Neufassung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung Bezug: Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2024
Letzte Beratung: 16.01.2025 Hauptausschuss Ö 4
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 die Vorschläge der Fachausschüsse zur Anpassung der § 19 BezVG-Verinbarung (Drs. 22-0067.1) beraten und mit einer Ausnahme für den Bereich des Ausschusses für Kultur und Bildung bestätigt.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wurde gebeten, zur Sitzung am 16.01.2025 einen überarbeiteten Entwurf der Vereinbarung vorzulegen (siehe Anlage).
Der Hauptausschuss wird um Beratung, Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Entwurf der neugefassten § 19 BezVG-Verinbarung für die 22. Wahlperiode nach Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2024
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