22-0321

Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung Empfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 06.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Auf Bitten den Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 04.09.2024 hat der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) in seiner Sitzung vom 16.10.2024 auf Grundlage der Drucksachen 22-0067 und 22-0111 (siehe Anlage) über die Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung für die Bereiche des Jugendhilfeausschusses diskutiert.

 

Der Unterausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich folgende Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 BezVG für die Bereiche des Jugendhilfeausschusses:

 

  • Haushaltsplanung, -aufstellung und Mittelverteilung im Bereich der Rahmenzuweisungen;

 

  • Zuwendungsanträge für Mittel aus den Rahmenzuweisungen in Höhe von bis zu 500 Euro kann das Amt ohne Beteiligung des JHA entscheiden. Der entschiedene Antrag ist dem JHA mit den Antragsunterlagen des Trägers in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben;

 

  • Grundsatzplanung in Fragen der Zweckzuweisungen; Jährliche Vorlage der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF-Projekte);

 

  • Beteiligung bei der Jugendhilfeplanung nach SGB VIII § 80;

 

  • Planungsprozesse in jugendhilferelevanten Fragen nach dem SGB VIII und dem Ausführungsgesetz (AG) zum SGB VIII z.B. in Fragen mit stadt- und bauplanerischen Aspekten bei Bauvorhaben mit über 100 Wohneinheiten, soweit sie die Lebensräume von Kindern und Familien betreffen. Hierbei ist insbesondere die soziale Infrastruktur darzustellen, mit Angaben, welche Einrichtungen und Bedarfe es in der näheren Umgebung gibt § 8 Abs. 2 AG SGB VIII;

 

  • Auswertung der Hilfen zur Erziehung und statistische Zusammenfassung der vorgenommenen Inobhutnahmen (getrennt nach Regionen und nach dem Alter der Kinder: 0 2 Jahre, 2 6 Jahre und bis 16 Jahre) in einer halbjährlichen Vorlage mit den entsprechenden Fallzahlen und Entwicklungen;

 

  • hrlicher Bericht über die Siko-Projekte des Jugendamtes;

 

  • rderprogramme der Jugendhilfe und wie diese mittel- oder langfristig in die Jugendhilfefinanzierung einfließen;

 

  • Maßnahmen der Entkommunalisierung;

 

  • Darstellung des Aufbaus der Netzwerkstrukturen, die mit der Vergabe des Planungsraumbudgets einhergehen müssen;

 

  • Information über die Fortschreibungen der Sozialraumbeschreibungen;

 

  • Halbjährlicher Bericht über die Stellen in den kommunalen Einrichtungen;

 

  • Halbjährlicher Bericht der Stellenentwicklung beim ASD;

 

  • Bauwagenplätze (Standorte und Vertragsverlängerungen im Hauptausschuss);

 

  • hrlicher Bericht über die Arbeit der Straßensozialarbeit, u.a. zum finanziellen Bedarf für die Krisenhilfe („Krisentopf“);

 

  • Frühzeitige Information über alle für die Jugendhilfe relevanten Themen, z.B. Um- oder Neugestaltung von Spielplätzen, Schulgründungen und -veränderungen;

 

  • Übertragung von Aufgaben aus den Fachbehörden an den Bezirk;
  •  
  • Information und Begleitung bei Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen;

 

  • Information über Kinder- und Jugendgesundheit;

 

  • Berichte zu Kindeswohlgefährdungen in folgenden Fällen:

 

  • Bei Todesfällen sowie schweren physischen und psychischen Misshandlungen,

 

  • Anlassbezogen über Fälle, die das Jugendamt an die Behördenleitung als besonderes Vorkommnis meldet,

 

  • Bei Rückführungen aufgrund familiengerichtlichen Beschlusses gegen das Votum des Jugendamtes (Vorlage der Gerichtsentscheidung in anonymisierter Form);

 

  • Berichte über Kooperationen und gemeinsame Projekte von Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen;

 

  • hrlicher Bericht über die Schuleingangsuntersuchungen;

 

  • Halbjährlicher Bericht über die Belegungssituation in Groß- und Notunterkünften (Altersstruktur und sich daraus ergebende Bedarfe) sowie der Infrastruktur r Kinder und Jugendliche (z.B. Spiel- und anderweite Freizeitangebote, Schul- und Kitaversorgung, halb-offene Betreuungsangebote)

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.

 

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