Geflügelpest (H5N1) im Bezirk Altona Lagebild, Maßnahmen und Bedeutung öffentlicher Grünflächen Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Frakton)
Letzte Beratung: 18.11.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11.5
Am 24. Oktober 2025 wurden in Hamburg erstmals in diesem Jahr Fälle der Geflügelpest (H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen. Drei tote Kraniche, die unter anderem in Lurup (Bezirk Altona), Niendorf und Heimfeld gefunden wurden, wurden positiv auf den Erreger getestet. Es handelt sich damit um die ersten bestätigten Nachweise der Vogelgrippe in Hamburg in der aktuellen Saison. Laut der zuständigen Behörde sind Nutztiere bislang nicht betroffen, weshalb gegenwärtig keine Stallpflicht oder weitergehenden Auflagen für Geflügelhaltungen angeordnet wurden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote oder kranke Wildvögel den zuständigen Bezirksämtern zu melden, sich den Tieren nicht zu nähern und keine Bergung auf eigene Faust vorzunehmen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) informiert in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über Meldewege, Hygienemaßnahmen und aktuelle Risikoeinschätzungen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist bundesweit auf eine zunehmende Aktivität von H5N1 im Herbst hin, insbesondere bei Zugvögeln wie Kranichen. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet das Risiko für die Bevölkerung weiterhin als gering, empfiehlt aber Vorsicht im Umgang mit toten oder kranken Wildvögeln.
Im Bezirk Altona ist das Thema besonders relevant, da hier mehrere artenreiche und stark frequentierte Grün- und Feuchtgebiete liegen, die als Rast- und Durchzugsräume für Wildvögel dienen: der Hirschpark in Nienstedten mit seinem Damwildgehege, der Forst Klövensteen mit Wildgehege und Waldschule sowie das Naturschutzgebiet Wittenbergen mit Heide-, Wiesen- und Elbstrandflächen. In diesen Gebieten treffen Wildvögel, Haustiere und Menschen auf engem Raum zusammen. Das birgt besondere Anforderungen an Beobachtung, Aufklärung und Arbeitsschutz, ohne den Erholungs- und Naturschutzwert dieser Flächen zu beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Bezirksamt Altona die aktuelle Lage einschätzt, welche Maßnahmen und Kommunikationswege im Zusammenhang mit der Geflügelpest greifen und welche Vorkehrungen insbesondere in den großen Grün- und Naherholungsgebieten des Bezirks getroffen werden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Lagebild im Bezirk
Zu 1:
23.10.2025, Kranich, Kleiberweg
01.11.2025, Kranich, Baron-Vogt-Straße
01.11.2025, Kranich, Suurheid
Zu 2:
Das Bezirksamt sorgt für eine Erfassung, Bergung und Diagnostik der tot aufgefundenen gefährdeten Vogelarten im Rahmen der Zuständigkeit für Tierseuchen.
Zu 3:
Aufgrund der steigenden Gefährdungslage wurde am 29.10.2025 eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest in Altona erlassen.
Meldestrukturen, Kommunikation und Zuständigkeiten
Zu 4:
Während der Dienstzeiten können Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Altona tote oder auffällige gefährdete Wildvögel in der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung über die Telefonnummer 040-42811-6087 melden. Zu den gefährdeten Arten gehören Wasservögel (z.B. Kraniche, Gänse, Schwäne, Möwen, etc.), Greifvögel und Aasfresser (z.B. Elstern, Krähen). Tauben gehören nicht zu den gefährdeten Arten.
4.1 Bitte nennen sie entsprechende aktuelle Zahlen sowie die Anzahl der gemeldeten Vögel im Bezirk Altona ab 2020.
Zu 4.1:
Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Eine Auswertung einzelner Akten bzgl. der abgefragten e über die letzten fünf Jahre ist bei der Vielzahl der Akten in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Zu 5:
Zehn empfängliche Vögel, es wurden alle Proben untersucht, drei waren positiv, zwei waren negativ, bei fünf Tieren ist das Ergebnis noch nicht bekannt.
Zu 6:
Die Bergung und der Transport der Tiere erfolgt in der Freien Hansestadt Hamburg (FHH) durch das Bezirksamt Nord. Die erste Beprobung und Entsorgung der Vögel erfolgt durch das Hygiene-Institut der FHH. Die Bergung und Entsorgung erfolgt unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen sowie des Tierseuchen- und Gefahrgutrechts.
Zu 7:
Über die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) werden entsprechende Informationen an die Presse sowie auch an die Bevölkerung der FHH kommuniziert.
Auf der Website des Bezirksamt Altona wurde am 30.10.2025 die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 29.10.2025 im Bezirk Hamburg Altona der Freien und Hansestadt Hamburg." veröffentlicht.
Grünflächen, Wildgehege und Naturschutzgebiete
Zu 8:
Das Risiko einer Ausbreitung oder Einschleppung hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren nicht verändert. Da der Eintrag über Wildvögel erfolgt, kann er dort sowie auch in städtischen Umgebungen erfolgen.
Zu 9:
Neben den in der Allgemeinverfügung erwähnten Maßnahmen sind zurzeit durch das Bezirksamt Altona keine weiteren Maßnahmen geplant.
Die im Wildgehege Klövensteen gehaltenen Vögel wurden zum Schutz vor einer Einschleppung von H5N1 bereits eingestallt. Darüber hinaus wird das allgemeine Fütterungsverbot sowie die Leinenpflicht aufrechterhalten und kontrolliert.
Zu 10:
Beobachtungen können dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt gemeldet werden.
Die tierseuchenrechtliche Einschätzung erfolgt durch die Veterinär:innen der Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der BJV, dem Hygieneinstitut und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Zu 11:
Es sind zurzeit keine speziellen Maßnahmen geplant.
Geflügelhaltungen und Prävention
Zu 12:
Es gibt im Bezirk Altona keine größeren gewerblichen Hühnerhaltungen, es handelt sich ausschließlich um Hobbyhaltungen.
Zu 13:
Informationen und Hinweise erfolgen - wie in den letzten Jahren auch über die Website des Bezirksamt Altona sowie der BJV.
Zu 14:
Alle Geflügelhalter:innen – unabhängig davon, ob gewerblich oder privat - sind tierseuchenrechtlich verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Arbeitsschutz, Gesundheit und Koordination
Zu 15:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Zu 16:
Die zuständige Fachbehörde für Tierseuchen ist die BJV. Mit dieser und den anderen Bezirken finden regelmäßige Lagebesprechungen statt.
Zu 17:
Aus Sicht des Bezirksamtes Altona gibt es zurzeit keine Beschränkungen für Veranstaltungen oder Besucherlenkung in betroffenen Grünanlagen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
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