Pflege öffentlicher Grünflächen Kleine Anfrage von Silke Hubert (Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 5.7
Öffentliche und private Grünflächen haben zentrale Funktionen für Klima- und Artenschutz, für die lokale Anpassung an Klimafolgen sowie für die soziale und gemeinschaftliche Vernetzung in den Quartieren. Auch die großen finanziellen Herausforderungen der Bezirke im Rahmen der Verantwortung für die öffentlichen Grünflächen erfordern Anpassungen der Vorgehensweise.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorhandene Flächen und Kosten
Zu 1:
Gesamt ca. 972 Hektar (ca. 872 ha Grünanlagen, ca. 100 ha Straßenbegleitgrünflächen).
1.a Sind sie nach unterschiedlichen Begrünungstypen erfasst und welche Flächen entfallen auf
die jeweiligen Begrünungstypen (z.B. Rasen, Verkehrsinseln, vorwiegend Baumbestand,
Parkfläche oder ähnlich)?
Zu 1.a:
Öffentliche Grünanlagen: ca. 872 Hektar.
Anzahl Belegenheiten |
m² |
|
Anderweitige Fläche |
41 |
202.401 |
Dauerkleingärten |
53 |
396.848 |
Friedhöfe |
1 |
617.552 |
Grün an Kleingärten |
50 |
132.922 |
Kleingärten |
82 |
711.882 |
Parkanlagen |
259 |
6.234.852 |
Schutzgrün |
2 |
2.906 |
Spielplätze |
128 |
424.646 |
Grünflächen auf Tiefbauflächen (Straßenbegleitgrün): ca. 100 Hektar.
Die Aufteilung nach unterschiedlichen Ausstattungsarten erfolgt, nach Fertigstellung des Erhaltungsmanagements, sehr kleinteilig im Rahmen dessen über die Feinkartierung.
1.b Wie ist der Pflegebedarf für die verschiedenen Begrünungstypen erfasst?
Zu 1.b:
Für unterschiedliche Begrünungstypen ist kein differenzierter Pflegebedarf festgelegt. Im Erhaltungsmanagement der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) werden lediglich die unterschiedlichen Parks und Spielplätze in service levels (Pflegeaufwendungen) eingestuft.
Aktuell bestehen für die Grünanlagen interne Pflegepläne und für die Gartendenkmale Pflege- und Entwicklungspläne.
Zu 2;
Der Aufwand für die Baumunterhaltung (Ist Ausgaben) konnte erst ab 2019 ausgewertet werden. Eine Gegenüberstellung zum sonstigem Pflegeaufwand war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die konsumtiven Rahmenzuweisungen für die Grünunterhaltung einschließlich der Parkbaumpflege beliefen sich auf etwa 2.3 Mio. € /Jahr.
Zu 3:
Die Rahmenzuweisungen für die Unterhaltung werden in konsumtive und investive Anteile aufgeteilt. Das gleiche gilt für die Mittel für Neuanlagen.
Ein Verhältnis kann nicht benannt werden, die Mittel der Rahmenzuweisungen werden seitens der zuständigen Fachbehörde BUKEA gem. Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geplant, für Neuanlagen sind diese abhängig von den angemeldeten Maßnahmen und den darauf basierenden Mittelzuweisungen.
Zu 4:
Nein.
Aktuelles Konzept
Zu 5:
Nach dem Stand der Erkenntnisse und auf Grundlage politischer Beschlüsse.
Es liegen für die Gartendenkmale Pflege- und Entwicklungspläne vor, zudem Pflegepläne zur Beauftragung des Bauhofs. Zukünftig erfolgen die Vorgaben durch das Erhaltungsmanagement der BUKEA.
5.a Gibt es einen Kriterienkatalog, welcher es erlaubt, die Qualität der öffentlichen Grünflächen
nach ihrem Wert für Artenvielfalt und Klimafolgenprävention zu beurteilen?
Zu 5.a:
Ein Kriterienkatalog bezüglich ihres Wertes für Artenvielfalt und Klimafolgenprävention besteht nicht. Es liegt jedoch eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Mehr Vielfalt in Altonas Parks“ vor. Dies wird regelhaft als Arbeitsgrundlage hinzugezogen.
