22-1353

Fischi-Haus als kulturellen Begegnungsort erhalten Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 8.7

Sachverhalt

Das im Herzen Altonas im Fischers Park gelegene Fischi-Haus bietet seit jeher einen kreativen Freiraum für junge Künstler. Es dient Musikern als Probenraum und Graffitikünstlern als Graffitifläche. Das Fischi-Haus ist insofern mehr als nur ein Gebäude, es ist ein kulturell aufgeladener Ort und über die Jahre zum sichtbaren Ausdruck eines kreativen und vielfältigen Stadtteils geworden. Leider haben Witterung und Zeit inzwischen Spuren hinterlassen: Trotz seiner kulturellen Bedeutung für den Stadtteil ist das Fischi-Haus in den letzten Jahren zunehmend verfallen und inzwischen abgängig.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das breite gesellschaftliche Engagement für einen Erhalt des Fischi-Hauses und unterstützen als Bezirksversammlung Altona nach Kräften die Bemühungen, das Fischi-Haus als kulturellen Begegnungsort zu erhalten. Künstlerinnen und Künstler, Anwohnerinnen und Anwohner, Vereine und Initiativen darunter der Rockbüro Hamburg e.V. haben sich zusammengeschlossen, um das Fischi-Haus nicht kampflos aufzugeben. Dieses außerordentliche Engagement verdient nicht nur Applaus, sondern auch konkrete politische Unterstützung.

Auch in Zukunft soll das Fischi-Haus den bisherigen verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung stehen, sei es als Probenraum für Musiker oder als Fläche für Graffitikünstler. Das Fischi-Haus soll als sichtbares Zeichen einer urbanen, bunten, solidarischen und kreativen Metropole bestehen bleiben nicht bloß als bröckelnde Fassade, sondern als Ort gelebter Kultur, der Menschen zusammenbringt, Talente fördert und Altona ein unverwechselbares Gesicht verleiht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, mit dem Rockbüro Hamburg e.V. und den weiteren Nutzern des Fischi-Hauses in einen Dialog zu treten mit dem Ziel,
  1. die Nutzer des Fischi-Hauses bei der Gründung eines eingetragenen Vereins zu unterstützen;
  1. mit diesem zu gründenden Verein einen Mietvertrag über das Fischi-Haus abzuschließen, der den Musikern und der Graffitikünstlern gleichermaßen die Nutzung des Fischi-Hauses ermöglicht, wobei ein angemessen niedriger Mietzins zu vereinbaren ist;
  1. die Nutzer bei der Prüfung des Instandsetzungskosten zu unterstützen.
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, den zuständigen Fachausschuss regelmäßig und umfassend über den Stand der Entwicklung zu informieren.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 8.7
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Altona

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