Sachstand zur finanziellen Lage der institutionell geförderten Einrichtungen Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.11.2024 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 17
Ausgangslage
Aufgrund der begrenzt verfügbaren Mittel für institutionell geförderte Einrichtungen wurden Engpässe bei der Finanzierung der Inflationsausgleichsprämien und Tariferhöhungen für 2024 identifiziert.
Ergebnisse nach Einrichtungen
GWA St. Pauli e.V.
Die Personalkosten, die die bewilligte institutionelle Förderung im Jahr 2024 übersteigen, betragen nach Angabe des Vereins 5.746,35 Euro (geprüft: 5.692,90 Euro).
Diese setzen sich aus der Tarifsteigerung für die Monate November und Dezember in Höhe von (geprüf-ten) 1.858,97 Euro sowie dem Inflationsausgleich in Höhe von 12.735,38 Euro zusammen.
Im August 2024 ist der Mitarbeiter, zuständig für Stadtentwicklung und soziokulturelle Stadtteilarbeit, in Elternzeit gegangen. Eine Aufstockung um vier Wochenstunden ist zu Vertretungszwecken der Perso-nalstelle mit Zuständigkeit für die Koordination der Stadtteilkultur und Stellvertretung der Geschäftsfüh-rung im Rahmen der gewährten Mittel zugelassen worden. Für einen weiteren Teil der zu vertretenden Aufgaben soll eine Umwidmung der Personalkosten in Honorarkosten in Höhe von 4.850,00 Euro vor-genommen werden. Die verbliebenden Mittel aus den Minderausgaben aufgrund des Eintrittes in die Elternzeit werden zur Refinanzierung der Mehrkosten aus der Tarifsteigerung eingesetzt.
Es besteht nach aktueller Planung eine Differenz von (geprüft) 5.692,90 Euro, die aktuell nicht refinan-ziert ist. Auf die Coronaprämie wurde bereits aufgrund fehlender Mittel verzichtet.
HausDrei e.V.
Die Personalkosten, die die bewilligte institutionelle Förderung im Jahr 2024 übersteigen, betragen 16.122,40 Euro aufgrund von Inflationsausgleichszahlungen und Mehrkosten infolge der Tarifsteigerung. Zusätzlich zu dem Mehraufwand bei den Personalkosten, bestehen Mehrausgaben für die Personalstelle mit Zuständigkeit für Projektleitung, Veranstaltungsmanagement und Fundraising aufgrund einer not-wendigen Umstrukturierung der Personalstelle und Neueinstellung. Es besteht nach aktueller Planung eine Differenz von (geprüft) 16.122,40 Euro, die aktuell nicht refinanziert ist.
Stadtteilhaus Lurup - Lichtwarkforum Lurup e.V.
Es bestehen im Jahr 2024 keine durch die Tarifsteigerung und Inflationsausgleichzahlungen bedingten finanziellen Engpässe.
MOTTE – Verein für stadtteilbezogene Kultur- und Sozialarbeit e.V.
Aufgrund des Geschäftsführerwechsels und der niedrigeren Eingruppierung des neuen Geschäftsfüh-rers bestehen im Jahr 2024 keine durch die Tarifsteigerung und Inflationsausgleichzahlungen bedingten finanziellen Engpässe.
Stadtteilarchiv Ottensen e.V. Geschichtswerkstatt für Altona
Für 2024 werden die tariflichen Veränderungen für die Personalstelle der Geschäftsführung durch die Personalkosteneinsparungen bei der Personalstelle mit Zuständigkeit für Öffentlichkeitarbeit/Programm aufgrund von Krankengeldbezug aufgefangen.
B*Treff – Freiwerk Altona-Nord e.V.
Der Änderungsantrag für 2024 (Mehrbedarf von ca. 17.000 Euro) wurde bedingt durch eine Kostenerhöhung aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen sowie insbesondere Tarifkostensteigerungen und der Inflationsausgleichsprämie gestellt. Die Deckung erfolgt aus den Resten des Bürgerhaustitels sowie bis zu 17.000 Euro aus dem Quartiersfonds I.
Zum Erhalt der Qualität der Arbeit der Einrichtungen wird eine angemessene Entlohnung als erforderlich gesehen. Die Finanzierbarkeit ist bei den Einrichtungen, die dem Amt eine Auskömmlichkeit meldeten, mehrheitlich aufgrund besonderer Umstände gegeben. Freiwerk Altona-Nord e.V. wurden hierzu bereits Restmittel aus dem Quartierfonds I zur Verfügung gestellt.
Es bestehen keine Restmittel aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, dem HausDrei e.V. 16.122,40 Euro und der GWA St. Pauli e.V. 5.692,90 Euro einmalig Restmittel aus dem Quartiersfonds I (2023) zur Finanzierung von Inflationsausgleichszahlungen und Tarifsteigerungen im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen.
:
Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.
Anlage 1: Antragsunterlagen GWA St.Pauli e.V. (vertraulich)
Anlage 2: Antragsunterlagen Haus 3 e.V. (vertraulich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.