Herr Harders berichtet, Frau Böversen habe ihm im Vorwege der Sitzung mitgeteilt, dass die CDU-Fraktion sich inzwischen auf eine:n Kandidatin:en für den künftigen Vorsitz habe einigen können, allerdings müssten sich die Fraktionsmitglieder hierzu noch abschließend beraten, bevor sie diesem Ausschuss ein vorsitzendes Mitglied aus ihren Reihen zur Wahl vorschlagen könnten.
Der TOP wird einvernehmlich auf die kommende Sitzung am 12.01.2026 vertagt.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders begrüßt Herrn Mühlenberg vom Bezirkssenior:innenbeirat als neu hinzugezogenen Sachkundigen.
Herr Harders informiert, der Petent habe der Geschäftsstelle vorab mitgeteilt, dass seine Eingabe nicht mehr beraten werden müsse, da in dieser Sache bereits eine Stellungnahme des Amtes vom 24.02.2025 zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024 vorliege, aus der zu entnehmen sei, dass der Beschluss amtsseitig umgesetzt werde (Drs. 22-0751, Anlage).Er weist aber darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 22-0289B, Anlage wie oben) im Begründungstext bzgl. der Genehmigungspraxis bis zum Baubeginn Unschärfen enthalte.Soberücksichtige dieserkeine Fällevon Sondernutzung von Parkbuchten für Außengastronomie auf den Flächen, die sich zwar in den Grenzen des Umsetzungsgebietes des Projektes freiRaum Ottensen befänden, auf denen aber auch noch nach dem offiziellen Baubeginn des Projekts zunächst aller Voraussicht nach keine unmittelbare Bautätigkeit stattfinden werde.
Frau Böversen pflichtet bei. Vom Amt möchte sie wissen, wie es den Beschluss im Hinblick auf seine Umsetzungspraxis interpretiere.
Herr Esselmann erläutert, der Beschluss ließe sich auch aus seiner Sicht so auslegen, dass die Erlaubnisse bis zum individuellen/konkreten und nicht lediglich zum generellen Baubeginn erteilt werden könnten. Er führt aus, das Amt werde nach Abschluss der bereits fortgeschrittenen internen Abstimmung voraussichtlich auch nach dem offiziellen Baubeginn von freiRaum Ottensen für die Parkbuchten befristete Erlaubnisse auf Sondernutzung für Außengastronomie für die Jahre 2026 und 2027 erteilen, wo dieFlächen zunächst nicht für die unmittelbare Bautätigkeit benötigt würden.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Bautätigkeit schließt insoweit Flächen für Baustelleneinrichtung ein.]
Herr Stünitz ergänzt, auch das in dieser Sache zuständige Projektteam der Abteilung Management des öffentlichen Raumes habe ihm mitgeteilt, dass den Gastronom:innen die Parkbuchten für Außengastronomie auch nach offiziellem Baubeginn bzw. solange diese Flächen für unmittelbare Bautätigkeiten nicht in Anspruch genommen würden, zur Verfügung ständen.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Frau Dr. Vogel leitet das Thema ein und verdeutlicht die negativen Auswirkungen für den Altonaer Einzelhandel aufgrund der Sperrung des Lessingtunnels für den Kraftfahrzeugverkehr.
Herr Esselmann führt aus, er habe sich hierzu bereits mit der zuständigen Vertretung der Baustellenkoordination sowie mit Herrn Schattauer aus der Abteilung Wirtschafsförderung ausgetauscht. Letzterer habe auch bereits im Kontakt zum Centermanagements des Mercado gestanden. Allen sei die Problematik bewusst, allerdings könne das Amt wenig ausrichten, da die Sperrung in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG fiele. Diese habe mitgeteilt, dass nunmehr voraussichtlich erst zum 21.12.2025 mit einem Ende der Baumaßnahmen und einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen sei. Inwieweit bzw. mit welchem Vorlauf das Amt selbst ggf. aktiv über die Verlängerung informiert worden sei, sei ihm nicht bekannt.
Herr Frank informiert, eine Vertretung des Centermanagements Mercado habe im Zuge eines Gesprächs mit seiner Fraktion moniert, dass das Amt ihn über die Verlängerung der Baumaßnahme nicht informiert hätte.
Frau Dr. Vogel rät, künftige Beschwerden zu Sperrungen des Lessingtunnels direkt an diesen Ausschuss weiterzuleiten und als Eingabe zu behandeln.
Beratungsbedarf der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.11.2025.
