"Essbare Stadt" auch in Altona etablieren Alternativantrag der Volt-Fraktion zur Drucksache 22-1236
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4.1
In “essbaren Städten” wird Lebensmittelproduktion für Städter erfahrbar gemacht, und über das für alle zugängliche Thema ›Essen‹ werden alle Bevölkerungsgruppen eingebunden und zu Konversationen angeregt. Zur traditionellen ästhetischen Funktion städtischer Grünflächen kommt somit eine umweltpädagogische Funktion, eine soziale Funktion und ggf. eine erhöhte ökologische Funktion durch die Wahrung und Förderung von Biodiversität. Essbare Städte machen zudem hochwertige Lebensmittel für alle Menschen zugänglich. Dennoch spielt der Produktionsaspekt selbst eine untergeordnete Rolle. Ziel und Innovation ist die beschriebene Multifunktionalität öffentlicher Grünflächen.
Es gibt bundes- und europaweit viele Beispiele „essbarer Städte“, in denen bestehende öffentliche Grünflächen, entsiegelbare öffentliche Flächen oder ehemalige Industrieareale umgewandelt werden zu Flächen für die Lebensmittelproduktion. Während in Kassel Obstbäume gepflanzt und Baumpatenschaften von Privatpersonen übernommen werden, setzen Uelzen und Lübeck mehr auf kleine Stadtgärten und „Stadtoasen“, die eine größere pflanzliche Vielfalt ermöglichen und gleichzeitig an unterschiedlichenOrten eingerichtet werden können.
Auch wissenschaftlich gibt es zu diesen Projekten inzwischen Untersuchungen. So kommt das Leibniz-Institut zu dem Ergebnis, dass eine aktive Beteiligung der Stadtbevölkerung notwendig ist, um die positiven Effekte der essbaren Stadt zu stärken. Vorgeschlagen werden hierfür konkrete Maßnahmen wie Stadtspaziergänge oder Beetpatenschaften. Allein die Pflanzung von Nutzpflanzen reicht also nicht aus. Für eine wirkungsvolle „essbare Stadt“ müssen die Menschen entsprechend über die Nutzpflanzen informiert und sensibilisiert werden.
In Hamburg besteht bereits ein Stadtgarten-Projekt vom gemeinnützigen Träger ARINET (gefördert von der EU, der FHH und dem jobecenter.team.hamburg) in Rothenburgsort. Neben dem dort aufgebauten Stadtgarten können sich Privatpersonen, Initiativen und Träger außerdem zur Umsetzung kleiner Stadtgärten beraten lassen und Informationen zum Konzept der „essbaren Stadt“ erhalten.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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