In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 11.07.2024 wurde beschlossen, dass die bestehende § 19 BezVG-Vereinbarung aus der 21. Wahlperiode bis zu einer Neufassung weiterhin gilt. Die Fachausschüsse wurden aufgefordert, dem Hauptausschuss Überarbeitungsvorschläge bis zu dessen November-Sitzung vorzulegen. Die sich durch den neuen Ausschnittzuschnitt ergebenden redaktionellen Anpassungsbedarfe wurden im als Anlage beigefügten Entwurf bereits berücksichtigt.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig (Ausnahmen s.u. in [……]) folgende Neufassung der Vereinbarung nach § 19 BezVG für den Bereich des Haushaltsausschusses:
Vorlage der Anträge auf Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen und Sondermittel:
-
Monatliche Vorlage über die dem Bezirksamt vorliegenden Anträge; in der Übersicht sind alle Anträge darzustellen, die die Person des Antragstellers, den Förderzweck und die Fördersumme erkennen lassen und die mindestens zwei Wochen vor der Übermittlung der Übersicht beim Bezirksamt eingegangen sind; es ist anzugeben, ob der Antrag vollständig ist und ob ein Zuwendungsbescheid erlassen wurde; ein Antrag wird nicht mehr in der Übersicht dargestellt, wenn der Zuwendungsbescheid in Bestandskraft erwachsen ist oder das Verfahren auf sonstige Weise beendet wurde; die Vorlage soll mit der Einladung für die Sitzung des Haushaltsausschusses übermittelt werden, sie ist zeitgleich allen Mitgliedern der Bezirksversammlung und allen Zubenannten Bürger:innen [merheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion] zu übermitteln
-
Vorlage der Anträge nach Abschluss der zuwendungsrechtlichen Prüfung im jeweiligen Fachausschuss zur Erarbeitung einer Empfehlung für den HA; Anträge mit einem Mittelvolumen unter 5.000 Euro [mehrheitich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, DIE LINKE und AFD (weiterhin 2.000 Euro] werden direkt dem HA vorgelegt (ohne Fachausschussberatung)
Vorlage der Anträge auf Mittel aus den Quartiersfonds (QF) I + II (bei Vergabe der Mittel aus dem QF II Beteiligung des Sozialausschusses (auch Integration, Gleichstellung, Senior:innen, Geflüchtete und Gesundheit);
Zuwendungsberichterstattung (jährlich zum Jahresende);
Berichte über den Mittelabfluss der:
-
Anreiz- und Fördersysteme (mtl.),
- Klassischen Sondermittel (mtl.),
-
Quartiersfonds I+II (halbjährlich), [mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE (weiterhin vierteljärlich)]
-
Rahmenzuweisungen (vierteljährlich, immer beginnend mit dem II. Quartal (d. h. per 30.06.; 30.09. und 31.12.); [mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE (weiterhin mtl. ab Juli)]
Mittel der Altonaer Sicherheitskonferenz (Siko):
-
Amtsvorschlag zur Mittelaufteilung auf die Maßnahmenschwerpunkte gemäß der BV-Beschlüsse 20-0412.1 und 20-5571.1:
- Junge Menschen,
-
Bevölkerungsgruppen mit speziellem Unterstützungsbedarf,
- Infrastrukturprojekte,
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtteilentwicklung;
-
Jährlicher Bericht über die umgesetzten Maßnahmen/ Verwendung der Reservemittel des Vorjahres und
-
halbjährliche Information der von der Schwerpunktsetzung betroffenen Fachausschüsse über die Siko-Antragslage (möglichst im Vorwege);
Halbjährliche Berichterstattung zum Einzelplan Altona;
Erläuterung der Anmeldung zum Epl. 1.3 vor Abgabe;
Änderungen haushaltsrechtlicher und für den Bezirk relevanter Vorgaben;
Projektberichte zu Projekten mit übergeordneter Bedeutung und Bezug zum Haushaltswesen.
Bericht über nicht abgeflossene Maßnahmen aus Anreiz- und Fördersystemen (jährlich)
[mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE (weiterhin vierteljärhlich)]
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, die derzeit bestehende Vereinbarung nach § 19 BezVG für den Bereich des Sozialausschuss wie folgt anzupassen:
-
Ergänzung um folgende Punkte:
-
Halbjährlicher Bericht zum Personalbestand inklusive Angabe von Überlastungsanzeigen zu den Stichtagen 01.01. und 01.07. eines Jahres in den Bereichen sozialer Dienstleistungen, insbesondere Grundsicherungsamt einschließlich der Sozialen Dienstleistungszentren Alte Königstraße und Achtern Born sowie Wohngeldstelle, Fachstelle für Wohnungsnotfälle und das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz. Im Bericht ist zudem die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge auf soziale Leistungen, insbesondere aller Leistungen der Grundsicherung einschließlich der Übernahme von Heimkosten und Wohngeld anzugeben.