Frau Dr. Vogel führt aus, im nächsten Jahr solle das Bewerbungsverfahren mehr auf das Setzen von Anreizenzur Weiterentwicklung der Betriebe in puncto Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Dazu gehöre auch, dass der Bewerber:innenkreis über das verkaufende Gewerbe hinausgehe und auf das produzierende Gewerbe und das Handwerk ausgedehnt würde. Der Schwerpunkt der Auszeichnung solle auf dem Thema Regionalität liegen. Außerdem plädiert sie dafür, für die Auszeichnung nachhaltiger Marktbetriebe bereits frühzeitig mit den Werbemaßnahmen zu beginnen und bereits zu Beginn des Jahres 2026 über die Fortentwicklung des Bewerbungsverfahrens öffentlichkeitswirksam zu informieren. Auf Nachfrage von Herrn Harders betont sie, der Kostenrahmen für die Auslobung solle weiterhin bei 7.000 Euro liegen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, für die Verleihung der Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe 2026 7.000 Euro aus Politikmitteln zur Verfügung zu stellen.
Der von der CDU-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Frankführt aus, der Weihnachtsmarkt in der Waitzstraße verfüge nur über drei Verkaufshütten, weshalb dieser laut Auskunft des Amtes nicht unter das sogenannte Marktprivileg fiele und dadurch nicht die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung erfülle. Es stelle sich die Frage, was der Betreiber tun müsse, um dennoch vom Ladenöffnungsgesetz befreit zu werden.
Herr Esselmann informiert, rechtliche Grundlage für den Erwerb von Marktprivilegien sei im Fall von Weihnachtsmärkten § 69 i.V.m. § 68 der Gewerbeordnung (GewO). § 68 lege fest, dass eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren (Spezialmarkt) oder Waren aller Art (Jahrmarkt) anbieten müssten, um überhaupt die Voraussetzung für eine Marktfestsetzung zu erfüllen und daraus die so genannten Marktprivilegien abzuleiten. Im Fall des Weihnachtsmarktes in der Waitzstraße würden lediglich Speisen und Getränke feilgeboten, aber sonst keinerlei Waren wie zum Beispiel jahreszeitspezifischewie Weihnachtsdeko, Mützen oder Schals. Aus diesem Grund könne dieser Weihnachtsmarkt nicht vom Ladenöffnungsgesetz befreit werden.
Herr Waltherwirft ein, der Betreiber des Weihnachtsmarktes könne stattdessen am Wochenende eine Veranstaltung anmelden,um so nicht unter das Ladenöffnungsgesetz zu fallen.
Herr Esselmann widerspricht, das Ladenöffnungsgesetz gelte auch in diesem Fall. Eine Veranstaltung sei gewerberechtlich nicht anders zu bewerten.
Frau Dyroff berichtet, Bürger:innen hätten sie darüber informiert, dass es für Personen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen seien, aufgrund des Bodenbelags (Holzhackschnitzel) ggf. schwierig sei, den Weihnachtmarkt in der Waitzstraße zu passieren.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Lohkamp liest die Fragen ihrer Fraktion zur vorliegenden Beschlussrückmeldung des Amtes vor (E-Mail vom 08.12.2025,Anlage).
Herr Esselmann führt aus, Herr Ewertz vom Stadtklima Altona sei zu den Nachfragen der Fraktion GRÜNE in Kenntnis gesetzt worden und werde über einen Nachtrag zu Protokoll Stellung beziehen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Zur Frage 1:
Maßnahmen zum Hitzeschutz werden im Bezirksamt Altona bereits sukzessive umgesetzt. Die beantragte Stelle ist somit nicht der Startpunkt für operative Schritte, sondern eine zusätzliche strukturelle Ergänzung für ausgewählte Maßnahmen, die darüber hinaus gehen. Der Anschlussantrag im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde im Oktober 2025 eingereicht. Ein Förderbescheid des Fördermittelgebers liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Zur Frage 2:
Die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser im öffentlichen Raum fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), daher ist das Bezirksamt nicht zuständig. Hierunter fällt auch die Standortsuche und -bewertung, da das Bezirksamt über keine Kenntnis vorhandener und geeigneter Leitungen verfügt, an die Spender angeschlossen werden können. Nach Auskunft von HAMBURG WASSER sind geeignete Standorte z.B. nur in der Nähe vorhandener wasserführender Leitungen auch begründet unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Wasser- und Abwasserinfrastruktur- vgl. auch Hitzeaktionsplan L-19) umsetzbar.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Schriftliche Nachfragen zur Beschlussrückmeldung des Amtes (193 KB)
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Schoon betont Herr Esselmann, das Amt rechne damit, dass die Stellenausschreibungfür die vakante Position der Abteilungsleitung Klimaschutz und Klimaanpassung relativ kurzfristig erfolgen werde.
Frau Dr. Vogel informiert über den aktuellen Stand zur Förderung eines Quartiersmanagements für den Bezirk Altona (Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025, Drs. 22-1306.1B, siehe Anlage). Demnach habe die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation das von der Stadtmanufaktur GmbH vorgelegte Konzept am 05.12.2025 bewilligt.
Anlagen
22-1306.1B Beschluss Förderung eines Quartiersmanagements für den Bezirk Altona (98 KB)