Herr Bolaños González begrüßt Herrn Reinken als ständige Vertretung der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport und weist ihn auf seine Pflichten nach BezVG, insbesondere auf seine Pflicht zur Verschwiegenheit hin.
Es wurden Fragen zu den Fällungen eingereicht, die in der Reihenfolge der Tagesordnung bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten 14.1, 14.2 und 15.9 besprochen werden.
Anhand einer Präsentation (Anlage) erklärt Herr Melzer(Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)), die Lage der Straßenbäume in Hamburg. Schaue man von oben auf die Stadt, so liege die von Kronen bedeckte Fläche bei 60 %. Diese hohe Zahl käme durch das Erbe vorangegangener Stadtplanungen und durch die Baumpflege. Seit 1998 existiere ein digitales Baumkataster, das auch die digitale Steuerung der Baumpflegemaßnahmen beinhalte. In Hamburg gäbe es 320 verschiedene Baumarten, darunter 30.000 über 80-jährige Bäume. Ein heute gepflanzter Baum werdeauf eine Lebensdauer von nur 50 Jahren geschätzt. Kranke Bäume würden so lange wie möglich erhalten, auch damit Zeit zur Erforschung der Krankheitund ggf. zur Findung einer Heilung gewonnen werde. So sei man bei Rosskastanien kurz vor der Herstellung einer Prävention.
Zum Thema Nachpflanzungenführt er aus, dass es einen bundesweiten Straßenbaumtest gäbe. In diesem würden 31 Baumsorten getestet. Dabei zeige sich: Nachgepflanzte große Bäume wüchsen schlechter an. Als beste Voraussetzungen für ein gutes Anwachsen und (Über-) Leben von Straßenbäumen gälten durchgehende, offene Pflanzstreifen. Dabei wiederum sei es am besten, viele unterschiedliche Baumartenanzupflanzen. Ein gutes Beispiel hierfür sei die Louise-Schröder-Straße.
Herr Zieriacks nimmt Bezug auf das Thema essbare Stadt aus der letzten Sitzung vom 18.11.2025 und regt an, z.B. mehrSchattenmorellen oder Nussbäume zu pflanzen.
Frau Werdung merkt an, dass der Spitzahorn der zweithäufigste Baum in Hamburg ist, aber der Eindruck entstehe, dass dieser z.T. als Unkraut behandelt werde.Außerdem führt sie die Ulmenkrankheit an und möchte wissen, ob die betroffenen Bäume sich auch alle im Monitoring wiederfänden und ob diese geimpft würden.Zuletzt möchte sie noch erfahren, mit welchen Baumarten gute Erfahrungen gemacht würden und ob auch Bäume aus z.B. Südamerika mit in Betracht gezogen würden (Beispiel Birkenfeigen).
Herr Andersen nimmt die heimischen Bäume in den Blick und erkundigt sich, ob diese bevorzugt nachgepflanzt würden, wenn sie zukunftsfähig seien. Er beobachte überdies, dass Erdarbeiten völlig unkoordiniert ablaufen würden: Für immer neue Erdarbeiten würden Wurzeln ein ums andere Mal freigelegt und beschädigt. Wünschenswert wäre hier eine Koordination der Erdreicharbeiten, damit die Straßenbäume nicht dem Stress ausgesetzt seien, der durch das ständige Wiederfreilegen der Wurzeln entstünde. Zuletzt erkundigt er sich nach der Situation der Platanen in Hamburg.
Herr Melzer fasst zusammen, dass die Webseite Mundraub (https://mundraub.org/) sich direkt aus den Daten des digitalen Baumkatasters bediene und die essbaren Pflanzen in der Stadt aufzeige.Allerdings läge der Fokus dabei nicht auf Straßenbäumen. Die Struktur von Parks solle grundlegend erhalten bleiben.
Manche von den sich selbst säenden Bäumen, wie der Spitzahorn, würden stehen gelassen, denn diesehätten sich ihre Umgebung und Bedingungen selbst ausgesucht und seien damit die wahren Klimabäume.
