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Rattenbefall im Bezirk Altona – Hygiene, Gefahrenabwehr, Meldelage und behördliches Handeln Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 5.8

Sachverhalt

In den vergangenen Monaten wird aus der Bevölkerung zunehmend über ein wachsendes Rattenaufkommen im Bezirk Altona berichtet vielfach im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen, Grünanlagen sowie Kitas und Schulen. Rattenbefall ist kein Rand- oder Sommerthema, sondern ein ernstzunehmendes Hygiene- und Gesundheitsrisiko, insbesondere für Kinder und andere besonders schutzbedürftige Gruppen.

Die Zuständigkeiten für Prävention und Gefahrenabwehr verteilen sich im Bezirk auf den Gesundheits- und Verbraucherschutz, das Spielplatz- und Grünflächenmanagement sowie die Abfall- und Kanalinfrastruktur. Eine transparente Darstellung der aktuellen Befallslage, der Melde- und Bearbeitungsqualität insbesondere im Verfahren über Melde-Michel , der Gefahreneinschätzung sowie der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen ist notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, Präventions- und Kommunikationsstrategien zielgerichtet auszurichten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Dringlichkeit besteht auch aufgrund der ab 01.01.2026 in Kraft tretenden neuen bundes- und europarechtlichen Vorgaben zur Rattenbekämpfung und zum Einsatz von Rodentiziden. Diese bringen deutlich strengere Dokumentations- und Qualifikationsanforderungen, Einschränkungen beim Wirkstoffeinsatz sowie erweiterte Kontroll- und Monitoringpflichten für Kommunen mit sich. Eine rechtzeitige Bewertung der Ausgangslage, möglicher Defizite und erforderlicher Ressourcen ist daher unabdingbar, um die gesetzliche Umsetzung fachlich und organisatorisch vorzubereiten.

Da Einrichtungen mit Publikumsverkehr insbesondere Spielplätze und Kitas betroffen sind, besteht ein besonderes öffentliches Schutzinteresse. Eine zeitnahe Unterrichtung der Bezirksversammlung ist daher notwendig.

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Standards

  1. Welche Rechtsgrundlagen und internen Vorgaben wendet das Bezirksamt zur Bekämpfung von Rattenbefall an (u. a. IfSG, hamburgische Regelungen, Dienstanweisungen)?

Zu 1:

Rechtsgrundlage für das Einschreiten vom Bezirksamt ist die Verordnung über Rattenbekämpfung vom 30. Juli 1963.

  1. Welche Organisationseinheiten sind federführend, welche unterstützend beteiligt?

Zu 2:

Federführend ist der Bereich Schädlingsbekämpfung des Instituts für Hygiene und Umwelt.

Das Bezirksamt hat bei dieser Thematik eine Auffangzuständigkeit für die Fälle, bei denen private Grundeigentümer trotz Aufforderung ihren Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall nicht nachkommen. Meldungen über Rattenbefall auf öffentliche Flächen werden per E-Mail an das Funktionspostfach
Schädlingsbekämpfung“ schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de des Instituts für Hygiene und Umwelt weitergeleitet.

  1. Welche Kooperations- und Schnittstellenvereinbarungen bestehen mit externen Akteuren (z. B. Stadtreinigung Hamburg, HAMBURG WASSER, Schulen/Kitas, Wohnungsunternehmen, Marktbetreiber, private Schädlingsbekämpfung)? Bitte unter Angabe der Eskalationswege.

Zu 3:

Über Kooperations- bzw. Schnittstellenvereinbarungen hat das Bezirksamt keine Kenntnis.

Meldelage, Hotspots und Entwicklung

  1. Wie viele Meldungen zu Rattenbefall sind seit dem 01.01.2024 eingegangen? Bitte jeweils nach Monat, Stadtteil und Meldeweg (Melde-Michel, Telefon, E-Mail, behördliche Feststellungen).

