Frau von Stritzky begrüßt Herrn Bründel-Zeißler, Frau Kahl und Frau Siregar-Hauenstein als neue Mitglieder bzw. persönliche Vertretungen im Ausschuss und weist sie auf ihre Rechte und Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin.
Frau von Stritzky stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 16.10.2024.
Frau Hirschfeld berichtet, dass in der vergangenen Wahlperiode zwei Mitglieder des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (JHA) der Lenkungsgruppe angehört hätten. Vor dem Hintergrund, dass dieser Unterausschuss in dieser Wahlperiode nicht mehr bestehe, stelle sich die Frage, ob stattdessen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (JHA) in die Lenkungsgruppe entsendet werden sollten. Da bereits Vertretungen der Träger der freien Jugendhilfe in der Lenkungsgruppe vertreten seien, wäre es sinnvoll, aus dem JHA politische Vertretungen zu entsenden.
Die Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und FDP signalisieren, dass sie jemanden in die Lenkungsgruppe entsenden könnten.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, dass der Lenkungsgruppe jeweils eine Person der Fraktionen von GRÜNE und SPD und in Vertretung jeweils eine Person der Fraktionen von CDU und FDP angehören.
Hierbei werden folgende Personen benannt:
GRÜNE: Herr Kaeding
SPD: Frau Mohnke
CDU: Frau von Stritzky
FDP: N.N. (wird nachbenannt)
[Nachtrag zu Protokoll: Die FDP-Fraktion benennt nachträglich folgende Person: Kristina von Ehren (Bezirksversammlungsmitglied).]
Angemeldet in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 16.10.2024.
Frau Wolf berichtet zu dem Thema und hebt hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder folgende Dinge hervor:
Herr Bründel-Zeißler hebt hervor, dass sich der Jugendhilfeausschuss in der vergangenen Wahlperiode einig gewesen sei, dass Einrichtungen wie nun auch in der Reventlowstraße angestrebt als Dauerlösung für eine Unterbringung kritisch gesehen würden. Leider seien die Einflussmöglichkeiten in dieser Frage im Bezirk beschränkt, da die Zuständigkeit bei der Sozialbehörde und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung liege. Festzustellen sei, dass die Situation auf dem Immobilienmarkt Fakten bei den Entscheidungsmöglichkeiten schaffe. Bezüglich der Bedarfe nach Pflegefamilien wäre ein größeres politisches Engagement wünschenswert. So müssten Themen wie Erziehungsgeld, Kitagutscheine, Anrechnungen auf die Rente u.ä. verstärkt in den Blick genommen werden, um die bestehenden Hürden abzubauen und Anreize zu schaffen.
Herr Schmidt erinnert, dass die Sozialbehörde zugesichert hätte, den Ausschuss früher bei Einrichtungsplanungen im Bezirk einbinden zu wollen. Vor diesem Hintergrund bitte er bezüglich Reventlowstraße um Zusendung der Bauantragsunterlagen und des Nutzungskonzepts inklusive Betreuungsschlüssel. Zudem bitte er bezüglich der Theodorstraße um möglichst frühzeitige Information, falls sich abzeichne, dass mehr Plätze benötigt würden. Grundsätzlich wäre eine Erhöhung der Platzanzahl besser als Unterbringungen in Turnhallen oder Zelten.
Frau Gosch bittet um Informationen zur angedachten Platzzahl in der Einrichtung in der Reventlowstraße.
Frau von Stritzky ergänzt, dass bezüglich der Theodorstraße auch wichtig sei, in Erfahrung zu bringen, ob baurechtliche Gründe gegen Erweiterungen sprächen. Etwaige Erweiterungsüberlegungen müssten den Ausschuss unbedingt im Vorfeld erreichen.
Frau Wolf sichert zu, entsprechende Informationen in Erfahrung bringen zu wollen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Ergänzungen des Amtes wurden in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 20.11.2024 benannt.]
Frau Hirschfeld spricht sich ebenfalls für eine deutlich frühere Beteiligung des Jugendhilfeausschusses als bei der Einrichtung in der Planckstraße aus. Es stelle sich insbesondere die Frage, ob Fälle nach § 34 SGB VIII und § 42 SGB VIII wieder vermischt werden sollten. Ein Schichtbetrieb sei abzulehnen.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Die Drucksache 22-0342 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Hirschfeld berichtet, dass auf Grundlage der beiden beschlossenen Bürgerschaftsdrucksachen Pilotprojekte zum Thema Beteiligung entwickelt würden. Diese sollten in den Bezirken Altona und Wandsbek umgesetzt werden. Es solle Stellen für die Koordinierung auf Bezirks- und Landesebene geben. Die finanzielle Freigabe der Mittel zur Umsetzung würde wohl im Dezember erfolgen. Bald werde es hierzu wohlkonkretere Informationen aus der Landesebene geben.Ihr sei aber wichtig gewesen, den Ausschuss schon einmal inhaltlich zu informieren.