Die Ulme mitsamt der Ulmenkrankheit sei ein Sorgenkind. Es lägen viele neue Krankheitsausbrüche vor. Etwa 10% der betroffenen Ulmenwürden geimpft werden. Dies sei jedoch sehr kostenintensiv. Geimpft würden besonders schützenswerte Bäume und Bäume an bestimmten Standorten, um eine Infektionssperre erwirken zu können. Die Ulmenerkrankungen seien derzeit leider dramatisch. Bei dichteren Baumbeständen habe man für die Behandlungschlechtere Maßnahmenbedingungen.
Für die Auswahl von Bäumen für die Nachpflanzung werde unter anderem die Frosthärte berücksichtigt. Diese wiesen Bäume aus südlichen Ländern nicht immer auf(siehe auch Broschüre GALK-Straßenbaumtest:
https://www.galk.de/component/jdownloads/?task=download.send&id=1055&Itemid=2906). Man könne insgesamt nur für Artenvielfalt und Diversität werben.
Bei Baumaßnahmen im Erdreich gälte das Hamburger Modell, das eine Baumschutzbegleitung von Baustellen vorsähe.
Zur Massariakrankheit der Platane führt er aus, dass diese das erste Mal 2003 in Mannheim festgestellt worden sei. Hamburg sei noch nicht betroffen, die Platanen stünden aber unter Beobachtung.
Herr Schlicht(Sportverein Osdorfer Born e.V. (SVOB)) stellt den Verein und die Problematik anhand einer Präsentation (Anlage) vor. Der SVOB habe eine besondere Verbindung zum Quartier. Er benutze Schulsporthallen und Schwimmbäder der Freien und Hansestadt Hamburg und besitze keine eigenen Sportstätten. Darum sei erimmer auf die Verfügbarkeit staatlicher Anlagen angewiesen. Der SVOB sei ein Mehrspartenverein, so werde z.B. Sportturnen für Mädchen erfolgreich angeboten, es gäbe aber auch eine Tanzabteilung, Skilanglauf, Walking Football und vieles mehr. Für die gesperrte Halle Glückstädter Weg 75 gäbe es derzeit keine Ausweichmöglichkeiten. Die Sperrung sei aufgrund der Aussage aus der Begutachtung erfolgt, dass die Halle mit den vorhandenen Schäden nicht nutzbar sei. Vor allem in der Mitte der Halle im Bereich der Linien sei der Hallenboden defekt. Es gäbe erhebliche Unebenheiten und fehlende Beläge (Anlage zu Bodenschäden).
Frau Böversen bedankt sich sehr für die Ausführungen von Herrn Schlicht. Ein Zeitungsartikel sage aus, dass die Halle auf behördliche Anordnung geschlossen worden sei. Es müsse eine Lösung gefunden werden, damit der Verein sein Sportangebot weiter anbieten könne. Sie wundere sich, warum das Gutachten beauftragt wurde und was dafür der Auslöser gewesen sei. Vielleicht habe es Unfälle aufgrund der Bodenbeschaffenheit gegeben. Laut Herrn Schlicht sei Vergleichbares aber nicht bekannt. Auch sei ihr nicht klar, ob es im Vorfeld der Schließung bereits Anträge auf Erneuerung der Halle gegeben habe. Frau Böversen schlägt weiter vor, einen Antrag nach § 27 BezVG zu prüfenund außerdem auch eine teilweise Hallennutzung außerhalb des stark beschädigten Mittelbereichs. Sie bitte Herrn Stehnke darum, sich mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Verbindung zu setzen und abzufragen, ob eine Teilsperrung möglich sei.
Herr Wesselkamp Holzer drückt ebenfalls seinen Dank für den Vortrag aus. Er kenne den Verein und empfinde die gute Vereinsarbeit als unverzichtbar. Daher müsse der Standort schnell wieder geöffnet werden. Dazu überlege er, ob es die Möglichkeit einer vorgezogenen Teilsanierung oder kleinerer Reparaturen gäbe, damit die Halle nur teilweise oder kürzer geschlossen sei und die Verkehrssicherheit kurzfristig wieder hergestellt würde. Das Amt müsse hierzu mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) ins Gespräch kommen. Außerdem solle jetzt schon überlegt werden, welche Ausweichflächen es für den nächsten Herbst 2026 gäbe.
