Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Vereinbarung nach § 19 (1) BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 2
Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in § 19 (1) 2 vor, dass Bezirksversammlung und Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln sollen, wie die Informationspflicht des Bezirksamts ausgestaltet wird.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die Bezirksamtsleiterin werden aufgefordert, die beiliegende Vereinbarung nach § 19 (1) 2 BezVerwG zu unterzeichnen.
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