Neufassung der § 19 (1) BezVG-Vereinbarung Empfehlungen der Fraktionen und Fachausschüsse
Siehe Anlagen.
Der Hauptausschuss wird gebeten, den als Anlage 2 beigefügten Änderungs- und Anpassungsvorschlägen zuzustimmen und der Bezirksversammlung zu empfehlen, die Vorsitzende der Bezirksversammlung zu bitten, mit der Bezirksamtsleitung die entsprechend angepasste § 19 (1) BezVG-Vereinbarung über die Informationspflicht des Bezirksamtes abzuschließen.