22-1452

Tanzsport in Altona Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 21.10.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.7

Sachverhalt

Die Zielsetzung der 'Active City' kann nicht genügend unterstützt werden. Ist Bewegung doch die beste Form der Prävention um Krankheiten vorzubeugen, hält fit und bringt sehr oft Menschen zusammen, hat also auch eine starke soziale Komponente. Unter der Vielzahl an Sportarten, die dabeiunterstützt werden können, gibt es auch das Tanzen. Das Tanzen weist dabei noch die Besonderheit auf, dass es in Verbindung mit Musik praktiziert wird und oft einen kulturellen Hintergrund hat.

So stammt der Tango, Flamenco, Line-Dance oder Rock'n Roll oft aus anderen Kulturen und ist Bestandteil der dortigen Lebensweise. Gibt man den Tänzen hier ihren Raum, wird diese Kultur, dieses Lebensgefühl auch hier gelebt. Dieser Raum findet sich oft in Vereinen oder Tanzschulen, aber erstaunlicherweise selten außerhalb dieser Einrichtungen. Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen um darzustellen, in welcher Form unser Bezirk das öffentliche Tanzen unterstützt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele öffentliche Tanzflächen gibt es im Bezirk, die auch als solche ausgewiesen sind und wenn ja, wo sind diese gelegen und wodurch zeichnet sich deren Beschaffenheit sowie Ausstattung (Sitzplätze, Hinweisschilder, WC in erreichbarer Nähe, …) aus?
  2. Gibt es, bezogen auf die Antwort aus Frage 1, Einschränkungen bei den genannten Tanzflächen, was Art und Dauer (Betriebszeiten) der Tanzflächen angeht?
  3. Welche Einschränkungen gibt es grundsätzlich zu beachten, beruhend auf Verordnungen bzw. Gesetzen, hinsichtlich Lautstärke, Sicherheit, Werbung/Plakatierung etc. bei Veranstaltungen im Freien wie z.B. einer Tanzveranstaltung?
  4. Gibt es konkrete Planungen öffentliche Tanzflächen in absehbarer Zeit im Bezirk zu schaffen und in welchem Stadium befinden sich diese Planungen bzw. wie sehen diese aus (Standort, Gestaltung, …)? Wenn es keine diesbezüglichen Planungen gibt, warum nicht?
  5. Gab es in den letzten 10 Jahren öffentliche Tanzveranstaltungen im Bezirk, die von der BV oder anderen öffentlichen Einrichtungen des Bezirks unterstützt wurden und wenn ja, welche waren dies, wann fanden diese statt und wie sah die jeweilige Unterstützung aus?
  6. Gibt es aktuell Planungen öffentliche Tanzveranstaltungen seitens des Bezirks zu unterstützen und wenn ja, welche wären das, für wann sind die geplant und wie soll die jeweilige Unterstützung aussehen?
  7. Gab es in der aktuellen oder vergangenen Legislaturperiode bereits Interessengruppen, Vereine oder Bürger, die mündlich oder schriftlich an den Bezirk gewandt haben, mit der Bitte den Tanzsport bezirksseitig mehr zu unterstützen und wenn ja, wann, von wem mit welchem konkreten Anliegen
  8. Wie ist der Stand der Dinge bei den Initiativen, welche per Antrag in der BV in der aktuellen oder vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurden, bezüglich der in dieser Anfrage angesprochenen Thematik?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Anzahl der öffentlich ausgewiesenen Tanzflächen wird im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich geeignet sind Marktplätze, der Bereich bei Teufelsbrück, die Umladehalle Neue Mitte Altona und die Flächen rund um die Stadien. Diese Flächen zeichnen sich aus durch:

  1. Flächengröße ca. 9mx9m,
  2. Befestigter Untergrund,
  3. Toilette im Umfeld,
  4. Beleuchtung,
  5. Barrierefreier Zugang,
  6. nke in der Nähe.

Zu 2:

Gemeinschaftliches Tanzen im öffentlichen Raum in Gruppen bis ca. 30 Personen wird als Gemeinbedarf gesehen.

Bei der Flächennutzung ist die Immissionsschutzverordnung zu berücksichtigen.

Je nach Lage der Veranstaltung dient die Zeit 07:00 22:00 Uhr als Vorgabe.

