21-1472

Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.11.2020
Sachverhalt

Mit Rundschreiben vom 19.8.2020 hat die Finanzbehörde folgendes mitgeteilt:

 

Der Haushaltsplan 2021/2022 wird nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 am 31. Dezember 2020 festgestellt werden. Die Finanzbehörde beabsichtigt deshalb, dem Senat vorzuschlagen, bei der Bürgerschaft nach Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) die Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021 zu beantragen.

Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Bürgerschaft den Haushaltsplan 2021/2022 nicht vor Mai 2021 beschließen wird, die vorläufige Haushaltsführung also bis dahin andauern wird.

 

Bis zu diesem Beschluss stehen 25% der zugewendeten Haushaltsmittel unter Widerrufsvorbehalt.

 

In dem Zuweisungsplanbericht der Finanzbehörde ist insgesamt für alle 3 Rahmenzuweisungen zusammen für 2021 eine Erhöhung von 165.000,-€ vorgesehen. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Mehrbedarf an Personalkosten bei den freien Trägern durch Überleitungen in die neuen Vergütungsgruppen der S-Tabellen, deckt jedoch nicht die Bedarfe aufgrund Kostensteigerungen an anderen Stellen (Stufenaufstiege, sonst. Tarifsteigerungen, Mietkosten etc.). Für 2022 werden die Ansätze identisch fortgeschrieben. Eine Erhöhung ist hier lediglich vorgesehen für die anteilige Miete der Elternschule Eidelstedt im neuen Eidelstedter Bürgerhaus.

 

Nach eingehender Prüfung der Bedarfe und Berücksichtigung der zu erwartenden Erhöhung des Mittelansatzes für 2021 hat die Verwaltung einen Fehlbetrag in Höhe von 158.400,-€ errechnet, der noch erforderlich ist, um die ganzjährige Mindestabsicherung aller Einrichtungen und Projekte herzustellen. Dabei sind zu erwartende Tarifsteigerungen in 2021 noch nicht berücksichtigt. Für die Planung 2022 verschärft sich dieses Problem weiter.

 

Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Feinspezifikation hat die Verwaltung die zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf alle Träger entsprechend ihres prozentualen Anteils an dem Gesamtmehrbedarf verteilt. Mit dieser vorläufigen Grundlage soll erreicht werden, dass alle Einrichtungen und Projekte zunächst weiter arbeitsfähig bleiben und Verwaltung und Politik bis zur Verabschiedung des endgültigen Haushalts im Sommer 2021 weiter an adäquaten Lösungsstrategien arbeiten können.

 

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