Herstellung temporäre Stellplatzanlage an der Baurstraße Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 21.10.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11
Rahmenbedingungen
Der Umbau der Sportanlage Baurstraße wurde 2018 abgeschlossen. Nach der Realisierung des Hochbaus existierte südlich des Vereinsgebäudes eine der Sportanlage zugehörige Stellplatzanlage mit rund 50 Stellplätzen. Seit 2022 befindet sich im Bereich der Sportanlage eine temporäre Autobahnquerung, weshalb die Stellplatzanlage vom Umfang massiv reduziert wurde.
Lage der Maßnahme mit Plan
Die Maßnahme der temporären Stellplatzanlage betrifft die Flurstücke 3750, 3755, 3756 und 3814 der Sportanlage Baurstraße. Die temporäre Stellplatzanlage für PKW soll auf dem Vorgelände der Sportanlage und einen Teil der Freifläche des Bauspielplatzes errichtet werden.Ein Lageplan des Planungsbüros mit Stand vom 09.10.2025 ist als Anlage 1 beigefügt.
Gestaltungsplan
Die Planung sieht vor, dass die Zufahrt zur Stellplatzanlage von der Baurstraße aus erfolgt und gleichzeitig als Rettungsweg für die Sportanlage dient. Westlich der Zufahrt werden vor dem Vereinsgebäude eine fußläufige Verbindung von der Baurstraße zum Sportplatz und sechs Stellplätze hergestellt. Der Fußweg ist komplett vom PKW-Verkehr getrennt, so dass der Weg zur Sportanlage für den Fußverkehr möglichst sicher ist. Von der Zufahrt führt eine einbahnige Stellplatzumfahrt (in Hufeisenform) zurück auf die Hauptzufahrt. Die Stellplätze werden in Schrägaufstellung erstellt. Insgesamt entstehen 33 Stellplätze. Auf Begegnungsverkehr wird im Bereich der Stellplatzanlage verzichtet, um die Sicherheit der Nutzenden zu erhöhen. Im Rahmen des Stellplatzausbaus wird auch der Rad- und Fußweg, der parallel zwischen Vereinsgebäude und Sportanlage verläuft, in weitem Bogen weitergeführt und an den Rad- und Fußweg südlich des Bauspielplatzes angeschlossen. Diese Nutzungstrennung dient ebenfalls dazu, die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen und die Anbindung Richtung S-Bahn Bahrenfeld zu vereinfachen.
Erläuterung der Maßnahme
Bereits in diesem B-Plan wurden eine Stellplatzanlagen mit insgesamt 116 PKW-Stellplätzen für die Sportanlage Baurstraße erwähnt. Der Stellplatz sollte für den Fall an der Stelle realisiert werden, wenn der Bestandsparkplatz durch den angedachten Sporthallenneubau entfällt. Die Zufahrt zur A7-Baustelle war zum Zeitpunkt der B-Planaufstellung noch nicht vorgesehen.
Das ehemaligen Flurstück 3768-1 umfasste eine Größe von ca. 1598 m² und gehörte zum allgemeinen Grundvermögen (AGV). Die Fläche wurde als Freifläche des Bauspielplatzes genutzt. Die Teilfläche des Bauspielplatzes wurde vom bezirklichen Sportstättenmanagement mit dem Zweck der Stellplatznutzung angekauft. Der Flächenankauf wurde vom LIG am 05.03.2024 bestätigt, die neue Flurstücksnummer lautet 3814. Die Maßnahme ist mit dem Sozialraummanagement des Bezirksamts und den Betreibern des Bauspielplatzes abgestimmt. Anpassarbeiten an den Bauspielplatz erfolgen im Rahmen der Maßnahme. Im Anschluss an die temporäre Stellplatznutzung soll die Fläche als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt werden.
Zu fällende Bäume als Fällliste
Im Vorfeld der Maßnahmen sind umfangreiche Rodungs- und Erdarbeiten erforderlich. Es müssen ca. 710 qm Gehölzflächen gerodet und 17 Bäume gefällt werden. Die Stämme der gefällten Bäume werden zurechtgeschnitten und als Einfassung der Stellplätze verbaut.Angaben zu den Bäumen finden sich in Anlage 2 und 3.
Ersatzpflanzungen/Maßnahmen
Nach Ausbau der Wege und Stellplätze werden ca. 470 qm Flächen als Pflanzflächen wiederhergestellt. Zusätzlich wird eine Ligusterhecke am Zaun der Sportanlage und 14 Hochstämme (3xv. 18/20i.Con) gepflanzt.
Materialien
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, wie in der Drucksache dargestellt zu verfahren.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Fällplan
Anlage 3 Liste Fällungen
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.