22-1587

Pflege öffentlicher Grünflächen Kleine Anfrage von Silke Hubert (Volt-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 5.7

Sachverhalt

Öffentliche und private Grünflächen haben zentrale Funktionen für Klima- und Artenschutz, für die lokale Anpassung an Klimafolgen sowie für die soziale und gemeinschaftliche Vernetzung in den Quartieren. Auch die großen finanziellen Herausforderungen der Bezirke im Rahmen der Verantwortung für die öffentlichen Grünflächen erfordern Anpassungen der Vorgehensweise.

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorhandene Flächen und Kosten

  1. Wie viele öffentliche Grünflächen gibt es in Altona?

Zu 1:

Gesamt ca. 972 Hektar (ca. 872 ha Grünanlagen, ca. 100 ha Straßenbegleitgrünflächen).

1.a Sind sie nach unterschiedlichen Begrünungstypen erfasst und welche Flächen entfallen auf

die jeweiligen Begrünungstypen (z.B. Rasen, Verkehrsinseln, vorwiegend Baumbestand,

Parkfläche oder ähnlich)?

Zu 1.a:

Öffentliche Grünanlagen: ca. 872 Hektar.

Anzahl Belegenheiten

Anderweitige Fläche

41

202.401

Dauerkleingärten

53

396.848

Friedhöfe

1

617.552

Grün an Kleingärten

50

132.922

Kleingärten

82

711.882

Parkanlagen

259

6.234.852

Schutzgrün

2

2.906

Spielplätze

128

424.646

Grünflächen auf Tiefbauflächen (Straßenbegleitgrün): ca. 100 Hektar.

Die Aufteilung nach unterschiedlichen Ausstattungsarten erfolgt, nach Fertigstellung des Erhaltungsmanagements, sehr kleinteilig im Rahmen dessen über die Feinkartierung.

1.b Wie ist der Pflegebedarf für die verschiedenen Begrünungstypen erfasst?

Zu 1.b:

r unterschiedliche Begrünungstypen ist kein differenzierter Pflegebedarf festgelegt. Im Erhaltungsmanagement der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) werden lediglich die unterschiedlichen Parks und Spielplätze in service levels (Pflegeaufwendungen) eingestuft.

Aktuell bestehen für die Grünanlagen interne Pflegepläne und für die Gartendenkmale Pflege- und Entwicklungspläne.

  1. Wie hoch ist der anteilige Aufwand für Baumpflege gegenüber dem Pflegeaufwand für alle anderen Flächen? Wie hat sich das in relevanten Zeitabschnitten verändert? (z.B. Verdoppelung innerhalb der letzten 10 Jahre)

Zu 2;

Der Aufwand für die Baumunterhaltung (Ist Ausgaben) konnte erst ab 2019 ausgewertet werden. Eine Gegenüberstellung zum sonstigem Pflegeaufwand war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die konsumtiven Rahmenzuweisungen für die Grünunterhaltung einschließlich der Parkbaumpflege beliefen sich auf etwa 2.3 Mio. € /Jahr.

  1. Wird bei der Planung der Kostenverteilung in Bestandspflege und Neugestaltung unterschieden? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Bestandspflegeaufwendungen im Verhältnis zu den Neuanlagen?

Zu 3:

Die Rahmenzuweisungen für die Unterhaltung werden in konsumtive und investive Anteile aufgeteilt. Das gleiche gilt für die Mittel für Neuanlagen.

Ein Verhältnis kann nicht benannt werden, die Mittel der Rahmenzuweisungen werden seitens der zuständigen Fachbehörde BUKEA gem. Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geplant, für Neuanlagen sind diese abhängig von den angemeldeten Maßnahmen und den darauf basierenden Mittelzuweisungen.

  1. Gibt es eine Erfassung der privaten Grünfläche? Falls ja, in welcher Form und für welchen Nutzerkreis einsehbar?

Zu 4:

Nein.

Aktuelles Konzept

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Pflege von öffentlichen Grünflächen (Pflegekonzept) durch das Grünflächenamt?

Zu 5:

Nach dem Stand der Erkenntnisse und auf Grundlage politischer Beschsse.

Es liegen für die Gartendenkmale Pflege- und Entwicklungspläne vor, zudem Pflegepläne zur Beauftragung des Bauhofs. Zukünftig erfolgen die Vorgaben durch das Erhaltungsmanagement der BUKEA.

5.a Gibt es einen Kriterienkatalog, welcher es erlaubt, die Qualität der öffentlichen Grünflächen

nach ihrem Wert für Artenvielfalt und Klimafolgenprävention zu beurteilen?

Zu 5.a:

Ein Kriterienkatalog bezüglich ihres Wertes für Artenvielfalt und Klimafolgenprävention besteht nicht. Es liegt jedoch eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Mehr Vielfalt in Altonas Parks“ vor. Dies wird regelhaft als Arbeitsgrundlage hinzugezogen.

5.b Gibt es eine Bewertung der vorhandenen Grünflächen nach solchen Kriterien und ist das

kartiert oder sonst wie erfasst?

Zu 5.b:

Eine Bewertung nach diesen Kriterien liegt nicht vor.

5.c Falls ja, werden die Veränderungen über ein Monitoring erfasst?

Zu 5.c:

Entfällt.

5.d Sind diese Dinge der Öffentlichkeit zugänglich?

Zu 5.d

Entfällt.

