Unterkunft Ohnhorststraße Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.10.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.6
Auf dem ehemaligen Besucherparkplatz des Loki-Schmidt-Gartens in der Ohnhorststraße wurde eine Unterkunft für Geflüchtete errichtet. In sechs zweigeschossigen Modulbauten sollen künftig 144 Personen untergebracht werden. Der Bezug der ersten Bewohner hat am 29. September 2025 stattgefunden.
Die Eignung des Standorts als Unterkunft für Geflüchtete wurde im Stadtteil kontrovers diskutiert. Dabei wurden unterschiedliche Problemfelder thematisiert, unter anderem ob ausreichend Freiflächen für zB. einen Kinderspielplatz auf der begrenzten Fläche eingerichtet werden könnten. Zudem wurde der Wegfall der Behindertenparkplätze kritisch gesehen.
Am 26.9. konnten sich Ehrenamtliche und Vertreter der Kommunalpolitik selbst ein Bild von der nunmehr bezugsfertigen Einrichtung machen. Auf Nachfrage wurde dort von einem Mitarbeiter von f&w erklärt, dass eine jetzt noch mit einem Bauzaun abgetrennte Teilfläche des Parkplatzes an den Botanischen Garten zurückgegeben wird, um dort wieder Behindertenstellplätze einzurichten, wodurch die zur Verfügung stehende Fläche deutlich kleiner ausfällt als in den der Bezirksversammlung Altona vorgestellten Plänen.
Darüber hinaus bestehen weitere Herausforderungen:
Damit die Bezirksversammlung ihre Verantwortung wahrnehmen und die Interessen von Geflüchteten wie auch von Nachbarschaft und Öffentlichkeit gleichermaßen vertreten kann, muss Transparenz über die tatsächliche Flächennutzung, die Entscheidungswege zur Teilrückgabe, die Auswirkungen auf die Unterbringung, die Barrierefreiheit, die digitale Ausstattung, die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement sowie die Versorgung mit Kita- und Schulplätzen herrschen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um Beantwortung der folgenden Fragen:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Mit Schreiben der Sozialbehörde vom 23.04.2024 an die Vorsitzende der Bezirksversammlung Altona wurde das Vorhaben „Aktivierung des Reservestandorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“ erläutert. Die Anlage dieses Schreibens enthält u.a. einen Lageplan, aus dem sich ergibt, dass die südwestliche Teilfläche des Parkplatzes in Bezug auf das Vorhaben teilweise als „Bewegungsfläche FW 7 x 11 m“ gekennzeichnet ist („FW“ bedeutet Feuerwehr). Die Kinderspielfläche der Unterkunft befindet sich im Lageplan nördlich davon und beträgt ca. 118 m². Die Gesamtfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.300 m², inklusive zwei Stellplätze für Personal.
Die in der Anlage des genannten Schreibens aufgeführte Flächengröße ist dort mit 3.200 m² angegeben. Für Zwecke der Baustelleneinrichtung und der Verlegung von Stromkabeln wurden die 3.200 m² benötigt, für den Betrieb der Unterkunft sind es 2.300 m².
Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die südwestliche Teilfläche wieder als Stellplatz für den Botanischen Garten genutzt werden.
Zu 1 – 6 und 8 – 10:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 7:
Es handelt sich um eine bereits versiegelte Parkplatzfläche, die keines Ausgleichs bedarf. Die übliche fachgutachterliche Begleitung der Baumaßnahme durch entsprechende Fachfirmen als Auflage sind Bestandteil der befristeten Baugenehmigung.
Zu 11:
Nein.
Zu 12:
Nein.
Zu 13:
Nein.
Zu 14:
Nein.
Zu 15:
Die Einschätzung der Zumutbarkeit der Wegestrecke zu einer Schule obliegt der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung.
Die Entscheidung darüber, ob ein Kind in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden kann, und somit auch darüber, ob die Wegstrecke zumutbar ist, trifft die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Zu 16:
Nein. Die gute Anbindung an den ÖPNV ermöglicht jedoch Sprachförderangebote z.B. im Kerngebiet Altona zu nutzen.
Zu 17:
Nein. Die bezirkliche Straßenbaubehörde ist allein für die bauliche Verkehrssicherheit von Straßen zuständig.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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