Herr Heuck begrüßt folgende neue ständige Vertretungen:
Für die Fraktion GRÜNE: Herr Lücken und Frau Meyer-Schreiber.
Für die SPD-Fraktion: Herr Holster.
Anschließend weist Herr Heuck sie ausdrücklich auf die Pflichten hin, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergäben, insbesondere auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit. Ein Merkblatt zu diesem Thema sei bereits übersandt worden.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Siehe auch TOP 17 und TOP 20.1.
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 03.06.2024. Sachstandsbericht des Amtes.
Frau Stödter-Erbe führt aus, die Überprüfung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren (STK)und den Geschichtswerkstätten (GW)befände sich unter Federführung des Bezirksamts Harburg noch im Prozess. Dieser erfolge mit Unterstützung der Behörde für Kultur und Medien (BKM) und der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und in enger Abstimmung mit den Fachämtern Ressourcensteuerungder Bezirksämter. Ziel sei es, die in den STK und GW beschäftigen Mitarbeiter:innen zukünftig angemessen und fairzu bezahlen sowieeinheitliche Gehaltsstrukturen gleichwertiger Stellen in den STK und GW sicherzustellen.Erste Zwischenergebnisse lägen bereits vor und würden am kommenden Freitag im Rahmen eines Gesprächs mit der Bezirksamtsleitung Frau Dr. von Berg und Vertreter:innen des Senats präsentiert. Derzeit gehe man davon aus, dass der Stellenbewertungsprozess bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sei.
Frau Dr. Steffens stellt fest, der vom Amt dargelegte Zwischenstand sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zugleich moniert sie, es sei problematisch, wenn das Bezirksamt ohne konkrete Zahlen über die sich im Zuge des Prüfprozesses der Stellen in den STK und GW ergebenden Mehrbedarfe in die Haushaltsberatungen mit dem Senat ginge.
Herr Heuck moniert, der Ausschuss könne aus den bisher dargelegten Informationen des Amtes kaum neue Erkenntnisse ableiten.
Frau Stödter-Erbe erläutert, die Mehrbedarfe für die STK und GW seien im Rahmen des Prüfprozesses abgefragt worden, wodurch eine Berechnung bereits möglich sei. Auf die Frage zu den konkreten Zahlen stellt sie dem Ausschuss einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht.
[Bei Protokollveröffentlichung liegt der Nachtrag nicht vor.].
Siehe TOP 4.1.
Die Drucksache 22-0330 liegt als Tischvorlage vor.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG gemäß Anlage zu ergänzen und anzupassen.
Anlagen
Liste Vorschläge für Neufassung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG (103 KB)
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dyroff informiert, am 31.01.2025 finde die von der AG Zwangsarbeit organisierte Gedenkveranstaltung im Altonaer Museum statt. Die Gedenkveranstaltung stehe im nächsten Jahr im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts am 27. Januar 2025. Aus organisatorischen Gründen finde die Gedenkveranstaltung jedoch nicht am Gedenktag selber, sondern erst an dem darauffolgenden Freitag statt. Sie betont, die AG Zwangsarbeit sei in den letzten Jahren stetig gewachsen
Frau Schütt ergänzt, die Gedenkveranstaltung würde unter anderem auch das Thema Stille Helfer behandeln. Hier gehe es um Menschen, die sich in der Zeit des Nationalsozialismus für Verfolgte des NS-Regimes eingesetzt hätten, deren Namen aber kaum bekannt seien.
Frau Dr. Steffens bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, dem Ausschuss zeitnah alle Namen der Mitglieder der bisher konstituierten Arbeitsgemeinschaften über den Verteiler mitzuteilen.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom 07.10.2024.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom07.10.2024.
Frau Dr. Steffens betont, die für einen einzelnen Zuwendungsantrag veranschlagte Summe in Höhe von fast 11.000 Euro aus konsumtiven Politikmitteln sei grundsätzlich zu hoch und dürfe zukünftig nicht zur Regel werden. Aufgrund der Wichtigkeit des Projektes befürworte ihre Fraktion aber die Beschlussempfehlung des Amtes.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE aus der Sitzung vom 07.10.2024.
Frau Dr. Steffens betont, die beantragte Zuwendung dürfe nicht aus Politikmitteln, sondern müsse aus Sanierungsrücklagen finanziert werden. Sie bitte das Amt, bis zur nächsten Sitzung zum einen die Frage der Zuständigkeit mit dem Fachamt Interner Service zu klären, zum anderen zu prüfen, welche Töpfe zur Mittelfreigabe noch in Frage kämen.