Auch Herr Stehnke drückt seine Wertschätzung dem Referierenden gegenüber aus. GMH unddas Landessportamt in der Behörde für Inneres und Sport seien aktiv im Prozess zur Sporthalle Glückstädter Weg involviert. Der Zustand der Halle werde fortlaufend dokumentiert. Da dieser laufend schlechter geworden sei, sei eine Überprüfung eingeleitet worden, bei der eine grundlegende Sanierung als notwendig erachtet wurde. Eine Reparatur bei laufendem Betrieb sei nicht möglich, weil dafür die notwendigenReparaturen zu groß seien. Darüber hinaus sei das Amtpermanent auf der Suche nach nutzbaren Sportstätten. Die Nachfrage und Auslastung sei aber so groß, dass es z.T. Wartelisten gäbe. Die Sporthalle Glückstädter Weg 75 sei keine bezirkliche Sportstätte, sondern eine, die von GMH verwaltet werde.
Herr Andersenund Frau Werdung sprechen sich für die kurzfristige Wiederherstellung der Hallennutzbarkeit aus.
Herr Dr. Hesselschwerdt bringt die Idee ein, die großen Räume des Bürgerhauses zu nutzen. Diese seien jedoch nicht fußballgeeignet.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss auf Vorschlag von Herrn Wesselkamp Holzer einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gem. §27 BezVG aufgefordert, im Übergang zur anstehenden Sanierung der Sporthalle Glücksstädter Weg 75 unverzüglich provisorische Reparaturmaßnahmen vorzunehmen, um die Sicherheitsrisiken auszuräumen und die Fläche wieder nutzbar zu machen. Auch die Möglichkeit zur Teilnutzung der Fläche soll geprüft werden.
Das Bezirksamt wird gem. §19 BezVG gebeten, für den Zeitraum der anstehenden Sanierungsarbeiten in 2026 und 2027 die Möglichkeiten zur prioritären Vergabe von Hallenzeiten an den Sportverein Osdorfer Born e.V. zu prüfen.
Anlagen
Anlage TOP 4_Bodenschäden (684 KB)
Anlage TOP 4_Vereinsvorstellung_geschwärzt (2052 KB)
Vertagt aus der Sitzung vom 18.11.2025.
Herr Boehlich und Herr Zweigler(beide Jollenhafen Gemeinschaft Mühlenberg e.V.) stellen den Jollenhafenverein anhand einer Präsentation (Anlage) vor: Seit 1970 existiere die Jollenhafen Gemeinschaft Mühlenberg und setze sich auszehn dort beheimateten Segelvereinen zusammen, die gemeinsam den Hafen betrieben. Der Verein führe Mitglieder aus allen sozialen Schichten, die ein hohes Beteiligungsengagement zeigten. Für das Ausbaggern des Hafenbeckens würden jährlich 30.000 Euro ausgegeben. Der Jollenhafen sei kein Yachthafen, sondern einer kleiner Boote.
Der südwestliche Schlengel im Westteil des Hafens müsse erneuert werden, damit er die zukünftig zu erwartenden Umweltbedingungen vertrage. Die Planung zur Erneuerung habe der Verein selbst und ehrenamtlich durchgeführt und damit etwa 30.000 Euro gespart. Die nun favorisierte neue Schlengelanlage, die Sturmfluten standhalte, werde bereits auf Sylt eingesetzt. Die jetzige Schlengelanlage sei 50 Jahre alt und unter anderem durch die Folgen der Elbvertiefung stark beansprucht. Die Aufnahme eines (zinslosen) Kredits sei nicht möglich. Eine Teilsanierung sei wiederum nicht möglich, da die neuen Schlengel andere Maße hätten als die alten. Die Streckung der Kosten und der Sanierung auf z.B. drei Jahre sei aber denkbar.
Herr Wesselkamp Holzer bedankt sich für den Vortrag und die wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Die Jollenhafen Gemeinschaft sei ein wichtiger Standort. Gleichzeitig seien die beantragten 246.000 Euro eine sehr hohe Ausgabe für Bezirksversammlung, nahezu die zur Verfügung stehenden Jahresmittel. Gleichwohl sehe er den dringenden Bedarf für eine Lösung. Zur Reduzierung der Kosten überlege er, ob es möglich sei, zunächst einen Teil der Schlengelanlage zu sanieren und, ob man auch den Sanierungsfonds der Bürgerschaft beanspruchen könne. Er werde dies zur Klärung mit in seine Fraktionssitzung nehmen.
