Es wurden Fragen eingereicht, die unter TOP 11.1 beraten werden.
Herr Andersen begrüßt die in der Eingabe beschriebene Idee, befürchtet aber höhere Kosten als vom Petenten angegeben.
Herr Schaefer führt aus, die Zuständigkeit liege nicht beim Bezirksamt (BA), sondern bei Hamburg Wasser. Die technischen Voraussetzungen, die beachtet werden müssten, könnten vom BA nicht geleistet werden. Auf Nachfrage des Vorsitzenden schätzt er die veranschlagten Kosten, die unter dem Link in der Eingabe für die Erstellung eines Trinkbrunnens angegeben seien (ca. 1.700 Euro inkl. Abnahme durch das Gesundheitsamt sowie ca. 500 Euro/ Jahr Betriebskosten), als zu niedrig ein. Schutz gegen Vandalismussowie das Bauen von Schächten und neuen Leitungen müssten bei der Baumaßnahme Berücksichtigung finden. Auf weitere Nachfrage des Vorsitzenden führt er aus, an ähnlicher Stelle hätte vermutlich bereits früher ein Brunnen gestanden, jedoch mit einer anderen Technik als der, die heutzutage verwendet würde (Zirkulation des Wassers, um Keimen vorzubeugen etc.), womit die alte Infrastruktur voraussichtlich nicht genutzt werden könne. Auf Nachfrage aus dem Publikum mutmaßt er, dass eventuell zwar Absprachen mit den Betreiber:innen des Biergartens vor Ort zur Frischwassernutzung getroffen werden könnten, dieser jedoch im Winter geschlossen habe.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Schütte (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaften (BUKEA)) stellt anhand einer Präsentation (Anlage) den behördlichen Umgang mit invasiven Neophyten vor. Auf Nachfrage des Vorsitzenden und von Herrn Andersen, wie bezirksseitig das Vorgehen gegen invasive Neophyten unterstützt werden könne und was nach einer Meldung einer solchen Pflanze passiere, erläutert er, dass die BUKEA jährliche Mittel in Höhe von 30.000 Euro für die Bezirke bereitstelle, die von allen Bezirken abgerufen werden könnten. Nach einer Meldung eines Neophyten würde zunächst eine Prüfung stattfinden, ob es sich wirklich um eine invasive Art handele. Im Anschluss werde gegen die Pflanze vorgegangen. Auch die Deutsche Bahn AG habe entsprechende und gut funktionierende Meldestellen. Grundeigentümer:innen, die invasive Neophyten auf ihrem Grund wachsen ließen, könnten nicht belangt werden, dafür fehle die rechtliche Grundlage. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen zur Thematik gebe es keine, aber unterschiedliche Kooperationen (z.B. mit der LokiSchmidt Stiftung).
Der Neophyteneintrag erfolge häufig durch früher durchgeführte Futtermittelanpflanzungen. Teilweise sei die Saat etwa zehn Jahre keimfähig. Gegenmaßnahmen erforderten häufig jahrzehntelange Aktivitäten. Für die städtischen Grünflächen bedeuteten Neophytenvorkommen einen hohen Managementaufwand in der Pflege der Grünflächen. Es sei umstritten, ob es sich beim Drüsigen Springkraut tatsächlich um eine invasive Art handele.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 21.10.2025. Der Antrag der Fraktion GRÜNE liegt als Tischvorlage vor (Anlage).
Frau Saris (Ernährungsrat Metropolregion Hamburg e.V.) stellt anhand einer Präsentation (Anlage) die Arbeit ihres Vereins vor. Im Anschluss erläutert Frau Friederichmithilfe einer Präsentation (Anlage)die Tätigkeiten der Gartengruppe des MOTTE Vereins für stadtteilbezogene Kultur- und Sozialarbeit e.V.. Vom Bezirksamt sei eine Koordinierung und Projektierung des Themas Essbare Stadt gewünscht, um einen Prozess zur Entwicklung der essbaren Stadt gemeinsam mit weiteren Akteur:innen zu starten.
Frau Saris weist auf Nachfrage von Herrn Dr. Hesselschwerdt darauf hin, dass aus den Trieben des Japanischen Staudenknöterichs Marmelade zubereitet werden könne.
Herr Zieriacks ergänzt, dass die jungen Triebe roh essbar seien und wie grüner Spargel angebraten werden könnten. Im Sinne einer essbaren Stadt schlägt er vor, bei der Pflanzung von Bodendeckern z.B. Walderdbeeren zu verwenden anstelle von nicht essbarenPflanzen.
