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Unterkunft Ohnhorststraße Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 21.10.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.6

Sachverhalt

Auf dem ehemaligen Besucherparkplatz des Loki-Schmidt-Gartens in der Ohnhorststraße wurde eine Unterkunft für Geflüchtete errichtet. In sechs zweigeschossigen Modulbauten sollen künftig 144 Personen untergebracht werden. Der Bezug der ersten Bewohner hat am 29. September 2025 stattgefunden.

Die Eignung des Standorts als Unterkunft für Geflüchtete wurde im Stadtteil kontrovers diskutiert. Dabei wurden unterschiedliche Problemfelder thematisiert, unter anderem ob ausreichend Freiflächen für zB. einen Kinderspielplatz auf der begrenzten Fläche eingerichtet werden könnten. Zudem wurde der Wegfall der Behindertenparkplätze kritisch gesehen.

Am 26.9. konnten sich Ehrenamtliche und Vertreter der Kommunalpolitik selbst ein Bild von der nunmehr bezugsfertigen Einrichtung machen. Auf Nachfrage wurde dort von einem Mitarbeiter von f&w erklärt, dass eine jetzt noch mit einem Bauzaun abgetrennte Teilfläche des Parkplatzes an den Botanischen Garten zurückgegeben wird, um dort wieder Behindertenstellplätze einzurichten, wodurch die zur Verfügung stehende Fläche deutlich kleiner ausfällt als in den der Bezirksversammlung Altona vorgestellten Plänen.

Darüber hinaus bestehen weitere Herausforderungen:

  • Digitale Infrastruktur: Nach aktuellem Stand gibt es vor Ort noch kein WLAN, obwohl die Bezirksversammlung seit Langem fordert, dass alle Unterkünfte bei Bezug mit einem entsprechenden Angebot ausgestattet werden.
  • Ehrenamt: Aus der Nachbarschaft gibt es ein klares Bekenntnis zum ehrenamtlichen Engagement. Damit dieses wirksam werden kann, braucht es Räume für Begegnung, Nachhilfe, Sprachförderung oder gemeinsames Kochen.
  • Bildung und Betreuung: Es ist zu klären, wie viele Kinder erwartet werden, ob ausreichend Kita- und Schulplätze zur Verfügung stehen und ob die Schulwege zumutbar sind.
  • Ansprechpartner: Zuverlässige und gut erreichbare Ansprechpartner vor Ort sind für Geflüchtete wie auch für Ehrenamtliche entscheidend. Hier muss geklärt werden, wie die Betreuung strukturiert wird, welche Sprachmittler zur Verfügung stehen und wie die Kommunikation sichergestellt wird.
  • Freiflächen und Aufenthaltsqualität: Neben einem Spielplatz sind Bewegungsflächen und Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene wie Kinder wichtig. Hier stellt sich die Frage, ob Ausgleichsflächen oder Kooperationen mit dem Botanischen Garten oder umliegenden Einrichtungen, wie Sportvereinen möglich sind.