Herr Dr. Hesselschwerdtmerkt an, der Jollenhafen könne ein Opfer der Elbvertiefung sein. Die Baggerschiffe schütteten das abgetragene Gut am Hans-Kalb-Sand wieder aus. Das feine Sediment lande mithilfe der Tide auch wieder im Jollenhafen.
Frau Werdung wundert sich über die Kostensteigerung von einer ursprünglich veranschlagten Zuwendung von 95.000 Euro auf einen Betrag von 246.000 Euro.
Frau Cemanbetont, der Hafen könne ohne Sanierung wohl nicht mehr lange betrieben werden.
Herr Boehlich und Herr Zweigler fassen zusammen, dass bei der ursprünglichen Planung davon ausgegangen worden sei, dass die alten Pfähle weiter genutzt werden könnten. Dies sei laut der Sachverständigen aber leider nicht möglich. Daher hätten sich die Kosten der Sanierung von 95.000 Euro auf 246.000 Euro gesteigert. Alle anderen Kosten seien wie zuvor verblieben.
Die ursprüngliche Planung sei gewesen, im Herbst 2025 die Zusage für den Antrag zu erhalten, dann die Bestellung für die Schlengel zu tätigen und im darauffolgenden Herbst 2026 mit dem Aufbau zu beginnen. Durch die Antragsverzögerung könne nun aber erst zum Herbst 2026 geliefert werden. Das bedeute, die alte Anlage müsse fürs kommende Jahr noch einmal aufgebaut werden und durchhalten. Es könne sein, dass sich die im Antrag veranschlagten Kosten durch den Jahreswechsel um 4% steigern würden.
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich auf die Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 14. Januar 2026 vertagt.
Anlagen
Präsentation Jollenhafen-Gemeinschaft Mühlenberg e.V._geschwärzt (31395 KB)
Der Tagesordnungspunkt entfällt, da die eingeladenen Referenten der Gesellschaft für Ökologische Planung e.V. nicht erschienen sind.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Auf Nachfrage erklärt Herr von Borries, dass es keinen Zeitplan zum Zuwendungsantrag gäbe. Seit einem Jahr sei der Verein nun ohne Strom und Wasser.
Aus dem Publikum meldet sich der erste Vorsitzende des Vereins zu Wort. Es gäbe nun ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 Euro. Dieses würde aber bei weitem nicht ausreichen und weitere Unterstützung sei dringend notwendig.
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich auf die Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 14. Januar 2026 vertagt.
Das Protokoll der 26.Sitzung des Sportstättenbeirats am 19. November 2025 ist per E-Mail an alle Ausschussmitglieder versandt worden.
Herr Bolaños González erläutert, dass durch den Weggang von Frau Müller-Möller (CDU-Fraktion) eine Nachbesetzung notwendig geworden sei.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Frau Emilie Böversen wird als Vertreterin in den Beirat bezirklicher Sportstättenbau entsendet.
Anlagen
22-0001.1B Beschluss Benennung der Mitglieder des Beirats Bezirklicher Sportstättenbau (107 KB)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagtaus der Sitzung vom 18.11.2025. Der Ausschuss für Kultur und Bildung wurde zum TOP hinzugeladen.
Beratung siehe TOP 11.2.
Frau Feder zieht den Antrag der SPD-Fraktion zurück.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagtaus der Sitzung vom 18.11.2025. Der Ausschuss für Kultur und Bildung wurde zum TOP hinzugeladen.
Beratung siehe TOP 11.2.
Herr Bolaños González zieht den Antrag der Fraktion DIE LINKE zurück.
Der TOP mit der Drucksache 22-1658 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Riddersbetont auf Nachfrage von Herrn Bolaños González, dass der Zuwendungsantragzuletzt bei der Bezirksamtsleitung gelegen habe, die dem Antrag (Anlage, nicht-öffentlich) positiv gegenüberstehe.
