22-0455

Bezirksversammlung immer gut informiert: § 19 Vereinbarung mit dem Bezirksamt schließen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.11.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

 

Nach § 19 Abs. 1 BezVG sollen die Bezirksversammlung und das Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln, wie die Informationspflicht ausgestaltet wird.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek möge dem Hauptausschuss zeitnah einen ersten Entwurf für eine sogenannte § 19 Vereinbarung vorlegen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n