§ 19 (1) BezVG-Vereinbarung über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung für die 22. Wahlperiode Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 10.15
Der Hauptausschuss (HauptA) empfiehlt der Bezirksversammlung[1], die als Anlage beigefügte Neufassung der § 19 (1) BezVG-Vereinbarung zu beschließen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleiterin werden gebeten, die neugefasste Vereinbarung kurzfristig zu unterschreiben.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Vorschlag § 19 (1) BezVG-Vereinbarung über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung für die 22. Wahlperiode
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