Herr Schaeferfasst zusammen, eine produktive und gelingende Umsetzung sei nicht neben den Regelaufgaben des Amtes möglich, sondern nur mit einer zusätzlichen koordinierenden Projektstelle, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet sein müsste. Wenn solche Projekte unbegleitet gestartet würden, sei die bisherige Erfahrung, dass die entsprechenden Flächen nach einigenwenigen Jahren brachlägen und es keine Ansprechpartner:innen mehr gebe (zum Beispiel beim Beet-Club Suttnerpark). Eine zusätzliche Möglichkeit wäre, Flächen in Kleingartenvereinen für eine gemeinschaftliche Nutzung anzubieten. Die Prüfung, ob dies realisierbar sei, müsse durch die Behörde für Umwelt, Klima, Umwelt und Agrarwirtschaft geschehen.
Herr von Borriesweist auf den KleingartenVeermoor e.V. hin. Hier seien 37 für die Allgemeinheit zugängliche Apfelbäume mit Mitteln des Bezirks gekauft und gepflanzt worden. Die Pflege werde vom Verein übernommen. Diese Vorgehensweise könne auf zukünftige Projekte übertragen werden. Es gäbe außerdem zahlreiche vergleichbare Initiativen, die aber alle gemeinsam eine Koordination bräuchten. In der Regel seien Kleingartenparzellen privat und der Zutritt fremder Personen untersagt. Eine Ernte ohne Absprache mit den Besitzer:innen sei daher nicht denkbar.
Frau von Ehren bringt Schulgärten als weitere nutzbare Flächen ein. Deren Pflege müsse allerdings auch in den Schulferien sichergestellt werden. Die Initiativen könnten sich untereinander behilflich sein. Es sei zudem denkbar, dass das Bezirksamt einzelne öffentliche Grünflächen den Initiativen zur Pflege anhandgebe.
Frau Garde schlägt vor, mehr Kleingartenparzellen zu teilen, da deren Potential häufig nicht ausgeschöpft sei.
Herr Andersen spricht sich für Punkt 1. und gegen Punkt 2. des Beschlusstextes der Drucksache 22-1236.1 aus. Entsprechend bitte er um punktweise Abstimmung. Der als Tischvorlage vorliegende Antrag der Fraktion GRÜNE sei nicht alternativ, sondern ergänzend abzustimmen. Das Bezirksamt werde im Antrag aufgefordert, gemäß § 1 (4) der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Anlage) Flächen als Ausnahmen zuzulassen, auf denen geerntet werden dürfe. Heute sei dies schon auf den Obstwiesen vor dem Röperhof am Elbtunnelmund und im Westerpark der Fall.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung bei punktweiser Abstimmung der Drucksache 22-1236.1 einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob das Projekt von ARINET „Grau trifft Grün/ EssBar“, das bereits in Rothenburgsort etabliert ist, zusätzlich in Altona umgesetzt werden kann (Punkt 1).
Punkt 2. des Beschlusstextes der Drucksache 22-1236.1 wird mehrheitlich gegen die Stimme der Volt-Fraktion abgelehnt.
Darüber hinaus wird der Antrag der Fraktion GRÜNE (Tischvorlage) einstimmig beschlossen.
Anlagen
Grünanlagenverordnung (38 KB)
Präsentation Ernährungsrat (3582 KB)
Präsentation Motte (9693 KB)
Tischvorlage Antrag Nutzung von Früchten in Grünanlagen (88 KB)
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 21.10.2025.
Beratung siehe TOP 5.1.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.09.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Vertagt aus der Sitzung vom 21.10.2025.
Herr Riddersberichtet, dass am Sitzungstag ein Gespräch mit dem Rockbüro e.V. und den Initiativen stattfinde, dessen Ergebnis noch nicht bekannt sei. Daher sei auch unklar, ob sich die beiden Anträge (Drucksachen 22-1353 und 22-1353.1) erübrigt hätten.
Herr Schaefer vermutet, dass die derzeitigen Kostenschätzungen für die Instandsetzung des Häuschens bei etwa 80.000 Euro lägen, dies aber auch Gegenstand des heutigen Gesprächs sei. Auf Nachfrage sichert er zu, zeitnah das Ergebnis des heutigen Gespräches samt Kostenschätzung an den Ausschuss weiterzuleiten.
Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González teilt Herr Schaefer mit, dass das Aufstellen eines Sondermüllcontainers zur Entsorgung von Spraydosen Aufgabe der Stadtreinigung sei und dass ihm keine Untersuchung bekannt sei, aus der hervorgehe, dass das Besprayen von Bäumen diese schädige bzw. mehr schädige, als dies eine gegen das Sprayen schützende Verschalung täte. Es sei ohnehin bedauerlich, dass auf einer Kinderspielfläche gesprayt werde.
