QF I 2024 - Zuwendungsantrag Nysen GbR 6. Crossdorf-Stadtteilkulturfestival der Begegnung in Hamburg Osdorf Beschlussempfehlung des Amtes
Antragstellende |
Nysen GbR |
Projekt |
6. Crossdorf-Stadtteilkulturfestival der Begegnung in Hamburg Osdorf |
Gesamtkosten |
35.144,90 Euro |
Beantragte Zuwendung |
14.000,00 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
14.000,00 Euro (konsumtiv) |
Eigenmittelanteil |
15.644,90 Euro |
Drittmittel |
5.500,00 Euro |
Projektdauer |
30.11.2024 - 28.02.2025 |
Das 6. Crossdorf-Festival findet als gemeinsames Projekt in Alt-Osdorf und dem Osdorfer Born im Zeitraum vom 02.02.2025 bis zum 16.02.2025 statt und stellt ein Stadtteilkulturfest der Begegnung der Menschen im Stadtteil und überregional dar.
Das Projekt bildet eine Fortsetzung der vorherigen Jahre unter Kooperation und Angebot von Workshops in den Bereichen Musik, Tanz und Kunst im übergreifenden und engeren Sinne. Geplant sind niedrigschwellige Veranstaltungen mit weitgehend kostenlosen Eintritten oder auf Basis freiwilliger Spenden. Durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit über Plakate, Programmhefte, Social Media, Emailrundbriefe, Presseverlage, Radio, Lokalfernsehen sowie Banner an den Spielorten sollen möglichst viele Menschen erreicht werden und die Bekanntheit des Festivals gesteigert werden. Mit dem Projekt soll ein dauerhaftes und attraktives Kulturangebot unter Partizipation der Bürger:innen und Berücksichtigung ihrer Diversität geschaffen werden. Zentrale Themen der Veranstaltungen sind das solidarische und generationsübergreifende Zusammenleben, kulturelle Gemeinschaftsaktivitäten, persönliche Entfaltung und Wege zu einer gerechten und nachhaltigen Wirtschaft und Verantwortung.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 30.11.2024 beantragt.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, für das 6. Crossdorf-Stadtteilkulturfestival der Nysen GbR Mittel in Höhe von 14.000,00 Euro aus dem Quartiersfonds I (QF I) zur Verfügung zu stellen. Restmittel aus dem QF I 2024 stehen zur Verfügung.
:
Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)