- Quartalsweise Berichterstattung zu bei der Wohn-Pflege-Aufsicht eingegangenen Beschwerden.
- Streichung von folgendem Punkt:
-
Information über Neuerungen und relevante Vorgänge im Bereich des Fachamtes für Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgende Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 BezVG für den Bereich des Jugendhilfeausschusses:
-
Haushaltsplanung, -aufstellung und Mittelverteilung im Bereich der Rahmenzuweisungen;
-
Zuwendungsanträge für Mittel aus den Rahmenzuweisungen in Höhe von bis zu 500 Euro kann das Amt ohne Beteiligung des JHA entscheiden. Der entschiedene Antrag ist dem JHA mit den Antragsunterlagen des Trägers in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben;
-
Grundsatzplanung in Fragen der Zweckzuweisungen; Jährliche Vorlage der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF-Projekte);
-
Beteiligung bei der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII;
-
Planungsprozesse in jugendhilferelevanten Fragen nach dem SGB VIII und dem Ausführungsgesetz (AG) zum SGB VIII z.B. in Fragen mit stadt- und bauplanerischen Aspekten bei Bauvorhaben mit über 100 Wohneinheiten, soweit sie die Lebensräume von Kindern und Familien betreffen. Hierbei ist insbesondere die soziale Infrastruktur darzustellen, mit Angaben, welche Einrichtungen und Bedarfe es in der näheren Umgebung gibt – § 8 Abs. 2 AG SGB VIII;
-
Auswertung der Hilfen zur Erziehung und statistische Zusammenfassung der vorgenommenen Inobhutnahmen (getrennt nach Regionen und nach dem Alter der Kinder: 0 – 2 Jahre, 2 – 6 Jahre und bis 16 Jahre) in einer halbjährlichen Vorlage mit den entsprechenden Fallzahlen und Entwicklungen;
-
Jährlicher Bericht über die Siko-Projekte des Jugendamtes;
-
Förderprogramme der Jugendhilfe und wie diese mittel- oder langfristig in die Jugendhilfefinanzierung einfließen;
-
Maßnahmen der Entkommunalisierung;
-
Darstellung des Aufbaus der Netzwerkstrukturen, die mit der Vergabe des Planungsraumbudgets einhergehen müssen;
-
Information über die Fortschreibungen der Sozialraumbeschreibungen;
-
Halbjährlicher Bericht über die Stellen in den kommunalen Einrichtungen;
-
Halbjährlicher Bericht der Stellenentwicklung beim ASD;
-
Bauwagenplätze (Standorte und Vertragsverlängerungen im Hauptausschuss);
-
Jährlicher Bericht über die Arbeit der Straßensozialarbeit, u.a. zum finanziellen Bedarf für die Krisenhilfe („Krisentopf“);
-
Frühzeitige Information über alle für die Jugendhilfe relevanten Themen, z.B. Um- oder Neugestaltung von Spielplätzen, Schulgründungen und -veränderungen;
-
Übertragung von Aufgaben aus den Fachbehörden an den Bezirk;
- Information und Begleitung bei Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen;
-
Information über Kinder- und Jugendgesundheit;
-
Berichte zu Kindeswohlgefährdungen in folgenden Fällen:
-
Bei Todesfällen sowie schweren physischen und psychischen Misshandlungen,
-
Anlassbezogen über Fälle, die das Jugendamt an die Behördenleitung als besonderes Vorkommnis meldet,
-
Bei Rückführungen aufgrund familiengerichtlichen Beschlusses gegen das Votum des Jugendamtes (Vorlage der Gerichtsentscheidung in anonymisierter Form);
-
Berichte über Kooperationen und gemeinsame Projekte von Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen;
-
Jährlicher Bericht über die Schuleingangsuntersuchungen;
-
Halbjährlicher Bericht über die Belegungssituation in Groß- und Notunterkünften (Altersstruktur und sich daraus ergebende Bedarfe) sowie der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche (z.B. Spiel- und anderweite Freizeitangebote, Schul- und Kitaversorgung, halb-offene Betreuungsangebote)
|
Der Ausschuss für Kultur und Bildung (KuBi) empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG für den Bereich des KuBi in der wie folgt angepassten Form zu beschließen:
- Bedeutsame Themen im kultur- und bildungspolitischen Bereich;
