22-0626

§ 19 (1) BezVG-Vereinbarung über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung für die 22. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Hauptausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 10.15

Sachverhalt

Der Hauptausschuss (HauptA) empfiehlt der Bezirksversammlung[1], die als Anlage beigefügte Neufassung der § 19 (1) BezVG-Vereinbarung zu beschließen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleiterin werden gebeten, die neugefasste Vereinbarung kurzfristig zu unterschreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 10.15
Anhänge

Vorschlag § 19 (1) BezVG-Vereinbarung über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung für die 22. Wahlperiode

 

 

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