Rattenbefall im Bezirk Altona Hygiene, Gefahrenabwehr, Meldelage und behördliches Handeln Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 5.8
In den vergangenen Monaten wird aus der Bevölkerung zunehmend über ein wachsendes Rattenaufkommen im Bezirk Altona berichtet – vielfach im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen, Grünanlagen sowie Kitas und Schulen. Rattenbefall ist kein Rand- oder Sommerthema, sondern ein ernstzunehmendes Hygiene- und Gesundheitsrisiko, insbesondere für Kinder und andere besonders schutzbedürftige Gruppen.
Die Zuständigkeiten für Prävention und Gefahrenabwehr verteilen sich im Bezirk auf den Gesundheits- und Verbraucherschutz, das Spielplatz- und Grünflächenmanagement sowie die Abfall- und Kanalinfrastruktur. Eine transparente Darstellung der aktuellen Befallslage, der Melde- und Bearbeitungsqualität – insbesondere im Verfahren über Melde-Michel –, der Gefahreneinschätzung sowie der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen ist notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, Präventions- und Kommunikationsstrategien zielgerichtet auszurichten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Dringlichkeit besteht auch aufgrund der ab 01.01.2026 in Kraft tretenden neuen bundes- und europarechtlichen Vorgaben zur Rattenbekämpfung und zum Einsatz von Rodentiziden. Diese bringen deutlich strengere Dokumentations- und Qualifikationsanforderungen, Einschränkungen beim Wirkstoffeinsatz sowie erweiterte Kontroll- und Monitoringpflichten für Kommunen mit sich. Eine rechtzeitige Bewertung der Ausgangslage, möglicher Defizite und erforderlicher Ressourcen ist daher unabdingbar, um die gesetzliche Umsetzung fachlich und organisatorisch vorzubereiten.
Da Einrichtungen mit Publikumsverkehr – insbesondere Spielplätze und Kitas – betroffen sind, besteht ein besonderes öffentliches Schutzinteresse. Eine zeitnahe Unterrichtung der Bezirksversammlung ist daher notwendig.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Standards
Zu 1:
Rechtsgrundlage für das Einschreiten vom Bezirksamt ist die Verordnung über Rattenbekämpfung vom 30. Juli 1963.
Zu 2:
Federführend ist der Bereich Schädlingsbekämpfung des Instituts für Hygiene und Umwelt.
Das Bezirksamt hat bei dieser Thematik eine Auffangzuständigkeit für die Fälle, bei denen private Grundeigentümer trotz Aufforderung ihren Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall nicht nachkommen. Meldungen über Rattenbefall auf öffentliche Flächen werden per E-Mail an das Funktionspostfach
„Schädlingsbekämpfung“ schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de des Instituts für Hygiene und Umwelt weitergeleitet.
Zu 3:
Über Kooperations- bzw. Schnittstellenvereinbarungen hat das Bezirksamt keine Kenntnis.
Meldelage, Hotspots und Entwicklung
Zu 4:
Im Jahr 2024 sind insgesamt 6 Meldungen über vermeintlichen Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken beim Bezirksamt eingegangen. Im Jahr 2025 waren es bisher fünf Meldungen. Diese Meldungen wurden jeweils per E-Mail an das Funktionspost „Schädlingsbekämpfung“ schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de des Instituts für Hygiene und Umwelt weitergeleitet. Eine statistische Erfassung nach Belegenheit bzw. Meldeweg erfolgt nicht.
Zu 5:
Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.
Zu 6:
Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.
Zu 7:
Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.
Melde-Michel und Bearbeitungsqualität
Zu 8:
Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.
Zu 9:
Die Rückmeldungen erfolgen individuell per E-Mail mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Instituts für Hygiene und Umwelt.
Falls bezirkliche Flächen betroffen sind, beauftragt das Bezirksamt für den betreffenden Fall das Institut für Hygiene und Umwelt und/oder der Fachbereich Ordnungswidrigkeiten (OWIG), um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Maßnahmen und Einsatzpraxis
Zu 10:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Zu 11:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Zu 12:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Zu 13:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Es wurde aus Gründen von Rattenbefall kein Spielplatz gesperrt.
Gesundheits- und Verbraucherschutz
Zu 14:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt beim Institut für Hygiene und Umwelt.
Zu 15:
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt beim Institut für Hygiene und Umwelt.
Zu 16:
Es wird hierzu keine Statistik geführt. In der Kürze der Zeit ist eine Auswertung von weit über 100 Fallakten aus dem Fachverfahren Balvi nicht möglich.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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