22-1096.3

Amphibientunnel Holztwiete (Jenischpark) Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE zur Drucksache 22-1096.2

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 7.8.1

Sachverhalt

Der Jenischpark und das darin enthaltene Naturschutzgebiet Flottbektal bieten einen der wenigen verbliebenen Lebensräume für nennenswerte Amphibienvorkommen im Bezirk. Bei der Frühjahrswanderung in 2025 wurden gut 1.200 Individuen, zuvorderst Erdkröten gezählt. Ihr Laichgewässer ist der Teich im Reemtsma-Park, wohin die Tiere im Frühjahr vorwiegend nachts wandern und dabei Gefahr laufen, auf der Holztwiete überrollt zu werden.

Um die Verluste der gefährdeten Population zu mindern, wurden bisher vom Bauhof temporäre Amphibienzäune aufgestellt, an denen die Tiere in Eimerfallen geleitet und zweimal täglich abends und früh morgens in das Laichgewässer verbracht. Dies schützt aber nur die Hinwanderung der Alttiere und ist mit einem hohen jährlich wiederkehrenden Zeit- und Organisationsaufwand verbunden. Allein im laufenden Jahr wurden hier rund 225 Arbeitsstunden durch Honorar- und ehrenamtliche Kräfte geleistet.

Die Rückwanderung der Alttiere und die Abwanderung der Jungtiere wird durch diese Lösung dagegen nicht geschützt. Hierzu bedarf es fester Querungshilfen/Tunnel, die nicht nur alle drei jährlichen Wanderungsbewegungen der Amphibien (Kröten, Frösche, Molche) schützen, sondern auch Kleinsäugern wie Spitzmäusen die gefahrlose Querung ermöglichen. Um die Kosten in Grenzen zu halten, schlagen wir vor, eine einmalige Investition in eine Kombination aus zwei festen Tunneln mit einem temporären mobilen Leitsystem zu prüfen.

Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
  • die Herstellung eines Systems aus festen Querungshilfen (Tunneln) unter der Holztwiete kombiniert mit mobilen Leitsystemen für Amphibien aus dem Jenischpark zum Teich im Reemtsma-Park zu prüfen bzw prüfen zu lassen und die möglichen Kosten zu ermitteln;
  • in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie, und Agrarwirtschaft (BUKEA) Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, zunächst bis zur Herstellung einer baulichen Straßenquerung weiter die Wanderung der Amphibien in Abstimmung mit der NABU-Gruppe Altona durch Erstellen und Abbau des mobilen Leitsystems und einen Dienstleistungsvertrag über die Arbeit vor Ort zu unterstützen.
  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.