Herr Andersen zeigt sich verwundert über den Antrag, da ihm so wenig zu entnehmen sei. Es fehlten die konkreten Angebote. Er bitte darum, diese nachzureichen und bitte das Amt um Stellungnahme zum bisherigen Vertragsverhältnis, zumMietzinsund zur Zuständigkeit für die Unterhaltung.Herrn Dieckmann (Rockbüro Hamburg e.V. (Rockbüro)) bitte er zu erläutern, wofür dieetwa 8.000 Euro Einnahmen jährlich durch Gebäudevermietung verwendet worden seien.
Herr Schaefer führt aus, dass es einen Sondernutzungsvertrag gegeben habe, der das Gebäude dem Rockbürozu einemsehr niedrigen Pachtzins von etwa 50 Euro im Monatüberlassen habe. Normalerweise liege die Bauunterhaltung beim Nutzer und der Eigentümer sei sanierungspflichtig. Allerdings handele es sich beim Fischi-Haus um ein kulturell genutztes Gebäude in einer Grünanlage. Für die Sanierung sei bezirksseitig wenigausgegeben worden, weil die Gebäudeunterhaltung aus der Rahmenzuweisung für Stadtgrün hätte bestritten werden müssen.
Herr Feder wirft die Frage auf, ob die Mittel aus dem Zuwendungsantrag ans Amt gehen müsse, weil das Gebäude dem Amt gehöre, nicht dem Rockbüro. Außerdem sei eine Sanierung ohne aktuellen Mietvertrag nicht möglich. Gegebenenfalls seien zwei Anträgenötig, einerzugunsten des Amtes, einer zugunsten des Rockbüros.
Frau Werdungpflichtet dem bei und bittet das Amt, dies bei der Prüfung des Zuwendungsantrages des Rockbüros durch das Amt gleich mitzuprüfen.
Herr Dieckmann(Rockbüro) bringt vor, dass es derzeit keinenMietvertrag gäbe. Ein Vertragsentwurf wäre sehr wünschenswert für die Planung und den Zuwendungsantrag. Mieteinnahmen seien für eine neue Elektroanlage, die Gutachtenerstellung, die bauliche Überprüfung und Handwerker aufgewendet worden. Außerhalb dessen wäre ein Haushaltsüberschuss für Sanierungsarbeiten insgesamt vorgehalten worden.
Herr Lünzmann(Lünzmann Architektur) gibt zu bedenken, dass zwei Vertragspartner die Sanierung aus Architektensicht verkomplizieren würden. Er bemühe sich um das Einholen von Angeboten.
Herr Wesselkamp schlägt vor, die Beratung zu vertagen, bisder Antrag abschließend geprüft seiund der Mietvertrag vorläge.
Herr Ridders erklärt sich bereit, sich um die Erstellung des Mietvertrags beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu kümmern.
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich auf die Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 14. Januar 2026 vertagt.
Herr Schaefer berichtet, dass es eine Begehung vor Ort mit Vertreter:innen von Verbänden und dem Ausschuss gegeben habe. Unter anderem sei der Unterschied zwischen Grünordnungsplan sowie Pflege- und Entwicklungsplan erläutertworden. Die dabei auch vorgestellten Maßnahmen seien dann nicht auf Widerstand gestoßen. Daher seien diese anschließend durchgeführt worden. Dazu könnten anwesende Ausschussmitglieder befragt werden, die bei der Begehung dabei gewesen seien.
Frau Schrieber (NABU-Gruppe Altona)und Herr von Borries bestätigen dies.
Herr Hitschkebemängelt die hohe Summe des Projektes.
Herr Schaefer erläutert, dass es sich um die Instandsetzung eines Gartendenkmals handele. Der Zaun müsse erhalten werden. Der Antrag enthalte einen finanziellen Puffer. Die Mittel für die Instandsetzung stammten zur Hälfteaus dem Erhaltungsmanagement der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie aus der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Erbestätigt, dass die Maßnahmen werterhaltend seien. Erst seit dem Jahr 2024 sei der Park bezirklich, zuvor sei er inkirchlichem Besitz gewesen.