Herr Glau weist darauf hin, dass das Bezirksamt offenkundig schon im Sinne der beiden Anträge tätig sei und diese deshalb, ein positives Gesprächsergebnis vorausgesetzt, wohl zurückgezogen werden könnten. Solange das Ergebnis allerdings nicht vorliege, könnten die Anträge nur vertagt werden.
Herr Andersen bedauert, dass noch kein Gesprächsergebnis vorliege, schließlich müssten sich die Ausschussmitglieder bei den Akteuren vor Ort rechtfertigen, warum noch nichts geschehen sei.
Die Drucksachen werden in die nächste Ausschusssitzung am 16.12.2025 vertagt.
Herr von Borries bestätigt auf Nachfrage, selbst Mitglied des Kleingartenvereins Veermoor e.V. zu sein und kündigt an, wegen Befangenheit ggf. nicht an einer Abstimmung teilzunehmen. Er erklärt, dass im Herbst 2024 die Strom- und Wasserversorgung auf dem Platz zusammengebrochen sei: Daraus ergebe sich die zeitliche Dringlichkeit des Antrages. Die Eigenmittel des Vereins reichten zur Wiederherstellung der entsprechenden Infrastruktur nicht aus.
Herr Glau stellt fest, dass einerseits unklar sei, aus welchen Bezirksmitteln der Antrag finanziert werden solle und andererseits Landesmittel beantragt werden könnten.
Frau Dyroff verweist auf die Höhe der Antragssumme. Die Fraktion DIE LINKE lehneden Antrag deshalb ab.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen führt Herr Schaefer aus, dass der vorliegende Antrag ein Novum sei und es keine vergleichbaren Fälle im Bezirk gebe. Die zur Verfügungstellung von Strom und Wasser werde in der Regel bei Neuanlagen von Kleingartenflächen mit öffentlichen Geldern finanziert.
Herr Andersen meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Frau Andresen wirft ein, der Sanierungsbedarf des Jollenhafens könne eine Folgeder Elbvertiefung sein.
Frau Böversen schlägt die Einladung der Antragsstellenden zur nächsten Sitzung vor.
Frau Andresen meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Herr Bolaños González verweist auf die Bedenken des Haushaltsausschusses, ob nicht auch eine Förderung vonseiten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)erfolgen könne.
Herr Andersenerläutert, dass die BUKEA ein grundsätzliches Konzept für Moore entwickelt habe. Nun wolle der Verein Gesellschaft für ökologische Planung e.V. (GÖP) das Moorschutzkonzept im Bezirk Altona anwenden.
Herrn Bolaños González stimmt dem zu und bittet, die GÖP in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einzuladen und das Moorschutzkonzept vorstellen zu lassen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, der Beschlussempfehlung des Amtes zuzustimmen.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 21.10.2025. Beratungsbedarf der CDU-Fraktion.
Frau Dyroff führt aus, dass der Parkplatz nur eine vorübergehende Lösung darstelle und lediglich dem Abstellen von Autos diene. Für diese vorübergehende Lösung sollten aber auf 700qm Bäume gerodet werden. Daher werde die Fraktion DIE LINKE den Antrag ablehnen.
Herr Stehnke erklärt auf Nachfrage von Herrn Andersen, die vorhandene Parksituation sei nicht zufriedenstellend und auch nicht verkehrssicher. Ausreichend Parkplatzfläche anzubieten sei aber eine baurechtliche Vorgabe des Sportplatzes gewesen. Zum Betreiber des neben dem geschlossenen UCI-Kinos gelegenen Parkhauses habe er versucht, Kontakt aufzunehmen, jedoch keine Antwort erhalten. Die Fertigstellung der Sportanlage mit einem weiteren, vierten Sportplatz sei insgesamt mit 10,5 Mio. Euro kalkuliert worden. Davon entfielen auf den temporären Parkplatz 350.000 Euro. Die Fläche sei bereits angekauft worden.
Frau Wormsbächer zeigt sich verwundert, die CDU-Fraktion habe Kontakt zum Parkhausbetreiber aufnehmen können und von diesem auch eine positive Rückmeldung erhalten, um mit dem Amt besondere Konditionen für die Parkplatznutzung für die Sportler:innen zu erarbeiten.
Frau von Ehren bittet, ausreichend große Bäume als Nachpflanzung vorzusehen, da sie leider beobachte, dass in Hamburg viele nachgepflanzten Bäume absterben würden. Sie wünsche sich daher eine qualitativ hochwertige Nachpflanzung. Da nur zwei Bäume unter die Baumschutzsatzung fielen, sei die Maßnahme für die FDP-Fraktion zustimmungsfähig.