Mehrere Ausschussmitglieder pflichten ihr bei.
Der TOP mit der Drucksache 22-0197 wird mehrheitlich und gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE vertagt.
Überwiesen aus der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.10.2024 zur Erarbeitung einer Stellungnahme.
Herr Heuck betont, das Theater am Heizkraftwerk müsse weiterhin nach Kräften finanziell unterstützt werden. Er schlage zudem vor, den Petenten einmal in den Ausschuss einzuladen.
Frau Dr. Steffens kritisiert, die vorliegende Beschlussempfehlung hätte dem Ausschuss für Kultur und Bildung zuerst vorgelegt werden müssen. Es sei unverständlich, warum das Amt diese zunächst dem Haushaltsausschuss vorgelegt habe.
Frau Mittag führt aus, es sei momentan nicht klar, ob das Theater am Heizkraftwerk in zwei Jahre noch am jetzigen Standort ansässig sei. Deshalb schlage ihre Fraktion vor, den Antrag zunächst abzulehnen. Ihre Fraktion setze sich aber dafür ein, das Projekt langfristig zu unterstützen.
Frau Dr. Steffens entgegnet, die Übernahme der Kosten für die baufachliche Prüfung sei Voraussetzung, damit das Bauvorhaben angestoßen werden könne. Im Falle einer Ablehnung des Antrags laufe man erst recht Gefahr, dass das Theater seinen Standort im Bezirk Altona aufgebe.
Frau Köster pflichtet bei, trotz des Risikos, dass die baufachliche Prüfung am Ende ergebe, dass das bauliche Vorhaben des Antragstellers – der Einbau einer WC-Anlage– nicht umgesetzt werden könne, sollte der Ausschuss diese auch vor dem Hintergrund befürworten, dass es dem Ausschuss am Ende darum gehen müsse, das Theater langfristig zu unterstützen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung hält die Maßnahme für förderfähig und empfiehlt dem Haushaltsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE, T. D. für die Durchführung der baufachlichen Prüfung 4.500 Euro aus bezirklichen Politikmitteln (konsumtiv) zur Verfügung zu stellen.
Frau Licari meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Frau Mittag meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Herr Fersoglu meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Frau Dr. Steffens erläutert, aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes sei der Zuwendungsantrag im Sozialausschuss zu verorten.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung beschließt einstimmig, o.g. Zuwendungsantrag an den Sozialausschuss zu überweisen, mit der Bitte um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss wurde am 06.11.2024 per E-Mail über Folgendes in Kenntnis gesetzt: Die einstimmig beschlossene Beschlussfassung/ Überweisung o.g. Zuwendungsantrags in den Sozialausschuss bedarf gemäß Geschäftsordnung (GO) der Zustimmung des Hauptausschusses, ersatzweise des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses, im Eilfall des vorsitzenden Mitgliedes der Bezirksversammlung (BV). Aufgrund des engen Zeitfensters lag die Zustimmung der BV-Vorsitzenden bis zum Sitzungsbeginn des Sozialausschusses am 05.11., 18 Uhr nicht vor. Aus diesem Grund wurde o.g. Zuwendungsantrag gemäß GO zunächst in den Hauptausschuss vom 12.11.2024 überwiesen.]
Frau Licari meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Frau Dr. Steffens betont, ihre Fraktion unterstütze den Vorschlag des Amtes, den Zuwendungsantrag über die Verwendung vonPolitikmitteln zu bewilligen.
Herr Lücken meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Siehe auch TOP 3 und TOP 20.1.
Frau Dr. Steffens zeigt sich verwundert, warum unter den institutionell geförderten Einrichtungen nur bei zwei Einrichtungen Engpässe bei der Finanzierung der Inflationsausgleichsprämie und Tariferhöhungen für 2024 identifiziert worden seien. So sei allgemein bekannt, dass auch das Stadtteilhaus Lurup e.V. Mehrkosten zu tragen habe.
Frau Stödter-Erbe erläutert, die GWA St. Pauli e.V. und der HausDrei e.V. seien die einzigen Einrichtungen, die dem Amt finanzielle Engpässe bei der Finanzierung der Inflationsausgleichsprämien und Tariferhöhungen für 2024 gemeldet hätten. Darüber hinaus stellt sie zu diesem Sachverhalt zusätzlich einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht.
