Bezirksversammlung immer gut informiert: § 19 Vereinbarung mit dem Bezirksamt schließen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 02.12.2024 Hauptausschuss Ö 5.1
Nach § 19 Abs. 1 BezVG sollen die Bezirksversammlung und das Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln, wie die Informationspflicht ausgestaltet wird.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek möge dem Hauptausschuss zeitnah einen ersten Entwurf für eine sogenannte § 19 Vereinbarung vorlegen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.