Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Könecke begrüßt die Ausschussmitglieder und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und weist daraufhin, dass aufgrund der aktuellen Situation die Sitzung ohne Öffentlichkeit stattfindet.

Weiterhin stellt Herr Könecke die Stimmberechtigungen fest. Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder inklusive Vertretungen anwesend. Ferner begrüßt Herr Könecke zwei neue Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel: Frau Wagner vom ASP Wegenkamp als stimmberechtigtes Mitglied im Bereich der Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und Herrn Philipp Heißner als stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion. Herr Könecke klärt die neuen Mitglieder über die Vertraulichkeit und die Amtsverschwiegenheit in Ausschüssen der Bezirksversammlung auf. Die einschlägigen Unterlagen liegen Frau Wagner und Herrn Heißner vor.

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift vom 23.09.2020 wird bei 2 Enthaltungen einstimmig genehmigt.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 28.10.2020 liegt noch nicht vor.

 

Ö 3

Bürgerfragestunde

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Ö 4 - 21-1472

Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe

Herr Könecke betont, es gehe nur um die vorläufige Haushaltsführung.

Frau Albers stellt Frau Sydow und Frau Schütt als Leitungen der OKJA vor. Sie haben die Feinspezifikation vorgelegt.

Herr Heißner fragt, warum die Haushaltsübersichten für 2021 und 2022 vorgelegt werden.

Frau Albers erwidert, dass erwartet werde, dass erneut ein Doppelhaushalt aufgestellt wird.

Frau Warnecke weist darauf hin, dass nur einer Haushaltsplanung bis zum Sommer zugestimmt werden könne.

Frau Albers weist auf die Aussagen von Herrn Rohwedder aus der Haushaltsabteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel hin. Es sei möglich, vorbehaltlich des ausstehenden Beschlusses der Bürgerschaft zu entscheiden.

Herr Heißner fragt, ob Bescheide für 2 Jahre erstellt würden.

Dies wird von Frau Albers verneint. Es gäbe die Ermächtigung vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft.

Frau Schütt erklärt, dass die Träger Bescheide erhielten mit dem Vorbehalt, dass sie nur 75% des Haushaltsansatzes verplanen dürften.

Herr Heißner zitiert den Beschluss und fragt nach § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

Frau Schwarzarius unterstützt die Position von Frau Albers. Die Diskussion solle nicht die Träger verunsichern, da gerade im sozialen Bereich die Weiterarbeit unbedingt erforderlich sei. Nicht unbedingt notwendige Ausgaben müssten eventuell zurückgestellt werden. Sie gehe davon aus, dass vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses entschieden werden könne.

Frau Wagner weist für die Träger daraufhin, dass von unnötigen Ausgaben bei der bestehenden Finanzierung nicht ausgegangen werden könne.

Frau Warnecke weist auf den Fehlbetrag von 158.400 Euro hin. Sie fragt nach dem tatsächlichen Fehlbedarf.

Frau Schütt erklärt, dass aus der Summe keine Kostensteigerungen (Tarifsteigerungen) gezahlt werden können.

Herr Heißner hält einen Beschluss für 2021 für in Ordnung, er habe aber Probleme mit einer Entscheidung für 2022. Die Sorge ist, dass der gesamte Beschluss nicht rechtskräftig sein könnte. Er schlägt vor, den Beschluss erst im Dezember zu fällen.

Frau Schwarzarius weist auf die vorläufige Haushaltsführung hin und hält die Verschiebung nicht für erforderlich. Es sei nicht der übliche Weg, nur für 2021 zu entscheiden.

Herr Heißner weist auf § 8 zum Ausführungsgesetz des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (AG SGB VIII) hin. Die Bürgerschaft werde nur die Mittel für 2021 zuweisen, deshalb könne nicht für 2022 entschieden werden. Er würde sich eine fundierte Begründung wünschen.

Frau Wiebe bittet um Planungssicherheit für die Träger. Es gäbe noch keinen Bescheid für 2021, dieses sei für die Träger schwierig.

Frau Schwarzarius unterstützt die Haltung der Trägervertreterin. Sie hätte sich eine vorherige Information des Gremiums über die Bedenken gewünscht.

Frau Warnecke wünscht sich einen rechtmäßigen Beschluss.