-
Halbjährlicher Bericht über die institutionelle Förderung der Stadtteilkulturzentren, des Bürgertreffs Altona Nord, des Bürgerhauses Bornheide, der W3, des Stadtteilarchives Ottensen und sonstiger kultureller Einrichtungen;
- Monatliche Vorlage der Projektmittelliste;
-
Monatliche Vorlage der formal zulässigen Anträge auf Projektförderung aus Stadtteilkulturmitteln und aus Mitteln der Leseförderung;
-
Auf Nachfrage der Fraktionen: Informationen über die genaue Zuteilung der eingesetzten Mittel für durch Stadtteilkulturmittel subventionierte Mittel sowie der Leseförderung;
- Vorstellung der Ergebnisse aus den Koordinierungsrunden zwischen BSB, SBH und Amt;
-
Einbindung des Ausschusses bei der Vorbereitung der Regionalen Bildungskonferenz sowie unmittelbarer Bericht nach einer Regionalen Bildungskonferenz;
-
Kooperation von Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie den Kreiselternräten;
-
Bericht über Schulgründungen und Schulschließungen, den Bedarf an Schulplätzen sowie über Bauvorhaben an Altonas Schulen, wie z.B. Neubauten, Schulflächenreduzierungen oder die Ausweitung von Schulflächen über die Grenzen des Schulgeländes hinaus sowie Bericht über die Fortentwicklung des Schulentwicklungsplans (BVG lädt die BSB hierzu halbjährlich ein, jeweils vor der Sommerpause und im November);
-
Benennung von Verkehrsflächen und Grünanlagen (Beschlussfassung in der Reihenfolge Kubi – BV);
-
Unmittelbarer Bericht über die Planung zu der Errichtung, dem Abbau oder einer wesentlichen Veränderung von Denkmälern (Beschlussfassung in der Reihenfolge Kubi – HauptA – BV);
-
Bericht über die Planung zu neuen Denkmaltafeln oder Gedenktafeln, die im Bezirk aufgestellt werden sollen;
-
Auswertung und jährliche Vorlage eines Kopfsteinregisters.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss*, die Vereinbarung nach § 19 Abs 1. BezVG für den Bereich des Mobilitätsausschusses in der wie folgt angepassten Form zu beschließen:
1. Bericht und Erörterung grundsätzlicher Fragen z.B.
a. Fachbehördliche Verkehrsstrategien und deren Umsetzung
b. Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und dgl. mit erheblichen Auswirkungen auf Themengebiete des Fachausschusses;
2. Sämtliche Straßen- und Verkehrsplanungen einschließlich wegerechtlicher Planfeststellungsverfahren und Planungen anderer Dienststellen und Behörden;
3. Arbeitsprogramm Straße und Mittelabflussplanung Rahmenzuweisung Straße;
4. Bericht Baustellenkoordination je Quartal;
5. Anträge Sondernutzungen bei
a. besonderer Bedeutung
b. dauerhaften Einrichtungen wie z.B. Kioske auf öff. Grund (vor Vertragsschluß bzw. Genehmigung);
6. Geplante Änderungen im Angebot des ÖPNV;
7. Jährliche Vorstellung des Kopfsteinregisters zum Ende des 2. Quartals;
8. Pläne zur Schaffung, Umwandlung oder Wegfall von Flächen für Fahrzeuge auf öffentlichem Grund;
9. Vor einer geplanten Ausschreibung, nach erfolgter Schlussverschickung, ist der Zeitpunkt der Ausschreibung/ Vergabe/ geplanten Bauausführung dem Mobilitätsausschuss samt Einschätzung der Baustellenkoordinatoren rechtzeitig vorzulegen.
*) einstimmig bis auf:
Ziffer 3: mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion,
Ziffer 8: einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und Volt,
Ziffer 9: einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG für den Bereich des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport wie folgt anzupassen:
-
Bericht und Erörterung grundsätzlicher Fragen z. B.
1.1 Fachbehördliche Grünstrategien und deren Umsetzung
1.2 Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und dgl. mit erheblichen Auswirkungen auf Themengebiete des Fachausschusses
-
Größere Planungen i.S.d. § 19 Abs. 1 BezVG des Amtes (ohne Planungsbüros) zu Neugestaltung und Sanierung sowie Projekten und anderen Maßnahmen der Bereiche
