Hitzewellen erfordern aktiven Gesundheitsschutz: Das Bezirksamt muss handeln! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.07.2025
Letzte Beratung: 02.12.2025 Sozialausschuss Ö 13.2
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.07.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0818.3B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde hat in der Sitzung am 3. Juni 2025 ausführlich zu den relevanten Fragen zum Hitzeaktionsplan berichtet.
Der o. g. Beschluss ist in der anschließenden Sitzung im Juli gefasst worden. Grundsätzlich begrüßt die Sozialbehörde, dass das Bezirksamt aufgefordert wird in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und unter Einbeziehung des stadtweiten Hitzeaktionsplans einen ab dem Sommer des Jahres 2026 geltenden konkreten Maßnahmenkatalog für Altona vorzulegen.
Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zum Hitzeschutz für einen Bezirk erfordert zunächst eine fundierte Bedarfsanalyse. Dabei gilt es, spezifische lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen – insbesondere die Identifikation von Hitzeinseln sowie die Ermittlung besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Ziel ist es, belastete Gebiete sowie Risikogruppen präzise zu erkennen und passgenaue Unterstützungsmaßnahmen zu definieren.
Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit: Fachbehörden wie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie weitere relevante Stellen auf Landes- und Bezirksebene sind frühzeitig in die Analyse, Planung und Umsetzung einzubeziehen. Nur durch eine enge Abstimmung aller Beteiligten können effektive, nachhaltige und lokal angepasste Maßnahmen gegen hitzebedingte Gesundheitsrisiken entwickelt und umgesetzt werden. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle in der Sozialbehörde besteht in der Unterstützung der bezirklichen Akteurin und Akteure durch Koordination, Beratung und Vernetzung. Darüber hinaus ist die Sozialbehörde nicht für die Bereitstellung zusätzlicher Trinkwasserspender oder Nebelanlagen verantwortlich. Für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserspendern tritt HAMBURG WASSER als Dienstleister auf, bei dem u.a. die Bezirke die Möglichkeit haben, ein Angebot einzuholen.
Für die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Trinkwasserspenders sind einige grundlegende Kriterien und Rahmenbedingungen für die Standortauswahl zu berücksichtigen. Diese finden Sie unter der Maßnahme L-19 „Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser“Hitzeschutz: Gemeinsam gegen Hitze – Hamburg schützt sich - hamburg.de im Hitzeaktionsplan. Zu den wesentlichen Kriterien zählen die baulichen Gegebenheiten, insbesondere die Verfügbarkeit von Trink- und Abwasserinfrastruktur sowie ein ausreichender Bauraum für Schächte und Fundamente. Des Weiteren ist eine gute Zugänglichkeit für Wartung und Betrieb erforderlich. Bei der Bewertung werdenauch weiche Kriterien wie der vorherrschende Publikumsverkehr, die soziale Kontrolle, die Frequentierung, das Umfeld (Gastronomie, Freizeitangebote, Tourismus etc.) sowie die Beachtung vulnerabler Gruppen berücksichtigt. Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb sind die a.a.R.d.T. gemäß Abschnitt 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie dem Merkblatt DVGW 274 zu berücksichtigen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 15.08.2025 zur Ziffer 2 wie folgt Stellung genommen:
Hitzewellen:
Für einen ab dem Sommer 2026 geltenden konkreten Maßnahmenkatalog für Altona, der bei Hitzewellen greifen soll und für den Sommer 2025 entsprechende ad hoc-Maßnahmen in dem beschriebenen Sinne ist das Bezirksamt Altona bzw. die Sozialbehörde im Rahmen des Hitzeaktionsplans zuständig.
Die BUKEA finanziert mit dem ZP Klimaanpassung Klimaanpassungsmaßnahmen aus Gründen der Effizienz und der Effektivität bisher ausschließlich langfristig angelegte Maßnahmen, keine einmaligen ad-hoc-Maßnahmen wie bspw. Nebelduschen. Davon abgesehen unterstützt die BUKEA das Bezirksamt Altona sowie die Sozialbehörde gerne weiterhin bei der Umsetzung einer effektiven Klimaanpassung und beim hitzebezogenen Gesundheitsschutz.
Trinkwasserbrunnen:
Zu den fest installierten Trinkwasserbrunnen im Bezirk Altona siehe Anlage. Für temporäre (mobile) Trinkwasserspender und das Aufstellen selbiger besteht keine Zuständigkeit der BUKEA. Diese Anlagen sind privatwirtschaftlich bei Bedarf zu organisieren und können von verschiedenen Anbietern bezogen werden (u.a. HAMBURG WASSER).