Damit die Bezirksversammlung ihre Verantwortung wahrnehmen und die Interessen von Geflüchteten wie auch von Nachbarschaft und Öffentlichkeit gleichermaßen vertreten kann, muss Transparenz über die tatsächliche Flächennutzung, die Entscheidungswege zur Teilrückgabe, die Auswirkungen auf die Unterbringung, die Barrierefreiheit, die digitale Ausstattung, die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement sowie die Versorgung mit Kita- und Schulplätzen herrschen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie groß ist die ursprünglich für die Unterkunft vorgesehene Gesamtfläche (m²) auf deren Fläche sich die Zustimmung der Bezirksversammlung bezieht?
  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass eine Teilfläche an den Botanischen Garten zurück übertragen wird?
  1. Falls ja, wann wurde diese Information von Seiten der Sozialbehörde an wen kommuniziert?
  1. Falls ja, warum wurde diese Information nicht an die BV weitergegeben?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, welche Fläche aktuell tatsächlich genutzt wird?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, welche Größe die, an den Botanischen Garten zurückgegebene Teilfläche, hat?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob und wenn ja welche Ausgleichsmaßnahmen für die wegfallende Fläche geprüft werden?
  1. Falls das Bezirksamt Altona nicht in die Entscheidung eingebunden war, wie bewertet es diese Tatsache und wie plant es sich der Sozialbehörde gegenüber zu positionieren?
  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen der Flächenreduzierung auf Freiflächen, Gemeinschaftsbereiche und insbesondere auf den Kinderspielplatz?
  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Belegung mit 144 Personen auf der reduzierten Fläche?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob die Unterkunft aktuell über WLAN verfügt?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob und mit welchem Ergebnis die Sozialbehörde mit umliegenden Institutionen (z. B. Kirchengemeinden, Nachbarschaftseinrichtungen, Sportvereinen) geführt hat, um zusätzlich Räume für ehrenamtliche Angebote bereitzustellen?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob die Anmietung oder Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen im Umfeld geplant ist?
  1. Laut f&w werden zunächst vordringlich Familien aus der Unterkunft August-Kirch-Straße einziehen. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob diese in den bereits besuchten Schulen und Kitas verbleiben können?
  1. Beurteilt das Bezirksamt die zu erwartenden Schul- und Kitawege als zumutbar?
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, welche Möglichkeiten der Sprachförderung vor Ort angeboten werden?
  1. Beabsichtigt das Bezirksamt zeitnah Kontakt zum Betreiber der P+R Anlage gegenüber dem Botanischen Garten aufzunehmen, um eine Ausschilderung zu erwirken, die auf die kostenfreien Nutzungsmöglichkeiten des obersten Parkdecks der Anlage für Gäste des Botanischen Gartens hinweist?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung:

Mit Schreiben der Sozialbehörde vom 23.04.2024 an die Vorsitzende der Bezirksversammlung Altona wurde das Vorhaben „Aktivierung des Reservestandorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“ erläutert. Die Anlage dieses Schreibens enthält u.a. einen Lageplan, aus dem sich ergibt, dass die südwestliche Teilfläche des Parkplatzes in Bezug auf das Vorhaben teilweise als „Bewegungsfläche FW 7 x 11 m“ gekennzeichnet ist („FW“ bedeutet Feuerwehr). Die Kinderspielfläche der Unterkunft befindet sich im Lageplan nördlich davon und beträgt ca. 118 m². Die Gesamtfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.300 m², inklusive zwei Stellplätze für Personal.

Die in der Anlage des genannten Schreibens aufgeführte Flächengröße ist dort mit 3.200 m² angegeben. Für Zwecke der Baustelleneinrichtung und der Verlegung von Stromkabeln wurden die 3.200 m² benötigt, für den Betrieb der Unterkunft sind es 2.300 m².

Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die südwestliche Teilfläche wieder als Stellplatz für den Botanischen Garten genutzt werden.

Zu 1 6 und 8 10:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 7:

Es handelt sich um eine bereits versiegelte Parkplatzfläche, die keines Ausgleichs bedarf. Die übliche fachgutachterliche Begleitung der Baumaßnahme durch entsprechende Fachfirmen als Auflage sind Bestandteil der befristeten Baugenehmigung.

Zu 11:

Nein.

Zu 12:

Nein.

Zu 13:

Nein.

Zu 14:

Nein.

Zu 15:

Die Einschätzung der Zumutbarkeit der Wegestrecke zu einer Schule obliegt der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung.

Die Entscheidung darüber, ob ein Kind in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden kann, und somit auch darüber, ob die Wegstrecke zumutbar ist, trifft die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Zu 16:

Nein. Die gute Anbindung an den ÖPNV ermöglicht jedoch Sprachförderangebote z.B. im Kerngebiet Altona zu nutzen.

Zu 17:

Nein. Die bezirkliche Straßenbaubehörde ist allein für die bauliche Verkehrssicherheit von Straßen zuständig.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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Ohnhorststraße Loki-Schmidt-Garten Botanischer Garten der Universität Hamburg August-Kirch-Straße

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