Die Verwaltung weist daraufhin, dass ein Beschluss im Dezember bedeute, dass die Träger keine Bescheide in diesem Jahr bekämen. Das Defizit für 2022 wird noch höher als für 2021 sein.

Herr Heißner möchte, dass die Rechtsunsicherheit dadurch gelöst werde, indem nur ein Beschluss für 2021 gefällt werde.

Frau Schütt erklärt, dass von der Finanzbehörde die Zahlen für 2021 und 2022 mitgeteilt wurden mit dem Hinweis, dass nur 75% der Mittel verfügbar seien.

Frau Satzer fragt, ob ein Beschluss heute ein Präjudiz für 2022 schaffe.

Frau Albers erklärt, dass - sollten mehr Mittel zur Verfügung stehen - neue Beschlüsse gefasst werden könnten.

Frau Wagner erläutert die Vorgehensweise der Träger bei knappen Mitteln. (Zwischenentscheidung bis zum Sommer, dann bis zum Herbst)

Der Vorsitzende fasst die Situation zusammen:

Die Drucksache wie vorgelegt beschließen oder im Dezember mit Korrekturen der Verwaltung oder für 2021 eine Beschlussvorlage beschließen und die Entscheidung für 2022 vertagen.

Herr Birnbaum favorisiert die 3. Variante.

 

Die Grüne Fraktion beantragt eine Auszeit.

 

Die Sitzung wird für eine fünfminütige Auszeit unterbrochen.

 

Im Anschluss schlägt Herr Heißner vor, das Petitum zu ergänzen um: Rahmenzuweisung „für 2021“.

 

Ergebnis

Die Drucksache 21-1472 wird bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

 

Ö 5 - 21-1473

Einrichtungen von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. § 27a Hmb. AG SGB VIII

Die Vorstellung des Projektes aus Hamburg-Mitte fand bereits in einer Sitzung des JHA am 23.09.2020 statt.

Frau Albers berichtet, dass eine Arbeitsgruppe zu Ombudsstellen bei der Sozialbehörde eingerichtet wurde, an der sie teilnehme. Die heutige Vorlage sei dort gemeinsam formuliert worden. Es werde eine Fachstelle „Ombudsstellen“ bei der Sozialbehörde geben, die in freier Trägerschaft übernommen werden solle.

Im Bezirk sollen ehrenamtliche Personen vom JHA benannt werden. Details sollen dem JHA nicht vorgegeben werden.

Die Sozialbehörde setze sich dafür ein, dass die Beschlüsse der Enquetekommission tatsächlich umgesetzt würden.

Herr Könecke fragt, wo die verlässlichen Orte liegen sollen. Welcher Zeithorizont sei vorgesehen und wann solle der JHA tätig werden. Weiterhin möchte er wissen, wie geeignete Kandidat*innen gefunden werden und welche Kriterien angelegt würden. Er wünsche sich eine Nachschärfung.

Frau Warnecke fragt sich ebenfalls, wo der verlässliche Ort sein solle und merkt an, dass es möglichst nicht im Bezirksamt verortet werde. Zusätzlich stelle sich die Frage, ob der Träger die Personen finden und qualifizieren werde und bereits ein Konzept entwickelt wurde oder der Träger ein Konzept vorlegen solle. Die Rolle des JHA sei noch offen.

Frau Iversen möchte wissen, ob die aufgeworfenen Fragen nicht an die Kolleg*innen in Hamburg-Mitte gestellt werden könnten.

Frau Satzer geht davon aus, dass der Träger Personen auswählt und diese dem JHA vorgestellt werden.

Frau Krüger geht davon aus, dass ein Abschluss als Sozialpädagog*innen als Vorqualifikation erwartet werde. Sie zweifelt, dass der JHA die richtige Stelle hierfür sei.

Frau Iversen weist daraufhin, dass die Qualifikation Sozialpädagog*innen als „wünschenswert“ bezeichnet werde.

Herr Könecke schlägt daher vor, dass das Petitum in Kenntnisnahme geändert werde.

Frau Albers weist daraufhin, dass die Suche nach einer Person gemeinsam von JHA und Verwaltung gestaltet werde. Die Verwaltung habe bereits eine Ansprechperson benannt.

