Auskömmliche Mittel für die Pflege öffentlicher Grünflächen im Doppelhaushalt 27/28 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Letzte Beratung: 10.12.2025 Haushaltsausschuss Ö 5.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1490B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 17.11.2025 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt setzte und setzt sich auf fachlicher Ebene im Rahmen der Bedarfsabfrage durch die Fachbehörde und der darauf basierenden fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsplanentwurf im Verbundmit den anderen Bezirken für eine auskömmliche Rahmenzuweisung ein.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 01.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die BUKEA wird sich auch künftig für eine Ausstattung der Rahmenzuweisung Grün gemäß der über das Projekt Erhaltungsmanagement Grün (EMG) ermittelten Bedarfe einsetzen. Der Haushalt wird vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen.
Die Grundlage der Schlüsselung ist die Flächenausprägung bzw. Flächennutzung (gemäß der Feinkartierung) und damit auch die Fläche. Die Feinkartierung soll auch über das Projekt hinaus regelmäßig fortgeschrieben werden, um Veränderungen abbilden zu können.
Da Intensität und Flächenbetroffenheit bei Ereignissen wie zum Beispiel Starkregen oder Stürme nicht planbar sind, eignet sich die nach Bezirksamtsbereichen und Grünanlagenbestand geschlüsselte Rahmenzuweisung, deren Anteile am Jahresanfang in die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen werden, nicht für eine Abbildung derartiger Bedarfe. Zentrale Programme, aus denen Mittel unterjährig beantragt werden können, stellen eine sinnvolle Alternative dar, mit der die BUKEA bereits arbeitet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1490B
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