2.1 Stadtgrün (z.B. Spielplätze, Gartendenkmäler, Parks)
2.2 Friedhof
2.3 Naturschutzgebiete Forst und Wildgehege (Klövensteen siehe 3.)
2.4 Gewässer
2.5 Entwicklungsplanungen für naturschutzrechtlich besonders relevante Bereiche
2.6 Planfeststellungsverfahren wasserbauliche Maßnahmen
2.7 Sport
2.8 Sauberkeit in der Stadt
2.9 Ad-hoc-Themen wie z. B. Auswirkungen von Sturmereignissen
2.10 Pflege- und Entwicklungspläne
-
Wildgehege Klövensteen:
3.1 Zur Zustimmung: Alle bautechnischen und strukturellen Veränderungen/ Neubaumaßnahmen, die das Bild oder die Organisation des Wildgeheges verändern (Ausnahme: tierhaltungsfachliche Entscheidungen);
3.2 Zur Kenntnisnahme: Alle Maßnahmen und Veränderungen ohne nachhaltige betriebliche, finanzielle oder personelle Auswirkungen
3.3 Jährlicher Bericht über die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept
-
Vorlage Baumbilanz im 1. Quartal jeden Jahres für das Vorjahr
4.1 Summe gefällte und nachgepflanzte Bäume im öffentlichen Raum
4.2 Summe der geforderten und der zurückgemeldeten Nachpflanzungen auf Privatgrund auf Basis Drs. 20-2232.1E vom 28.04.2016
-
Liste Baumfällanträge gemäß Beschluss 20-1062.1E vom 23.04.2015 und 20- 2232.1E vom 28.04.2016
-
Anträge Sondernutzungen für Großveranstaltungen und dauerhafte Einrichtungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
-
Verwendung von Erlösen aus Ersatzzahlungen BaumschutzVO/ LSG-VO (zuwachsende Einnahmen):
7.1 Bei internen Beschlussdrucksachen ab einem Kostensatz von 2.500 Euro und externen Anträgen ist vor der Verwendung der Mittel die Zustimmung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport einzuholen. Dazu wird dem Ausschuss einmal jährlich einer Controllingliste vorgestellt
7.2 Bei internen Beschlussdrucksachen bis zu 2.500 Euro wird dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zweimal jährlich tabellarisch berichtet
- Erstvergabe von Turnhallen- und Spielzeiten
-
Naturcent-Mittel – Jährlicher Bericht über Verwendung Maßnahmen Natur-Cent in Sondersitzung mit Naturschutzverbänden
Der Stadtentwicklungssausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einvernehmlich, die derzeit bestehende Vereinbarung nach § 19 BezvG für den Bereich des Stadtentwicklungssausschusses wie folgt zu ergänzen:
- Bereitstellung von Links zu den Fachgutachten im Transparenzportal im Rahmen laufender Planverfahren
-
Beteiligung bei allen übergeordneten stadtplanerischen Themen, die durch die Science City Bahrenfeld GmbH ausgelöst werden,
-
Beratung sämtlicher Bauanträge im Vorbehaltsgebiet (Vorbereitung der § 29 BezVG-Stellungnahmen der Bezirksversammlung, Empfehlung an die Bezirksversammlung im Anschluss im Bauausschuss),
-
Bereitstellung sämtlicher Sachstände zu Quartiersfolgeeinrichtungen bzw. deren Planungen sowie sämtliche Sachstandsberichte über den Fortschritt der Schienentrassenplanung.
(Hinweis:Die letzten drei Punkte entsprechen der Drucksache 21-1830.1E Einsetzungsbeschluss des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld vom 13.01.2022.
Der RISE-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig*, die derzeit bestehende Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG für den Bereich des RISE-Ausschusses wie folgt zu ergänzen:
-
Halbjährliche Berichte über die Personalsituation und -veränderungen sowie zu Überlastungsanzeigen in der Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung oder der Verwaltungseinheit des Bezirksamtes auf welche die Zuständigkeit für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) übergeht.
*) Die FDP-Fraktion ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG wie folgt anzupassen:
-
Vierteljährlicher Bericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes;
-
Frühestmögliche Information über Kampfmittelfunde, Sanierungsbedarfe und Sanierungsmaßnahmen des Umweltbereichs von größerer Bedeutung;
-
Eingaben von Bürger:innen zu Umweltbeeinträchtigungen, Immissionsbeschwerden (Lärm, Luft, Licht) – „Umwelttelefon“;
-
Neu- und Erweiterungsanträge auf Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie sowie Fälle, in denen Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie versagt werden sollen;
-
Bericht über Straßenfeste und Flohmärkte, unabhängig vom Genehmigungsstand;
-
Eröffnung und Einstellung von Märkten;
-
Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz für Sonntagsöffnungen;
-
Bedeutsame Feststellungen bei der Durchführung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben durch das Verbraucherschutzamt;
-
Informationen über neue Projekte der Gewerbeentwicklung im Bezirksamtsbereich (z.B. BID);
-
Neuansiedlung und Standortveränderungen von Wirtschaftsunternehmen;
-
Wesentliche Themen der bezirklichen Wirtschafsförderung.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, die Weitergeltung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG aus der 21. Wahlperiode für den Bereich des Bauausschusses zu beschließen.
Ggf. sind noch Anpassungen für die Bezirksversammlung bzw. den Hauptausschuss vorzunehmen.