Der Veranstaltungsort sollte in einem lärmunempfindlichen Umfeld liegen oder die Tanzenden Kopfhörer nutzen.

Zu 3:

Werbung im öffentlichen Raum, insbesondere in Grünanlagen ist untersagt.

Zusätzliche Auflagen für den Tanzsport in Grünanlagen sind:

- Es ist keine elektrisch versrkte Musik erlaubt.

- Alle Bäume im Bereich der Sondernutzungen sind pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen in den ober- und unterirdischen Teilen zu schützen.

- Sondernutzungen dürfen nur so durchgeführt werden, dass die Standsicherheit und das gesunde Wachstum der Bäume nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.

- Zusätzliche Auflagen der Gartenbauabteilung sind zu beachten.

- Eine Gefährdung und Belästigung von Parkbesuchern und Anliegenden ist zu verhindern.

Zu 4:

Nein, es gibt hinreichend Flächen, die im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden können, siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 5:

Dem Bezirksamt liegen keine offenen Gesuche auf Unterstützung von Tanzveranstaltungen vor.

Es gab zwei Befassungen im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport letztmalig am 16.09.2025 (Drucksache 22-1296.1) sowie eine Befassung im Mobilitätsausschuss am 21.07.2025 (Drucksache 22-1169). Das Ziel war das Identifizieren geeigneter Flächen.

r folgende Veranstaltungen wurde eine Genehmigung beantragt und bewilligt:

- Heinepark, Musik- und Tanzveranstaltungen, 05.06.2025 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Crapshoot), 12.06.2025 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Pat Fritz), 19.06.2025 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Tanzen für Oldies)

- Heinepark, Musik- und Tanzveranstaltungen, 05.06.2024 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Crapshoot), 13.06.2024 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Pat Fritz), 20.06.2024 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Tanzen für Oldies)

- Heinepark, Musik- und Tanzveranstaltungen, 20.07.2023 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Tanz für Ältere), 26.07.2023 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Abi Wallenstein)

- Heinepark, Musik- und Tanzveranstaltungen, 05.06.2023 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Crapshoot), 15.06.2023 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Pat Fritz), 22.06.2023 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Tanzen für Oldies)

- August-Lüttgens-Park, Community Tanz Performance 01.10.2022 Tanzangebot für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Sommerkinder Kultur 2022

- Waldbühne im Volkspark, VHS-Theatergruppe (Chorproben) 04.08.2021 10.00 Uhr - 13:00 Uhr, 11.08.2021 18.00 Uhr 21.00 Uhr, 22.08.2021 10.00 Uhr 16.00 Uhr

- Sternschanzenpark, Mitmach-Tanzveranstaltungen (Flo´Motion) 12.05.2021, 26.05.2021, 09.06.2021, 23.06.2021, 07.06.2021, 21.07.2021, 04.08.2021, 18.08.2021, 01.09.2021, 15.09.2021, 29.09.2021, jeweils 3 Stunden vor Einbruch der Dunkelheit

Zu 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Zu 7:

r die unter Frage 5 genannten Befassungen im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport und die Befassung im Mobilitätsausschuss hatte ein Vertreter von dem Verein proTANGO e.V., Regionalgruppe Hamburg den Anstoß im Ausschuss gegeben.

Die in Frage 5 genannten Veranstaltungen wurden durch den Antragsteller „Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband e.V. beantragt.

Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8.

Zu 8:

Die Akteure sind aufgefordert, geeignete Flächen für das Tanzen im Rahmen des Gemeingebrauchs zu identifizieren.

21. Wahlperiode:

Siehe Drucksache 21-4418 rderung von Tanzmöglichkeiten im öffentlichen Raum

(Anlage). Es erfolgte des Weiteren eine Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 25.09.2023.

22. Wahlperiode:

Die Eingabe an die Bezirksversammlung „Forderung nach einer öffentlichen Tanzfläche“ (Drucksache 22-1169, siehe Anlage) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 15.07.2025 beraten. Der wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 21.07.2025 (Drucksache 22-1241) sowie in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 16.09.2025 (Drucksache 22-1296.1) weiter erörtert.

Die Niederschriften sind in ALLRIS einsehbar, die vom 16.09.2025 derzeit noch nicht-öffentlich, da sich diese noch in der Abstimmung befindet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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