22-1353.1

Fischi-Haus als kulturellen Begegnungsort erhalten Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-1353

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 7.9.1

Sachverhalt

Das Fischi-Haus ist seit vielen Jahren ein wichtiger kultureller Freiraum in Ottensen. Es dient Musiker:innen als Probenraum und Graffitikünstler:innen als Gestaltungsfläche und hat sich zu einem identitätsstiftenden Ort für den Stadtteil entwickelt. Das Fischi-Haus befindet sich im Eigentum der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes. Damit ist klar: Der zunehmende bauliche Verfall ist auch Folge unterlassener Instandhaltungsmaßnahmen durch den Bezirk. Für die bauliche Sanierung und den Erhalt des Gebäudes trägt daher das Amt selbst die Verantwortung. Die kulturelle Lebendigkeit Altonas darf nicht von der Gründung eines Vereins abhängig gemacht werden. Öffentliche Kultur- und Probenräume müssen durch die öffentliche Hand gesichert werden.

Es ist Aufgabe des Bezirksamtes, den kulturell bedeutenden Raum zu sichern und die eigene Infrastruktur zu erhalten.

Ein erster Kostenrahmen beziehungsweise eine erste Einschätzung des wirtschaftlichen Aufwands wird bereits durch das Rockbüro e.V. für die Sanierung ermittelt. Im Anschluss daran ist es notwendig, ein konkretes Angebot einzuholen und die erforderlichen Mittel einzuwerben. Aus den ohnehin schon unzureichenden Mitteln der investiven Rahmenzuweisung Grün ist dies nicht zu leisten. Stattdessen sind geeignete andere Finanzierungsmöglichkeiten etwa über den Stadtentwicklungsfonds heranzuziehen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,
  1. auf Grundlage der bereits durch das Rockbüro in Ermittlung befindlichen ersten Kostenschätzung ein belastbares externes Angebot für die bauliche Sanierung des „Fischi-Hauses“ einzuholen;
  1. die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie aus weiteren geeigneten Fördertöpfen (z. B. Stadtentwicklungsfonds) einzuwerben, da eine Finanzierung aus der ohnehin nicht ausreichenden investiven Rahmenzuweisung Grün ausgeschlossen ist;
  1. bei positiver Mittelbewilligung die Sanierung des Gebäudes umzusetzen;
  1. sollte sich eine Sanierung als nicht realisierbar erweisen, die Planung und Umsetzung eines Ersatzbaus an gleicher Stelle voranzutreiben und hierfür ebenfalls Mittel einzuwerben;
  1. die bisherigen Nutzer:innen, insbesondere das Rockbüro e.V. und die Initiative „Fischi Haus bleibt“, während der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase einzubeziehen.
  1. Sobald die Finanzierung gesichert ist, wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, mit dem Rockbüro Hamburg e.V. und den weiteren Nutzern des Fischi-Hauses in einen Dialog zu treten mit dem Ziel,
  1. die Nutzer des Fischi-Hauses bei der Gründung eines eingetragenen Vereins zu unterstützen;
  1. mit diesem zu gründenden Verein einen Mietvertrag über das Fischi-Haus abzuschließen, der den Musikern und der Graffitikünstlern gleichermaßen die Nutzung des Fischi-Hauses ermöglicht, wobei ein angemessen niedriger Mietzins zu vereinbaren ist;
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport regelmäßig und umfassend über den Stand der Entwicklung zu informieren.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 7.9.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Ottensen

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.