Entsiegelung:
Entsiegelung stellt einen wichtigen Baustein der Klimaanpassung in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) dar. Entsiegelte und begrünte Flächen haben durch ihre Kühlungsfunktion einen positiven Effekt auf das lokale Mikroklima. Insbesondere in hochverdichteten urbanen Räumen, welche einen besonders ausgeprägten Wärmeinseleffekt aufweisen, werden Entsiegelungsmaßnahmen durch die BUKEA als sinnvoll und erforderlich erachtet.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass Entsiegelungsmaßnahmen nicht an jedem Standort umzusetzen sind, im Zweifelsfall eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen ist und demnach ein entsprechender zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Die BUKEA stellt mit dem aktualisierten Versiegelungsmonitoring die fachliche Grundlage zur Erfassung der Versiegelung in der FHH bereit. Ebenfalls hat die BUKEA im Juli 2025 einen Dialogprozess mit den Bezirksämtern begonnen, an dem auch der das Bezirksamt Altona beteiligt ist.
Im öffentlichen, straßenbegleitenden Raum ist signifikante Entsiegelung nur über eine Vielzahl kleiner Flächen möglich. Ein weiterer Effekt könnte erzielt werden, wenn auch im Verkehrsraum und in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – z.B. bei Stellplätzen oder Fahrspuren – Entsiegelungspotentiale gefunden werden könnten.
Auch wenn seitens der BUKEA die Umsetzung von Entsiegelungen angeregt und begrüßt wird, obliegt die Umsetzung dieser Maßnahmen den Bezirksämtern selbst.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 11.11.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1 a: Maßnahmenkatalog für Altona 2026
Der gesundheitliche Schutz vor Hitzewellen ist eine komplexe Querschnittsaufgabe, die ein ressortübergreifendes und koordiniertes Vorgehen auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene erfordert. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) liegt bei der Sozialbehörde, während das Bezirksamt Altona als mitwirkende Stelle eingebunden ist. Die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser im öffentlichen Raum fällt in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die Planung und Steuerung wirksamer Hitzeschutzmaßnahmen erfolgen auf gesamtstädtischer Ebene, während deren Umsetzung auf Bezirksebene maßgeblich von der Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen durch die zuständigen Fachbehörden abhängt.
Zu den zentralen Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes zählen die Integration von Hitzeschutzaspekten in bauliche und städtebauliche Planungen – insbesondere im Hinblick auf grün-blaue Infrastruktur –, die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum, die Identifizierung besonders betroffener Gebiete sowie die Schaffung und Kommunikation von „Kühlen Orten“. Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch Informationskampagnen zu den gesundheitlichen Risiken von Hitze und den Aufbau einer Kommunikationskaskade für Hitzewarnungen.
Die Umsetzung der Maßnahmen auf Bezirksebene erfolgt durch die jeweiligen Fachämter und erfordert eine enge, koordinierte Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Bezirks als auch mit den zuständigen Fachbehörden. Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer koordinierenden Stelle mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen als sinnvoll erachtet, um die Entwicklung und Steuerung eines Maßnahmenkatalogs für Altona zu unterstützen.
Das Bezirksamt Altona entwickelt derzeit das Klimaanpassungskonzept COOL Altona, das als strategischer Fahrplan dient, um den Bezirk systematisch auf die Folgen zunehmender Hitzeereignisse vorzubereiten. Das Konzept enthält konkrete Maßnahmenvorschläge und soll als Grundlage zur Einwerbung externer Fördermittel dienen, um langfristig wirksame Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen.
Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass zum Sommer 2026 ein Klimaanpassungsmanagement eingesetzt wird, das bei der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes unterstützt.
Zu 1 b: Ad hoc-Maßnahmen Sommer 2025
Das Bezirksamt Altona hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten bereits Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere die Information der Bürger:innen sowie Multiplikator:innen über die gesundheitlichen Risiken von Hitze, die Verfügbarkeit von „Kühlen Orten“ sowie zielgruppenspezifische und einrichtungsbezogene Handlungsempfehlungen umfassen.
Kurzfristige ad-hoc-Maßnahmen, die darüber hinaus gehen, konnten vom Bezirksamt Altona nicht eigenständig umgesetzt werden, da weder bezirkliche Zuständigkeiten noch ausreichende personelle oder finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Kurzfristige technische Maßnahmen wie Nebelkühlung oder temporäre Kälteräume sind ohne zusätzliche Ressourcen und angemessene Planungszeit jedoch nicht realisierbar.Die Umsetzung technischer oder infrastruktureller Maßnahmen erfordert eine ressortübergreifende Koordination sowie eine entsprechende Mittelbereitstellung durch die zuständigen Fachbehörden.
Schlussbemerkung
Insgesamt bleibt eine verlässliche Ressourcenausstattung die grundlegende Voraussetzung für eine effektive Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort. Das Klimaanpassungskonzept COOL Altona bildet hierbei eine fundierte Grundlage, um Fördermittel zu akquirieren und die schrittweise Realisierung wirksamer Maßnahmen im Bezirk zu ermöglichen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0818.3B
Übersicht fest installierte Trinkwasserbrunnen im Bezirk Altona
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