Änderungsvorschlag zur Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung (hier: Drucksache 22-0067) Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 19.11.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 2.1
Die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung bildet die Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport. Die bestehende Vereinbarung hat sich bewährt und stellt sicher, dass der Ausschuss über alle wichtigen Vorgänge in Kenntnis gesetzt wird. Dabei ist klar, dass sich das Bezirksamt bei der Erstellung, Auswahl und Priorisierung der Beschlussvorlagen und Berichte an den Kriterien Finanzvolumen, politische Bedeutung und Bindung personeller Ressourcen des Amtes orientiert. Eine umfangreiche Überarbeitung der Vereinbarung ist aus unserer Sicht nicht notwendig und gefährdet die Grundlagen der bestehenden vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Bezirksamt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Fraktion DIE LINKE Folgendes vor:
1. Der Vorschlag des Bezirksamtes zur umfangreichen Überarbeitung, wie zur Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 15.10.2024 vom Amt und zur Sprecher:innensitzung vom 28.10.2024 dargelegt, wird abgelehnt.
2. Die bisherige Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung bleibt unverändert, bis auf folgende Punkte:
- Interne Beschlussdrucksachen des Bezirksamtes werden dem Ausschuss erst ab einem Kostenansatz von 2.500 Euro vorgestellt (statt wie jetzt vom Amt vorgeschlagen ab 10.000 Euro und statt wie bisher ab 1 Euro). Über die internen Beschlussdrucksachen zu Ausgaben bis 2.500 Euro wird einmal jährlich eine Controllingliste erstellt und dem Ausschuss vorgestellt.
- Halbjährlicher Bericht über die SIKO-Antragslage entfällt.
3. Folgende Punkte werden ergänzt:
-unter "Wildgehege: "Halbjährlicher Bericht über die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept".
-Hier ggf. Ergänzung von Punkten, die neu aufgenommen werden sollen.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.
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