Stadtteilkulturzentren/ Bürgerhäuser im Bezirk Altona - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich durchsetzen sowie Eingruppierungen überprüfen - tatsächliche zusätzliche Bedarfe in Altona endlich abdecken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 anliegende Drucksache 21-4979B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 16.05.2024 wie folgt Stellung genommen:
Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Altona hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.
Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbarten Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Altona 2023/2024 auf 14,49 % Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.
Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.
Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.
Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke hat auf Anregung der BKM mit Schreiben vom 24.07.2024 für den Bereich Bürgerhäuser wie folgt Stellung genommen:
Der Senat hat die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025/ 2026 berücksichtigt. Weitere Anpassungen können bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushalts durch die Bürgerschaft noch vorgenommen werden. Mit der Haushaltsplanung 2021/ 2022 wurde in den bezirklichen Einzelplänen 1.2 – 1.8 (mit Ausnahme des Einzelplanes 1.5) eine jährliche Kostensteigerung von 1,5% bis einschließlich 2025 bei den Ansätzen für Bürgerhäuser berücksichtigt.
Die BKM hat zu den genannten Empfehlungen für den Bereich Stadtteilkultur Stellung genommen. Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten. Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Folgerungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/ 2026 durch die Bezirksämter zu klären.
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 23.08.2024 wie folgt Stellung genommen:
Es gibt bereits den bindenden Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 30.11.2023 (21-4547B), welcher die Bezirksamtsleitung auffordert, gemäß § 19 BezVG sich dafür einzusetzen, dass die jährliche Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur um 1,5% zukünftig in voller Höhe dem Bezirksamt Altona zufließt.
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 30.11.2023 (21-4547B) forderte die Bezirksamtsleitung mit Schreiben vom 20.12.2023 die Behörde für Kultur und Medien auf, dass die Schlüsselung der jährlichen Erhöhung um 1,5% sich nicht an dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerungsentwicklung der Stadt orientiert, sondern als Bezugspunkt der Anteil an der Rahmenzuweisung gewählt wird.
Diese Forderung wurde in den laufenden Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2025/ 2026 aufrechterhalten.
Die Mehrkosten aufgrund der Tariferhöhungen und der Neueingruppierung der Stellen können im Bereich der Stadtteilkultur und der Bürgerhäuser noch nicht beziffert werden. Ursächlich hierfür sind die noch nicht vorliegenden Zuwendungsanträge für das Jahr 2025, in welcher die Einrichtungen ihre Personalplanung darstellen. Zudem steht die Prüfung der Eingruppierungen der Stellen durch das Bezirksamt Harburg weiterhin aus.
Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur beträgt für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 1.573.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 1.591.000 Euro. Davon werden jeweils 14.120 Euro für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des HausDrei sowie 78.000 Euro für die Förderung kultureller Projekte eingesetzt. Die übrigen Mittel werden für die Förderung der Geschichtswerkstatt sowie der Stadtteilkulturzentren eingesetzt. Die Einzelsummen werden dem Ausschuss für Kultur und Bildung in der Vorwegüberweisung der Feinspezifikation am 07.10.2024 vorgelegt.
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2025/ 2026 wurden im Präsidesgespräch folgende Mittel für die Bürgerhäuser veranschlagt:
Haushaltsjahr |
Vor Präsidesgespräch |
Nach Präsidesgespräch |
2025 |
199 |
299 |
2026 |
202 |
312 |
2027 |
205 |
317 |
2028 |
208 |
322 |
2029 |
211 |
327 |
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.