Herr Bolaños González wägt ab, dass die Kosten erschreckend hoch seien und es gleichzeitig einen hohen Nutzungsdruck gäbe. Es sei gut und erstrebenswert, den Zaun und den Park in gutem Zustand zu erhalten.
Frau von Criegernbezweifelt, dass es bei der Entscheidung keine Ermessensspielräume gebe.
Frau von Criegern meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Der TOP mit der Drucksache 22-1649 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Aus TOP 1 Öffentliche Fragestunde ist folgende Frage zu diesem TOP eingereicht worden:
„Bitte um Erläuterung der Kriterien zur Bewilligung von Fällungen auf privatem Grund V = Verkehrssicherungspflicht; B = baubedingt; P = pflegebedingt: Was muss gegeben sein, damit diese Kriterien als erfüllt und damit als ausreichende Begründung für eine Fällung angesehen werden? Muss zum Beispiel im Fall einer 150-jährigen Buche, die baubedingt gefällt werden soll, nachgewiesen werden, dass das Bauvorhaben nicht ohne die Fällung zu realisieren wäre?“
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Kriterien sind dem Grunde nach wie folgt definiert:
V = Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, weil der Baum nachgewiesenermaßen nicht mehr hinreichend bruch- oder standsicher ist.
B = Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, weil der Baum nachgewiesenermaßen ein planungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtlich genehmigtes Bauvorhaben verhindert bzw. dieses Vorhaben erheblich behindert.
Die Entscheidung erfolgt im jeweils konkreten Einzelfall, insofern ist keine pauschale Aussage zum „Fall einer 150-jährigen Buche“ möglich. Regelhaft ist in diesem Zusammenhang allerdings der Rechtsanspruch im Sinne von § 6 Hamburgische Baumschutzverordnung maßgeblich, wonach von den Verboten des § 4 von der zuständigen Behörde auf Antrag Ausnahmen zuzulassen sind, wenn die Durchführung eines Bauvorhabens, auf das im Übrigen rechtlich ein Anspruch besteht oder das im Wege einer Befreiung nach § 31 Absatz 2 oder 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), in der jeweils geltenden Fassung genehmigt werden soll, sonst nicht oder nur mit unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann.
P = Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, weil der Baum nachgewiesenermaßen die Entwicklung oder Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes verhindert.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Aus TOP 1 Öffentliche Fragestunde ist folgende Frage zu diesem TOP eingereicht worden:
„Sind sämtliche Flächen des Klövensteens PEFC- und FSC-zertifiziert? Warum wurden zwei verschiedene Zertifizierungen gewählt?“
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Waldflächen der Abteilung Forst Altona sind vollumfassend sowohl FSC- als auch PEFC-zertifiziert. Die Vergabe und Verwaltung der FSC- und PEFC- Zertifikate obliegt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Hierauf hat das Bezirksamt Altona keinen Einfluss.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Aus TOP 1 Öffentliche Fragestunde ist folgende Frage zu diesem TOP eingereicht worden:
„Was ist konkret an welchen Standorten zur Berücksichtigung des Natur-/Insektenschutzes geplant, bzw. an den erwähnten Standorten Grünzug Altona 2 und 4; Fangdieckgraben; Thomasstraße; Verbindung Vogt-Groth-Weg 2 - Tönninger Weg 89, Alsenplatz umgesetzt worden?“
Herr Schaefer führt hierzu aus, dass das Amt keine weiteren Anforderungen formuliert habe. Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH mache einheitliche Vorgaben, die dem Insekten- und Artenschutz dienten.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Werdung bittet um die Einladung des neu gegründetenNaturschutzvereins Heckenretter zur nächsten Ausschusssitzung am 14.01.2026 und zur nächsten Sondersitzung mit den Naturschutzverbänden.
Herr Bolaños González verabschiedet Herrn Schaefer als Amtsvertretung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport und bedankt sich bei ihm für seinen jahrzehntelangen Einsatz und hohe fachliche Expertise.
Herr Schaefer bedankt sich bei seinen Kolleg:innen, ohne die ihm keine Mitarbeit im Ausschuss möglich gewesen wäre und freut sich, dem Ausschuss Herrn Herrmann als seinen Nachfolger vorstellen zu können.
Herr Herrmann bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für ihr nicht selbstverständliches politisches Engagement.