22-0067

Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.11.2024
Ö 2
13.11.2024
Ö 6
13.11.2024
Ö 3
11.11.2024
Ö 2
04.11.2024
Ö 4
Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 11.07.2024 wurde beschlossen, dass die bestehende § 19-Vereinbarung aus der 21. Wahlperiode (Anlage 1) bis zu einer in den ersten Sitzungen der Fachausschüsse erfolgenden Überarbeitung weiterhin gilt. Die Fachausschüsse sind aufgefordert, diese Überarbeitung dem Hauptausschuss spätestens bis zu seiner Sitzung am 14.11.2024 vorzulegen. Die sich durch den neuen Ausschnittzuschnitt ergebenden redaktionellen Veränderungen wurden im beigefügten Entwurf (Anlage 2) bereits berücksichtigt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Ausschüsse werden um Kenntnisnahme, Beratung und ggf. Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

 

 

Anlage 1: 22-0004B Beschluss Sinngemäße Weitergeltung § 19 BezVG-Vereinbarung

Anlage 2: Entwurf § 19-Vereinbarung