Frau Wolf bedankt sich für die Information. Bisher habe das Bezirksamt noch keinerlei Kenntnis erhalten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor.
Herr Bründel-Zeißler merkt an, dass es merkwürdig sei, dass der Kostenrahmen für die Dienstbezüge einfach konstant bleibe. Ggf. könne dies als Information an die Haushaltspolitker:innen der jeweiligen Fraktionen weitergetragen werden.
Der Ausschuss stimmt der Empfehlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie zweier Enthaltung von Mitgliedern auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.
Der Ausschuss stimmt der Empfehlung einstimmig zu.
Herr Jez und Frau Wolf berichten, dass die amtsinterne Nachfrage bei der Zuwendungsabteilung ergeben habe, dass für die restlichen Mittel nach einer etwaigen Förderung der MOTTE für das dann gewählte Projekt eine Auslagenerstattung erfolgen könne. Das Amt könne anbieten, nochmal gezielt auf Träger zuzugehen und um die Einreichung von Vorschlägen zu werben.
Herr Schmidt führt aus, dass hinsichtlich der rechtlichen Fragestellung eine schriftliche Stellungnahme des Amtes zu begrüßen wäre. Er habe seit der letzten Beratung mehrere Telefonate mit Mitarbeitenden von dialogP geführt. Diese seien relativ ausgelastet, hätten aber eigentlich zugesagt, zur heutigen Sitzung einen Vorschlag einzureichen. Da dies nicht erfolgt sei, gehe er davon aus, dass kein Interesse bestehe. Aus seiner Sicht solle dem Vorschlag der MOTTE gefolgt werden und darüber hinaus sollten die Träger nochmal angesprochen werden, um für Vorschläge zu werben. Gleichzeitig solle noch einmal bei DSA youngstar nachgefragt werden, ob weiter Interesse bestünde. Im nächsten Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten könne dann eine abschließende Entscheidung gefällt werden.
Frau Licari bedauert, dass der Hauptausschuss der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses nicht gefolgt sei und die Mehrheit hierfür mit den Stimmen der AFD-Fraktion zustande gekommen sei. Sie bitte, dass fraktionsintern auf diesen Umstand hingewiesen werde.
Frau von Stritzky hebt bezüglich der rechtlichen Fragestellung hervor, dass eigentlich zunächst offiziell festgestellt werden müsse, dass das Vergabeverfahren beendet und die übriggebliebenen Mittel frei verwendet werden dürften. Ohne Klarheit an dieser Stelle habe ihre Fraktion rechtliche Bedenken, fürchte einen Verfahrensfehler und bitte daher weiter um rechtliche Prüfung.
Herr Schwarz merkt an, dass viele Träger dasThema Wahlen ohnehin schon niedrigschwellig mit behandelten. Gezielte Anfragen seien aus seiner Sicht zielführender als eine weitere Rundmail.
Frau Schmidt hebt hervor, dass bei den weiteren Überlegungen der nahe Wahltermin berücksichtigt werden müsse. Vor diesem Hintergrund müssten möglichst zeitnah abschließende Entscheidungen getroffen werden.
Frau Güntherführt aus, dass vor diesem Hintergrund ein gestaffeltes Verfahren Sinn machen könne. So könnten die Gelder für die MOTTE heute freigegeben werden. Bis zum nächsten Unterausschuss solle DSA youngstar angefragt werden, ob weiter Interesse bestünde. Parallel sollten auch noch einmal die Träger gezielt vom Amt nach Vorschlägen gefragt und eine Stellungnahme des Rechtsamtes eingefordert werden.
Herr Dr. Blum führt aus, dass bei künftigen Themen dieser Art das Verfahren nochmals diskutiert werden solle. Hierfür sei eine Stellungnahme des Rechtsamtes von besonderer Bedeutung. Aktuell wirke das Verfahren wie eine Mittelvergabe auf Krampf.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion sowie eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, mit den Mitteln aus der Motivationskampagne für die Bürgerschaftswahl den Vorschlag der Motte e.V. in Höhe der Kostenkalkulation zu finanzieren.
Darüber hinaus werden die Sprecher:innen vom JHA einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe ermächtigt, für die restlichen Mittel im Unterausschuss eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das Amt wird bis zu dieser Sitzung um Folgendes gebeten:
Wurde in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 16.10.2024 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt.
Frau Baumbusch führt aus, dass in der kommenden Sitzung des Unterausschusses das Thema „Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zur Auskömmlichkeit derbezirklichen Jugendhilfemittel“ behandelt werde. In diesem Rahmen könne dann ggf. auch über dieseDrucksache und eine etwaige Aufnahme des Themas in die Beschlussempfehlung beraten werden.
Der Jugendhilfeausschuss überweist die Drucksache zur weiteren Beratung einstimmig in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA).
Der TOP mit der Drucksache 22-0350 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wolf erläutert, dass es hier nicht um Mittel aus der Jugendhilfe, sondern um Politikmittel der Bezirksversammlung gehe.
