sportstättenbau in Erfahrung bringen. Es handele sich nicht um bezirkliche Mittel. Die Anlage werde von einigen Vereinen genutzt, nicht nur von Altona 93. Die temporäre Stellplatzanlage löse zwar nicht den Stellplatzbedarf in vollem Umfang, ordne aber das Geschehen vor Ort.
Herr Schaefer ergänzt, er bitte dringend um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Die Situation sei desolat, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Sportanlage sei mit Stellplätzen genehmigt worden. Sportanlagen ohne Stellplätzedürften nicht betrieben werden. Die Fläche sei vom Bezirklichen Sportstättenbau bereits erworben worden. Eine Anmietung von Stellflächen im Parkhaus werde die verantwortungslose Situation vor Ort nicht verbessern; es würden weiterhin Nutzer:innen bis zur Anlage vorfahren und die chaotische Situation bliebe erhalten. Er bezweifle, dass die Stellplatzanlage nur für fünf Jahre errichtet werden. Es sei fraglich, ob der Elbtunneldecke so rasch fertig sei.
Die Fragen aus der öffentlichen Fragestunde (Erhalt der Bäume statt Nachpflanzungen) müssten mit dem Bezirklichen Sportstättenbau erörtert werden. Sofern wertvolle Bäume in der Planung erhalten werden könnten, würden diese sicherlich nicht für Neupflanzungen gefällt. Die weiteren Fällungen seien unumgänglich und so bald wie möglich zu genehmigen, um das Baufeld noch in der Fällsaison räumen zu können.
Frau Boehlich erinnert, die Entwicklung des Bebauungsplans sei nicht einfach gewesen. Die in Rede stehende Seite des Elbtunneldeckels solle im Jahr 2029 fertiggestellt sein. Die Sportvereine erwarteten nachvollziehbarerweise Stellplätze, diese seien ihnen beim Aufstellen des Bebauungsplans versprochen worden. Auf politische Beschlüsse und Verwaltungshandeln müsse Verlass sein. Es sei fraglich, ob eine Einigung mit dem privaten Betreiber des Parkhauses möglich sei.
Herr Zieriacks unterstützt die Beschlussempfehlung, sie könne helfen, Unfälle zu vermeiden. Eine Öffnung des Parkhauses für Sportler:innen begrüße er. Es sei eine Zumutung für externe Gäste, vor Wettkämpfen Stellplätze suchen zu müssen.
Frau Dr. von Criegern meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.
Das Amt wird einvernehmlich gebeten, die mit der Maßnahme einhergehenden Kosten sowie mögliche Stellplatzalternativen im benachbarten Parkhaus zu ermitteln und vorzustellen.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 16.09.2025.
Herr Stehnke sagt auf Anregung von Frau Werdung zu, die Drucksache auch den Petenten (siehe Drucksache 22-1169, TOP 2.2 aus der Sitzung vom 15.07.2025) zur Verfügung zu stellen.
Herr Andersen regt an, das Amt solle zum Beispiel auf dem Elbtunneldeckel die Einrichtung von zukünftigen Boulespielflächen prüfen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde und Fragen der Fraktion DIE LINKE sowie Antworten des Amtes als Nachtrag zum Protokoll vor (Fragen und Antworten siehe Anlagen).
Herr Schaefer mutmaßt, ältere Bäume litten besonders unter den Klimafolgen. Es sei aber nicht wissenschaftlich erhoben.
Frau Boehlich stimmt dem zu, in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gebe es viele ältere, aber auch vor allen Dingen gleich alte Bäume; in der FHH seien größere Bäume als bisher nachzupflanzen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Anlagen
Fragen Öffentliche Fragestunde TOP 14 (67 KB)
TOP 14 Fällungen Nachtrag zu Protokoll (279 KB)
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Werdung bittet um die Beantwortung von weiteren Nachfragen der Fraktion DIE LINKE.
[Nachtrag zu Protokoll:
Fragen der Fraktion DIE LINKE und Antworten des Amtes siehe Anlage.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Nachtrag Antworten des Amtes zu den Nachfragen zu 22-1416 und 22-1420 (180 KB)
Frau Werdung bittet um die Beantwortung von weiteren Nachfragen der Fraktion DIE LINKE.
[Nachtrag zu Protokoll:
Fragen der Fraktion DIE LINKE und Antworten des Amtes siehe Anlage TOP 14.3.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1452 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Feder berichtet von dem Wunsch der Stadtteilschule Mitte Altona, angesichts des Mobiltelefonverbots auf dem Schulhof öffentliche Uhren im Quartierspark aufstellen zu lassen.