[Bei Protokollveröffentlichung liegt der Nachtrag nicht vor.].
Herr Heuck beklagt, es sei beschämend, dass im Fall desStadtteilarchivs Ottensen e.V. Geschichtswerkstatt für Altona amtsseitig nur deshalb kein Engpass zur Finanzierung der Tariferhöhung identifiziert worden sei, weil dieser aufgrund von Krankengeldbezug eines:r Mitarbeiters:in überbrückt werden könnte.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 22-0328 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Mittag meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Der TOP mit der Drucksache 22-0328 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Siehe auch TOP 3 und TOP 17.
Frau Dr. Steffens wolle wissen, welche Werte die Zahlenin der Tabelle auf Seite drei der vorliegenden Mitteilungsdrucksache darstellen sollten, was mit Präsidesgesprächen gemeint sei und wer an diesen teilgenommen habe. Zudem sei nicht nachvollziehbar, ob die in der Tabelle aufgeführten Mittel an alle Bezirke oder nur an den Bezirk Altona flössen.
Sofern ein neuer Verteilungsschlüssel für den Haushaltsplan 2025 / 2026 vorläge, müsste das Amt dem Ausschuss darüber rasch in Kenntnis setzen.
Frau Köster appelliert, das Amt solle sich in den Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass der Bezirk Altona bei der Verteilung der Mittel nicht zu kurz komme.
Frau Stödter Erbe führt aus, bei den Präsidesgesprächen handele es sich um Haushaltsgespräche unter Beteiligung von Vertreter:innen aus den Fachabteilungen Ressourcensteuerung der jeweiligen Bezirksämter und Vertreter:innen der Haushaltsabteilungen der Fachbehörden des Senats. Zu der Frage nach den Werten der in der Tabelle aufgeführten Zahlen stelle sie einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Die Zahlen in der Tabelle stellen die Verteilung der Bürgerhausmittel wie folgt dar:
- 2025: 199.000 Euro+ Erhöhung 100.000 Euro (Tarifausgleich ZE)= 299.000 Euro
- 2026: 202.000 Euro+ Erhöhung 110.000 Euro (Tarifausgleich ZE)= 312.000 Euro.
Die Mittel für die Bürgerhäuser werden für den jeweiligen Doppelhaushalt von der Bürgerschaft beschlossen und im Einzelplan des Bezirksamtes veranschlagt.]
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.
Frau Dr. Steffens stellt fest, in der heutigen Sitzung seien die angemeldeten Beratungsbedarfe der Fraktion GRÜNE im Fall der zu behandelnden Zuwendungsanträge sehr stark ins Gewicht gefallen. Dieses Vorgehen verzögere den Bewilligungsprozess und verlängere insofern die Wartezeit der Antragsteller:innen. Sie appelliert an die Fraktion GRÜNE, ihre fraktionsinterne Regel, wonach ab einer bestimmten Zuwendungshöhe eines Zuwendungsantrags zunächst die Zustimmung in der Fraktion eingeholt werden müsse, bevor über diesen abgestimmt werden dürfe, zu lockern.
Frau Partoshoar bittet den Ausschuss, die Vorgaben aus ihrer Fraktion zu respektieren, kündigt aber gleichzeitig an, diese noch einmal in ihrer Fraktion zu beraten.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 02.09.2024.
Frau Stödter-Erbe führt aus, die in der Sitzung am 02.09.2024 einvernehmlich beschlossene Bitte an das Amt, die Anwohner:innen der Panzerstraßeschriftlich zu befragen, ob sie einer Umbenennung ihrer Straße zustimmen würden (siehe Drs. 22-0074), hätte keine bindende Wirkung, solange kein Beschluss nach § 19 (2) BezVG vorläge. Erarbeitete Vorschläge zu Verkehrsflächenbenennungen bzw. Straßenumbenennungen fielen jedochnicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes, sondern müssten als Empfehlung der Bezirksversammlung nach § 27 (1) BezVG an die hierfür zuständige Behörde für Kultur und Medien (BVM) ausgesprochen werden. Am Ende entscheide der Senat, ob die Vorschläge zu Straßenumbenennungen umgesetzt würden.
Frau Dr. Steffens schlägt vor, die Petentin zu fragen, ob sie die Befragung der Anwohner:innen selber durchführen könne. Anschließend könne der Umbenennungsprozess eingeleitet werden.
Herr Heuck stimmt dem zu und erklärt sich bereit, die Petentin hierzu einmal zu kontaktieren.