22-0352

Antrag auf Mittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2025 angelehnt an den Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2017 Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2024
Ö 8.5
Sachverhalt

r das Jahr 2025 beantragt die Straßensozialarbeit Altona mit seinen 4 Standorten erneut die im Jahr 2024 im Umfang von 12.000 Euro bewilligten Politikmittel.

 

Im Rahmen der niedrigschwelligen Arbeit der Straßensozialarbeit Altona sind Krisenmittel ein effektives Mittel, Menschen ohne oder mit geringem Einkommen:

 

                   Nahrungsmittel für den Alltag in Ausnahmesituationen sicherzustellen,

                   Fahrgeld auszuhändigen,

                   Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen zu übernehmen,

                   Hygieneartikel zu kaufen,

                   besondere Kleidungsstücke (z.B. Unterwäsche, Schuhe oder Winterjacken) anzuschaffen

                   Schulmaterial, Ausstattung für Schul- und Ferienreisen zu kaufen,

                   Rezeptzuzahlungen oder Arzneimittel zu finanzieren (fehlende Krankenversicherung),

                   niedrigschwellig mit kleinen Geldbeträgen unmittelbar und unbürokratisch in prekären Lebenssituationen zu helfen.

 

Es wird beantragt, dass diese Krisenmittel erneut aus den Mitteln der Politik sichergestellt werden, um den beschriebenen Hilfebedarf auch in 2025 abdecken zu können.

 

Die Straßensozialarbeit Osdorf und Lurup benötigt für seine beiden Standorte insgesamt 4.000 Euro pro Jahr.

 

Die Straßensozialarbeit Ottensen benötigt aufgrund seiner nähe zum Altonaer Bahnhof einen etwas höheren Betrag von pro Jahr 5.000 Euro.

 

Die Straßensozialarbeit in den Standorten Altona-Altstadt und Altona-Nord benötigt 3.000 Euro.

 

Grundsätzlich dient die Unterstützung nicht zur Aufstockung von Leistungen, sondern ausschließlich zur Abwendung von akuten Krisen.

 

Die Verwendung des Geldes wird durch einen Sachbericht der Straßensozialarbeit am Ende des Jahres dem Jugendhilfeausschuss dargelegt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten sowie um Weiterleitung an den Haushaltsausschuss.

 

 

Anhänge

ohne