Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Vereinbarung nach § 19 (1) BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung
Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in § 19 (1) 2 vor, dass Bezirksversammlung und Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln sollen, wie die Informationspflicht des Bezirksamts ausgestaltet wird.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die Bezirksamtsleiterin werden aufgefordert, die beiliegende Vereinbarung nach § 19 (1) 2 BezVerwG zu unterzeichnen.