Fortführung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung
Vertretungen der designierten Fraktionen der 22. Wahlperiode haben in Vorgesprächen vorgeschlagen, die bisherige Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamts gegenüber der Bezirksversammlung aus der 21. Wahlperiode (siehe Anlage) zunächst sinngemäß weitergelten zulassen.
Die Fraktionen und Ausschüsse der Bezirksversammlung werden in ihrer jeweiligen Zuständigkeit gebeten zu prüfen, welche Änderungen an der bisherigen Vereinbarung erfolgen sollen und bis spätestens zur Novembersitzung des Hauptausschusses eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamts gegenüber der Bezirksversammlung aus der 21. Wahlperiode