22-1526

Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie – gerne mehrjährig und verlässlich! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 12.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1138B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 28.10.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie bei identisch bleibenden Antragsgegenstand mehrjährig zu erteilen ist rechtlich grundsätzlich möglich. Das Bezirksamt wird bei Folgeanträgendieser Art künftig die Genehmigungsdauer der Sondernutzung bis zu einem maximalen Zeitraum von 5 Jahren gemäß dem Wunsch der Antragsteller und der im Antrag benannten gewünschten Dauer anpassen.

Zu 2:

Eine Klärung mit den beteiligten Senatsbehörden herbeizuführen ist entbehrlich, siehe Stellungnahme zu 1.

Zu 3:

Bei vom Bezirksamt initiierten Veränderungen in Bereichen der genehmigten Flächen wird bereits heute schon frühzeitig Kontakt mit den betroffenen Nutzenden aufgenommen. Problematischer sind hier i.d.R. Bautätigkeiten von anderen Insitutionen wie bspw. Hamburg Wasser, Stromnetz Hamburg usw. von denen das Bezirksamt bisweilen ebenso überrascht wird, wie die Sondernutzunginhaber:innen. Gleichwohl bemüht sich das Bezirksamt darum, diese Information frühzeitig zu erhalten und selbstverständlich werden auch betroffene Gastronomen so früh wie möglich informiert.

Zu 4:

Dem Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird im Rahmen der getroffenen Vereinbarung berichtet.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 12.7
Lokalisation Beta

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