  1. Welche Grünordnungspläne für öffentliche Grünflächen existieren in Altona und wann wurden sie zuletzt aktualisiert?

Zu 6:

r Altona bestehen zwei Grünordnungspläne, Nienstedten 18 und Rissen 38.

Aktualisierungen für Grünordnungspläne sind nicht angedacht.

  1. In welcher Weise sind die folgenden Fachabteilungen in die Erstellung von neuen Grünordnungsplänen und im Rahmen von neuen Bebauungsplänen eingebunden?

7.a Abteilung Landschaftsplanung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Zu 7.a:

Beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung liegt die fachliche Zuständigkeit für bezirkliche Planungen.

7.b Fachabteilung Stadtgrün

Zu 7.b:

Der Fachbereich Stadtgrün wird als Trägerin öffentlicher Belange in die Verfahren einbezogen.

Zielgrößen und Maßnahmepakete

  1. Gibt es einen Maßnahmenplan zur Extensivierung der Pflege von öffentlichen Grünflächen?

Zu 8:

Nein.

8.a Wenn ja, in welcher Form ist die Planung einsehbar und für welchen Nutzerkreis?

Zu 8.a:

Entfällt.

8.b In welcher Form finden Schutz der Artenvielfalt und Maßnahmen zur Klimafolgenprävention

Berücksichtigung dabei?

Zu 8.b:

Entfällt.

  1. Welche Konsequenzen zieht das Amt aus den Erkenntnissen des Projektes “Cool Altona” in Bezug auf die Grünflächenpflege?

Zu 9:

Es ist angedacht, eine Stelle zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Projekt im Bezirksamt zu besetzten. Wann dies erfolgen kann und wo die Stelle angebunden wird, steht noch nicht fest.

  1. Wird das Amt Konsequenzen aus dem erfolgreichen Zukunftsentscheid und dem einhergehenden Klimaschutzverbesserungsgesetz ziehen? Wenn ja, welche im Hinblick auf die Grünflächen?

Zu 10:

Etwaige Konsequenzen, Schlussfolgerungen etc. obliegen der zuständigen Fachbehörde.

Grünpatenschaften

  1. Wieviel öffentliche Fläche befindet sich in Grünpatenschaft?

Zu 11:

Derzeit bestehen 95 Grünpflegevereinbarungen.

11.a Sind diese Flächen in den öffentlich einsehbaren Portalen kartiert?

Zu 11.a:

Die Flächen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich einsehbar.

11.b wenn nicht, wo sind sie dann kartiert?

Zu 11.b:

Es besteht im Bezirksamt ein digitales Kataster mit den Flächen.

11.c ist es geplant, das digital öffentlich zugänglich zu machen? (wie beispielsweise die Karte

des Beteiligungsformats abpflastern.beteilige.me).

Zu 11.c:

Es besteht derzeit keine Planung das Kataster öffentlich zu machen.

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Eignungsprüfung von Flächen für Grünpatenschaften?

Zu 12:

Folgende Kriterium werden bei der Prüfung herangezogen:

- Verkehrssicherheit

- Fachliche Gründe (Für Pflanzung geeignet, Wurzel- und Schattendruck, Belastung für Bestandsbäume, Nutzungsdruck durch andere Verkehrsteilnehmende.)

- Planerische Gründe, (geplante Baumaßnahmen, Feuerwehraufstellflächen, gestalterische Vorgaben)

  1. Gibt es eine Liste oder Karte öffentlicher Grünflächen, die bereits als geeignete Flächen für Grünpatenschaft erfasst sind?

Zu 13:

Nein.

  1. Wie erfolgt die Vergabe von Grünpatenschaften (Ziele, Voraussetzungen, Nachweise durch den Antragsteller)?

Zu 14:

Auf Antrag mit Lageplan und den erforderlichen Kontaktdaten erfolgt die fachliche Prüfung; im Anschluss wird ggf. die Vereinbarung geschlossen.

  1. Wie erfolgt das Monitoring von Grünpatenschaften?

Zu 15:

Ein konzeptionelles Monitoring erfolgt nicht.

Die Flächen werden sporadisch im Rahmen der Wegeaufsicht kontrolliert.

  1. Welche Erfahrungswerte gibt es bislang mit Grünpatenschaften?

Zu 16:

Die Erfahrungen sind unterschiedlich.

Viele Patenschaftsflächen bereichern das Stadtbild, bei einigen fehlt es an Pflegeaufwand und Konstanz. Die Grünpatenschaftsflächen müssen mit Pflegearbeiten des Bezirksamts abgestimmt werden.

  1. Wer sind bisher die Grünpaten (Privatpersonen, NGs, Vereine, etc) und wie verteilen sich deren Anteile und Flächen?

Zu 17:

Zum überwiegenden Teil (>90%) handelt es sich um Privatpersonen.

  1. Grünpatenschaften werden durch die Loki Schmidt-Stiftung finanziell unterstützt. Welche anderen finanziellen Unterstützungen gibt es?

Zu 18:

Die Unterstützung erfolgt aus bezirklichen Mitteln, die Loki Schmidt Stiftung verwaltet diese lediglich als Dienstleisterin.

Sonstige Unterstützungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Wird für die Übernahme von Grünpatenschaften geworben? Wenn ja wie?

Zu 19:

Informationen zu Grünpatenschaften sind auf der Homepage des Bezirksamts zu finden. Das Thema wird ansonsten aus Kapazitätsgründen nicht offensiv beworben.

Grünpatenschaften in Altona - hamburg.de

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 5.7
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Altonaer Balkon Nienstedten

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.