Bezirksversammlung immer gut informiert: § 19 Vereinbarung mit dem Bezirksamt schließen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 31.08.2026 Hauptausschuss Ö 7.1
Hinweis der Geschäftsstelle: Antrag vertagt bis zur Vorlage eines Entwurfs einer Vereinbarung seitens der Verwaltung
Nach § 19 Abs. 1 BezVG sollen die Bezirksversammlung und das Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln, wie die Informationspflicht ausgestaltet wird.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek möge dem Hauptausschuss zeitnah einen ersten Entwurf für eine sogenannte § 19 Vereinbarung vorlegen.
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