Zu 4:

Im Jahr 2024 sind insgesamt 6 Meldungen über vermeintlichen Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken beim Bezirksamt eingegangen. Im Jahr 2025 waren es bisher fünf Meldungen. Diese Meldungen wurden jeweils per E-Mail an das Funktionspost „Schädlingsbekämpfung“ schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de des Instituts für Hygiene und Umwelt weitergeleitet. Eine statistische Erfassung nach Belegenheit bzw. Meldeweg erfolgt nicht.

  1. Wie viele dieser Meldungen betreffen Spielplätze, Kitas/Schulen sowie sonstige öffentliche Grün- und Gewässerflächen?

Zu 5:

Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.

  1. Welche Hotspots wurden identifiziert? Bitte tabellarisch mit Ort, Beginn, Anzahl Folgemeldungen und aktuellem Bearbeitungsstatus (offen/in Bearbeitung/abgeschlossen).

Zu 6:

Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.

  1. Sind in den letzten 24 Monaten signifikante Anstiege oder räumliche Verlagerungen beobachtet worden (z. B. durch Baustellen, Kanalmaßnahmen, Starkregenereignisse)? Wo und wodurch begründet?

Zu 7:

Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.

Melde-Michel und Bearbeitungsqualität

  1. Wie viele Fälle wurden seit 01.01.2024 über Melde-Michel gemeldet? Bitte nach Stadtteil und Bearbeitungsstatus differenziert.

Zu 8:

Seitens des Bezirksamtes wird hierzu keine Statistik geführt.

  1. Wie erfolgt die Rückmeldung an Meldende (inkl. Standardtexte, Hinweise zu Mitwirkungspflichten von Grundstückseigentümern)?

Zu 9:

Die Rückmeldungen erfolgen individuell per E-Mail mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Instituts für Hygiene und Umwelt.

Falls bezirkliche Flächen betroffen sind, beauftragt das Bezirksamt für den betreffenden Fall das Institut für Hygiene und Umwelt und/oder der Fachbereich Ordnungswidrigkeiten (OWIG), um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

Maßnahmen und Einsatzpraxis

  1. Welche Standardmaßnahmen werden eingesetzt (z. B. Köderstationen, bauliche Sicherungen, Kanalabdichtungen, Abfallmanagement, Anordnungen gegenüber Dritten)?

Zu 10:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Wie viele operative Einsätze erfolgten seit 01.01.2024, durch wen (Eigenleistung/Fremdvergabe) und mit welchen Ergebnissen (Befallsgrad vor/nach Maßnahme)?

Zu 11:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Welche Wirkstoffe und Anwendervorschriften kommen zum Einsatz? Bitte Dokumentationspflichten/Standardverfahren benennen.

Zu 12:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

  1. Welche besonderen Maßnahmen gelten für Spielplätze? Wie oft wurden diese seit 01.01.2024 gesperrt bzw. zusätzlich gesichert (Ort, Zeitraum, Anlass)?

Zu 13:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Es wurde aus Gründen von Rattenbefall kein Spielplatz gesperrt.

Gesundheits- und Verbraucherschutz

  1. Welche gesundheitlichen Risiken fließen in die Gefahreneinschätzung ein (z. B. Leptospiren, Hantaviren, Salmonellen)? Welche präventiven Empfehlungen werden an Kitas/Schulen/Eltern kommuniziert?

Zu 14:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt beim Institut für Hygiene und Umwelt.

  1. Sind seit 01.01.2024 Erkrankungen bekannt geworden, bei denen ein plausibler Bezug zu Rattenbefall oder verunreinigten Arealen besteht? Falls ja: Anzahl, Meldeweg nach IfSG, räumlicher Bezug, veranlasste Maßnahmen.

Zu 15:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt beim Institut für Hygiene und Umwelt.

  1. Welche Kontrollen der Lebensmittelüberwachung fanden in Zusammenhang mit betroffenen Bereichen statt? Bitte mit summarischer Ergebnisdarstellung.

Zu 16:

Es wird hierzu keine Statistik geführt. In der Kürze der Zeit ist eine Auswertung von weit über 100 Fallakten aus dem Fachverfahren Balvi nicht möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 5.8
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