5.b Gibt es eine Bewertung der vorhandenen Grünflächen nach solchen Kriterien und ist das
kartiert oder sonst wie erfasst?
Zu 5.b:
Eine Bewertung nach diesen Kriterien liegt nicht vor.
5.c Falls ja, werden die Veränderungen über ein Monitoring erfasst?
Zu 5.c:
Entfällt.
5.d Sind diese Dinge der Öffentlichkeit zugänglich?
Zu 5.d
Entfällt.
Zu 6:
Für Altona bestehen zwei Grünordnungspläne, Nienstedten 18 und Rissen 38.
Aktualisierungen für Grünordnungspläne sind nicht angedacht.
7.a Abteilung Landschaftsplanung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Zu 7.a:
Beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung liegt die fachliche Zuständigkeit für bezirkliche Planungen.
7.b Fachabteilung Stadtgrün
Zu 7.b:
Der Fachbereich Stadtgrün wird als Trägerin öffentlicher Belange in die Verfahren einbezogen.
Zielgrößen und Maßnahmepakete
Zu 8:
Nein.
8.a Wenn ja, in welcher Form ist die Planung einsehbar und für welchen Nutzerkreis?
Zu 8.a:
Entfällt.
8.b In welcher Form finden Schutz der Artenvielfalt und Maßnahmen zur Klimafolgenprävention
Berücksichtigung dabei?
Zu 8.b:
Entfällt.
Zu 9:
Es ist angedacht, eine Stelle zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Projekt im Bezirksamt zu besetzten. Wann dies erfolgen kann und wo die Stelle angebunden wird, steht noch nicht fest.
Zu 10:
Etwaige Konsequenzen, Schlussfolgerungen etc. obliegen der zuständigen Fachbehörde.
Grünpatenschaften
Zu 11:
Derzeit bestehen 95 Grünpflegevereinbarungen.
11.a Sind diese Flächen in den öffentlich einsehbaren Portalen kartiert?
Zu 11.a:
Die Flächen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich einsehbar.
11.b wenn nicht, wo sind sie dann kartiert?
Zu 11.b:
Es besteht im Bezirksamt ein digitales Kataster mit den Flächen.
11.c ist es geplant, das digital öffentlich zugänglich zu machen? (wie beispielsweise die Karte
des Beteiligungsformats abpflastern.beteilige.me).
Zu 11.c:
Es besteht derzeit keine Planung das Kataster öffentlich zu machen.
Zu 12:
Folgende Kriterium werden bei der Prüfung herangezogen:
- Verkehrssicherheit
- Fachliche Gründe (Für Pflanzung geeignet, Wurzel- und Schattendruck, Belastung für Bestandsbäume, Nutzungsdruck durch andere Verkehrsteilnehmende.)
- Planerische Gründe, (geplante Baumaßnahmen, Feuerwehraufstellflächen, gestalterische Vorgaben)
Zu 13:
Nein.
Zu 14:
Auf Antrag mit Lageplan und den erforderlichen Kontaktdaten erfolgt die fachliche Prüfung; im Anschluss wird ggf. die Vereinbarung geschlossen.
Zu 15:
Ein konzeptionelles Monitoring erfolgt nicht.
Die Flächen werden sporadisch im Rahmen der Wegeaufsicht kontrolliert.
Zu 16:
Die Erfahrungen sind unterschiedlich.
Viele Patenschaftsflächen bereichern das Stadtbild, bei einigen fehlt es an Pflegeaufwand und Konstanz. Die Grünpatenschaftsflächen müssen mit Pflegearbeiten des Bezirksamts abgestimmt werden.
Zu 17:
Zum überwiegenden Teil (>90%) handelt es sich um Privatpersonen.
Zu 18:
Die Unterstützung erfolgt aus bezirklichen Mitteln, die Loki Schmidt Stiftung verwaltet diese lediglich als Dienstleisterin.
Sonstige Unterstützungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 19:
Informationen zu Grünpatenschaften sind auf der Homepage des Bezirksamts zu finden. Das Thema wird ansonsten aus Kapazitätsgründen nicht offensiv beworben.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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