Quietschkurve reloaded: Upcycling Stern- und Schanzenbrücke 3.0 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.09.2025 anliegende Drucksache 22-1340B beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 14.11.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die DB InfraGO AG steht der Idee der Wiederverwendung von Teilen der alten Sternbrücke offen gegenüber. Allerdings wird die bestehende Brücke nach ihrem Ausbau Anfang August 2026 vor Ort in für den Straßentransport geeignete Stücke geschnitten und per LKWnach Wilhelmsburg transportiert und dort schadstoffsaniert. Dieses Vorgehen erfolgt gemäß Planfeststellungsbeschluss und kann nicht verschoben werden. Die schadstoffsanierten Brückenteile könnten ggf. unentgeltlich an die FHH übergeben werden. Die DB AG übernimmt keine weiteren Kosten, z.B für den Rücktransport, die Einlagerung und den Wiederaufbau der zerschnittenen Brückenteile.
Zu 2:
Einer der zentralen Leitgedanken des Masterplans Mitte Altona ist es, durch eine großzügige öffentliche Parkanlage das dicht bebaute Stadtviertel Altona-Nord funktional sowie visuell zu bereichern. Es soll das Angebot geschaffen werden, durch weite Blicke über unbebautes Terrain Freiraum zu erleben. Durch ebenerdige Wege in Grünstrukturen sollen in der Parkanlage komfortable Verbindungen abseits der Straßen entstehen. Mit einem Bauwerk auf einer +1- Ebene mit der im Beschluss dargestellten Größe wird der Gedanke einer durchgehenden grünen Parkanlage konterkariert. Zwar entstünde auf der Plattform ein interessanter Aufenthaltsbereich, der aber durch viele Nachteile „erkauft“ würde. Unter dem Bauwerk würde, wie auch in der Bestandssituation unter der Sternbrücke heute, ein sehr dunkler Raum entstehen, der auch am Tage beleuchtet werden müsste. Die Freiraumqualität und die Nutzungsmöglichkeiten für die darunter liegenden Freifläche wären deutlich eingeschränkt, es könnte zum Erleben vonAngsträumen und Verwahrlosung kommen. Zuwegungen zur Plattform auf Ebene +1 werden, wenn sie barrierefrei gestaltet sind, viel Raum einnehmen und damit die Nutzbarkeit des übrigen Freiraums deutlich einschränken. Die Plattform würde von Menschen, die den Park als Wegeverbindung nutzen, eher als Barriere, denn als Bereicherung empfunden werden.
Ebenfalls kritisch wird die Wirkung der „ortsfremden“ neu eingefügten Sternbrückenteile im Zusammenhang mit dem vorhandenen Ensemble von historischem Stahlgerüst und denkmalgeschütztem Wasserturm gesehen.
Die in der Visualisierung des Antrages beigelegte Grafik ist reine Plangrafik und lässt sich mit den vorhandenen Elementen der Sternbrücke nicht umsetzen.
Die Kosten lassen sich auf der vorliegenden Grundlage nicht annähernd veranschlagen. Sicher ist aber, dass sie aufgrund des aufwändigen Transportes der Brückenteile, der langen Zwischenlagerung bis zum Aufbau (mindestens bis Anfang 30er Jahre), dem technisch völlig unklaren Aufbau und letztlich dem langfristigen Unterhalt des Bauwerks, so hoch sein werden, dass sie unrealistisch sind.
Die vorgeschlagene Errichtung einer Plattform in der geplanten öffentlichen Parkanlage wird vor diesen Hintergründen abgelehnt.
Ob ein (Teil-)-Erhalt der bereits vorhandenen Eingleisbrücke möglich ist wird weiter geprüft.
Zu 3:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Zu 4:
Vgl. Antwort zu Frage 2.
Zu 5:
Vgl. Antwort zu Frage 2.
Zu 6:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Zu 7:
Vgl. Antwort zu Frage 2.
Zu 8:
Bei dem Leipziger Projekt Parkbogen Ost wurde ein an dem Standort vorhandenes, denkmalgeschütztes Steinaquädukt in die Grünanlagenkonzeption integriert. Die Anforderungen, Rahmenbedingungen und Planung für das zwingend zu erhaltende Bauwerk sind sowohl konstruktiv als auch konzeptionell nicht vergleich- oder übertragbar auf Mitte Altona.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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