Mehrere Ausschussmitglieder stellen fest, dass das Thema des Antrags zwar wichtig sei, aber die hohen Gesamt- und insbesondere Honorarkosten nicht nachvollziehbar seien. Auch stelle sich die Frage, warum sich der Verein immer noch nicht gegründet habe.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig bei zwei Enthaltungen von Mitgliedern auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, den Zuwendungsantrag abzulehnen.
Der TOP mit der Drucksache 22-0352 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wolf berichtet auf Nachfrage, dass die Zuwendungssumme in der vergangenen Wahlperiode bereits einmal erhöht worden sei.
Frau von Stritzky gibt zu überlegen, ob es sich hier nicht ggf. um eine Doppelfinanzierung handeln könne, da der Leistungsbezug eigentlich von der Sozialbehörde ausgehe. Ggf. sei es sinnvoll, sich hier künftig an die Fachbehörde zu wenden.
Mehrere Ausschussmitglieder führen aus, dass es hier um niedrigschwellige Mittel handele, auf die die Straßensozialarbeit ohne bürokratische Hürden zugreifen solle.
Herr Bründel-Zeißler weist auf ein Positionspapier der LandesArbeitsGemeinschaft Straßensozialarbeit Hamburg zum Thema „Ordnungsstiftende Ansätze in die Straßensozialarbeit integrieren?!“ hin. Dieses könne er auch dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Offensichtlich plane die Sozialbehörde, Stellen im thematischen Bereich der Straßensozialarbeit zu schaffen, die ausdrücklich mit Ordnungsbehörden zusammenarbeiten sollten. Dies widerspreche dem bisherigen Agieren.
[Nachtrag zu Protokoll: Das entsprechende Schreiben wurde den Ausschussmitgliedern am 07.11.2024 per E-Mail weitergeleitet.]
Frau Wolfführt aus, dass die Sozialbehörde auch gegenüber dem Bezirksamt kommuniziert habe, dass sie zwei Vollzeitstellen im Bereich der Straßensozialarbeit schaffen wolle. Die Fachaufsicht läge bei der Sozialbehörde. Vermutlich handele es sich um die auch von Herrn Bründel-Zeißler angesprochenen Stellen. Sie könnten dem Ausschuss die bisherigen Informationen zukommen lassen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Alle Informationen sind auf der Website https://www.hamburg.de/projekt-straso/veröffentlicht.]
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, für die Mittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2025 Politikmittel in Höhe von 12.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der TOP mit der Drucksache 22-0337 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Als Mitteilung angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe in der Sitzung vom 02.10.2024.
Die Drucksache wird vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig in die kommende Sitzung vertagt.
Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.
Frau Wolfsichert auf Nachfrage zu, den Ausschuss über das Ergebnis desNachbesetzungsverfahrens zu informieren, sobald dieses feststehe.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 16.10.2024. Die Drucksache 22-0353 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Wolf stellt die Präsentation aus der Drucksache vor. Es sei wichtig, dass kurzfristig eine Entscheidung gefällt werde, damit den Trägern die Zuwendungsbescheide ausgeteilt werden könnten. Sie stimme zu, dass es sinnvoll sein könne, das Altonaer Modell und die Jugendhilfeplanung gemeinsam in den Blick zu nehmen.
Herr Bründel-Zeißler stellt die Historie des Altonaer Modells vor. Grundidee war, politische Flexibilität in die Verteilung eines Teils der Rahmenzuweisungen zu integrieren. So könnten für bestimmte inhaltliche Themen finanzielle Motivationen geschaffen. Es gehe nicht um die Finanzierung von Einzelprojekten, sondern um die Verteilung eines Teils der Mittel anhand inhaltlicher Schwerpunktsetzungen.
Frau Baumbusch bekräftigt, dass es hier nicht um zusätzliche Mittel, sondern um die Grundfinanzierung der Einrichtungen gehe.
Frau Licari gibt zu überlegen, ob mit den Mitteln nur bestimmte Stadtteile für einen gewissen Zeitraum versehen werden sollten, um so inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.
Frau von Stritzky gibt zu überlegen, ob die Lenkungsgruppe der Jugendhilfeplanung künftig bei der Entwicklung der Schwerpunkte stärker eingebunden werden solle.
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Beratungen über die Verteilung anhand des Altonaer Modells für das Jahr 2026 bereits im kommenden Frühjahr starten sollten.
Die Sprecher:innen werden vom Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe ermächtigt, für die Drucksache in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) eine Entscheidung zu treffen.
Frau Baumbusch erkundigt sich nach der Vorstellung des Themas „Bericht des Amtes zum weiteren Verlauf der beschlossenen Drucksache 22-0227 (Vorschlag des Amtes zur Erstattung der höheren Personalkosten aufgrund der Tarifsteigerung 2023 und 2024)“, welches in der Sitzung am 02.10.2024 zugesichert worden sei.
[Nachtrag zu Protokoll: Die Behandlung des Themas ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.12.2024 vorgesehen.]