Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Vereinbarung nach § 19 (1) BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 17.10.2023 Hauptausschuss Ö 2.13
Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in § 19 (1) 2 vor, dass Bezirksversammlung und Bezirksamt in einer Vereinbarung regeln sollen, wie die Informationspflicht des Bezirksamts ausgestaltet wird.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die Bezirksamtsleiterin werden aufgefordert, die beiliegende Vereinbarung nach § 19 (1) 2 BezVerwG zu unterzeichnen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.