Unklar bleibt für Herrn Könecke weiter, ob abgewartet werden solle, bis der Träger gefunden werde.

Frau Albers geht davon aus, dass bereits Interessierte sich melden können.

Frau Wiebe weist auf die Ehrenamtlichkeit hin. Es sollten ja auch Personen sein, die Kinder und Jugendliche ansprechen könnten.

Herr Drößler fragt sich, ob es wirklich so sein solle, dass Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe ausgeschlossen würden.

 

Ergebnis

Der JHA nimmt die vorliegende Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 6

Bericht über die Arbeit des Jugendamtes unter Corona-Bedingungen

Frau Albers berichtet:

Es werde individuelle Unterstützung angeboten. Im Unterschied zum ersten Lockdown. seien alle Dienststellen offen und könnten mit Termin aufgesucht werden. Die Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) seien grundsätzlich im Dienst. Einige wenige sind aus besonderen Gründen immer zu Hause. Der Rest sei in Kohorten aufgeteilt, die im Wechsel in der Dienststelle oder zu Hause arbeiten. Es gelinge besser, Kontakte über Medien her zu stellen. Persönliche Gespräche fänden mit wenigen Ausnahmen in großen Räumen oder draußen statt. In stationären Einrichtungen gebe es regelmäßig Infektionsfälle. Es gebe eine spezielle Quarantäneeinrichtung in der Kollaustraße.

Es gab 1-2 Infektionsfälle im ASD, mit der Folge, dass erst einmal alle anwesenden Mitarbeiter*innen ins Homeoffice geschickt werden mussten. Die Situation sei schwierig.

Frau Schütt berichtet, dass die Einrichtungen der OKJA mit Schutzkonzepten geöffnet seien. Große Räume werden auch dem ASD für Gespräche zur Verfügung gestellt. Es gab bisher keine Infektionsfälle. Wenn Fälle in der Schule seien, könnte es passieren, dass Kinder oder Jugendliche nachmittags die Einrichtung besuchten. Es werden entsprechende Informationszettel aufgehängt.

Auch Schulangebote in Einrichtungen finden weiter statt.

Die Elternschulen arbeiten ebenfalls weiter, teilweise hybrid.

Frau Schütt drückt ihre Hochachtung für diese Arbeit aus.

Frau Sydow erklärt, dass viele Angebote draußen stattfinden würden. Sie halte aber mehr Aufsicht und Reglementierung für notwendig.

Es bestehe eine teilweise angespannte Situation. Die familiäre Situation, besonders von Familien in Wohnunterkünften sei prekär.

Hr. Drößler berichtet, dass die Kommunikation mit dem Jugendamt dieses Mal richtig gut funktioniere. Schutz in der stationären Einrichtung sei schwierig. Ebenso würden die Gruppenangebote fehlen.

Frau Wagner fragt noch einmal in der „AG 78“ nach und berichtet im Dezember.

Es verändere sich viel in der OKJA, weil die Niedrigschwelligkeit verloren gehe. (Anwesenheitsliste, Anmeldung etc.)

Es gebe mehr Routine und Gewöhnung auf beiden Seiten.

<https://www.kifaz-schnelsen.de/>

Frau Becker berichtet zum Kinderschutz unter Coronabedingungen. Es sei weiterhin so, dass es kein klares Bild zu den Belastungen von Eltern, Kindern und Jugendlichen während der Pandemie gebe. Es werde an mehreren Studien gearbeitet. Auch im Bereich des Kinderschutzes sei es bedeutend, dass in diesem zweiten Lockdown, die verlässlichen Orte für Kinder und Jugendliche geöffnet seien und die Eltern dadurch Entlastung erfahren und die Kinder und Jugendlichen Unterstützung und notfalls Orte der Sicherheit.

 

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Der Sitzungskalender fehle noch. Er bittet, diesen nach zu reichen. Die Dezembersitzung werde nicht stattfinden.

Die nächste Sitzung des JHA sei dann für den 27.01.2021 vorgesehen.

 

Ö 8

Mitteilungen der Vorsitzenden

Herr Könecke wünscht allen viel positive Energie und weiterhin eine so gute Zusammenarbeit

 

Ö 9

Verschiedenes

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