Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung
In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 11.07.2024 wurde beschlossen, dass die bestehende § 19-Vereinbarung aus der 21. Wahlperiode (Anlage 1) bis zu einer in den ersten Sitzungen der Fachausschüsse erfolgenden Überarbeitung weiterhin gilt. Die Fachausschüsse sind aufgefordert, diese Überarbeitung dem Hauptausschuss spätestens bis zu seiner Sitzung am 14.11.2024 vorzulegen. Die sich durch den neuen Ausschnittzuschnitt ergebenden redaktionellen Veränderungen wurden im beigefügten Entwurf (Anlage 2) bereits berücksichtigt.
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Die Ausschüsse werden um Kenntnisnahme, Beratung und ggf. Beschlussfassung gebeten.
Anlage 1: 22-0004B Beschluss Sinngemäße Weitergeltung § 19 BezVG-Vereinbarung
Anlage 2: Entwurf § 19-Vereinbarung