Herr von Borries bemängelt, wenn die Nutzung des Parkhauses des ehem. UCI-Kinos möglich sei, solle man diesen Weg gehen, auch, weil die neuen Parkplätze keine ausreichende Lösung darstellten.
Herr Schaefer führt aus, dass der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes beim Bau eines neuen Parkplatzes bedauerlicherweise nicht möglich sei, da das Gelände hügelig sei und manche Bäume auf Hügeln stünden. Die gesamte Baufläche müsse vor Bebauung gerodet und planiert, also auch die Hügel abgetragen werden. Somit könnten auch die Bäume nicht erhalten werden. Er gebe zu, es handele sich derzeit um einen grünen Platz, der dies nach der Bebauung nicht mehr sei. Mit der Wahl einer qualitativ höherwertigen Neupflanzung könne dieser Effekt evtl. etwas abgemildert werden.
Frau Böversen plädiert für die Herstellung einer sicheren Verkehrslage vor Ort.
Herr Bolaños González stellt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage und bezweifelt, ob es baurechtlich geboten sei, die Stellplatzanlage zu errichten. Es würden 17 Bäume gefällt und 350.000 Euro für eine Übergangslösungausgegeben. Die Mittel könnten an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und Volt zu.
Frau Böversen stellt infrage, ob die Pflanzung so kurzfristig möglich sei.
Herr Glau gibt zu bedenken, dass der Baum in direkter Nähe zu den Behindertenparkplätzen stehe und ob die Tannenzapfen die Mobilität einschränken könnten. Außerdem könne Baumharz möglicherweise die unter dem Baum stehenden Autos beschädigen.
Herr Schaefer stellt fest, die Pflanzung sei kurzfristig möglich. Eine mögliche Beschädigung von Kfz schließe er mittelfristig schon aufgrund der Baumgröße aus.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung von einer Stimme der Fraktion GRÜNE zu.
Aus der Öffentlichen Fragestunde liegt die Frage vor, was der Grund für den massiven Baumverlust an Rotbuchen am Standort Sprützmoorgraben sei.
Herr Schaefer bestätigt, der Baumverlust sei bekannt, die Ursache jedoch nicht. Die Rinde der Rotbuchen würde absterben. Sollte hier eine Vergiftung geschehen sein, sei diese nach Jahren nicht mehr feststellbar. Die Sachlage werde weiter im Blick behalten. Er führt auf Nachfrage von Herrn Andersen aus, dass gerade ältere Bäume unter den Folgen der trockenen Sommer und der Globalisierung (Einschleppung neuer Krankheiten) litten und vermehrt abstürben. Dazu gäbe es jedoch keine Aktenlage.
Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE (Anlage) stellt er klar, die Baumfrevel-Ringelungen der Bäume 25/GRÜ/8366 und 8367 seien angezeigt worden. Der Erhalt der Bäume 25/STR/8412 und 8413 sei nicht möglich. Das Fällen der unterständigen Bäume diene der Verlängerung der Lebensdauer des Altbaumbestandes.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Zum TOP liegen Fragen der Fraktion DIE LINKE vor. Herr Schaefer kündigt die Antworten dazu als Nachtrag des Amtes zu Protokoll an (Anlage).
[Nachtrag zu Protokoll:
Der Nachtrag wurde den Ausschussmitgliedern am 22.12.2025 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Antworten Vorabfragen Fraktion DIE LINKE private Fällungen (93 KB)
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Bolaños González verweist auf den Termin vor Ort im Westerpark am 19.11.2025 um 16 Uhr.
Herr Riddersstellt auf Nachfrage von Frau Feder klar, dass das Sammeln von Pilzen imWald generell erlaubt sei (freies Betretungsrecht der Waldflächen), aber nurfür den Eigenbedarf und von der Menge begrenzt („Handstraußgröße“). Verboten sei das Sammeln in Naturschutzgebieten und im Landeswaldgesetz (Anlage)genannten Verbotszonen wie z.B. Neuanpflanzungen/ Kulturen oder eingezäunten Bereiche.
Herr Bolaños González kündigt an, zukünftig die Sportthemen früh in der Tagesordnung vorzusehen und einen weiteren TOP ‚Verschiedenes‘ zum Thema Sport einzurichten.
Herr Andersen bittet darum, dem Ausschuss das von Herrn Lehmberg in der Sondersitzung vom 27.10.2025 genannte Gutachten zum Wiesenbrüterprogramm nachzureichen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Das abschließende Gutachten zu den Wiesenbrütern in der Rissen-Sülldorfer Feldmark liegt noch nicht vor. Sobald das fertige Gutachten vorliegt, wird dieses im Transparenzportal eingestellt.]