Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Es liegen folgende Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor:
- Vertretungen der Initiative Meiendorf hilft, der Kirchengemeinde Meiendorf -Oldenfelde sowie dem Verein Kids&Welccome weisen auf ein großes aktuelles Informationsdefizit zum Dublin-Zentrum im Bargkoppelweg hin
Der Hauptausschuss genehmigt beide Niederschriften einvernehmlich.
Die Referentinnen der Behörde für Inneres und Sport weisen mit Blick auf die Vorträge der Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass im Dublin-Zentrum keine Familien bzw. Kinder untergebracht würden. Im gesamten Komplex von Bargkoppelstieg und Bargkoppelweg würden keine Familien getrennt werden.
Frau Ruff führt in das Thema ein mit einer Erläuterung zum politischen Hintergrund und der entsprechenden Gesetzesnovellierung (siehe Anlage zur Drucksache 22-1162).
Es sei kurzfristig ein Unterbringungsbedarf zu regeln gewesen für Menschen, die keinerlei Leistungsansprüche mehr hätten. Es sei eine Entscheidung für eine zentrale Unterbringung an einem Ort getroffen worden, um keine unterschiedlichen Leistungsempfänger in einer Unterbringung zu haben. Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheide, dass ein anderer Mitgliedsstaat zuständig sei, könne es zu einem Leistungsausschluss kommen, wenn zusätzlich die tatsächliche und rechtliche Ausreisemöglichkeit festgestellt würde. Bei der Überstellung in andere Mitgliedstaaten sei man ziemlich fremdbestimmt, denn die anderen EU-Mitgliedstaaten würden vorgeben, wann und wie viele Personen sie annehmen würden. Dadurch könne es zu längeren Überstellungsverfahren kommen. Zu einem Leistungsausschluss käme es erst, wenn man eine Überstellung konkret feststellen könne, bspw. durch eine Terminankündigung. Alle Bewohner erhielten das gleiche Leistungsniveau inkl. einer Versorgung mit Kleidung, Essen und Unterkunft. Die Angebote zur Integration stünden nicht mehr im Fokus aufgrund der kurzen Überstellungszeiten. Man befände sich in einer Erprobungsphase, in der man sich auf eine klar abgegrenzte Personengruppe konzentriere. Familien mit Kindern seien derzeit nicht Teil des Konzepts. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien nicht vom Leistungsausschluss betroffen, da sie nicht dem AsylbLG zuzuordnen seien. Man habe sich für Rahlstedt entschieden, da dort eine Halle mit freien relevanten Kapazitäten zur Verfügung stehe. Es handele sich demnach auch um keine Ausweitung einer Unterbringung, sondern allenfalls eine Umnutzung. Derzeit sei dort eine zweistellige Zahl von betroffenen Personen untergebracht, dabei seien Menschen aus Afghanistan, Iran, Russland, Ukraine und auch aus afrikanischen Staaten. Zur Verweildauer können man noch keine belastbare Abschätzung abgegeben, die ersten Belegungen seien am 07.03.2025 vorgenommen worden. Man könne aber von eine kurzfristigen Unterbringung von wenigen Wochen ausgehen.
Frau Kindel ergänzt, dass im Jahre 2015 zum gesamten Areal des Bargkoppelweg 60 eine Flüchtlingsunterbringung dargestellt worden sei und bis heute dafür auch genutzt werde. Die sog. Reservehalle sei aktuell als Dublin-Zentrum aktiviert worden.
Frau Folkers fragt nach niedrigschwelligen Angeboten für den betroffenen Personenkreis, ebenso nach einem psycho-sozialen Angebot sowie nach Sprachmittler vor Ort. Weiter fragt sich den Planungen zur Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte, ggf. auch zur Nutzung der Angebote im Bargkoppelstieg. Sie bittet zudem um nähere Angaben zu dem im Dublin-Zentrum untergebrachten Menschen aus der Ukraine. Frau Folkers wundert sich, dass die Bezirksversammlung nicht zu der Veränderung formal angehört worden sei, da in diesem Bereich eine Umnutzung mit deutlichen Auswirkungen vorgenommen worden sei.
Frau Ruff erklärt zum Falle eines Ukrainers, dass hier eine ganz besondere Fallkonstellation eines Einzelfalles vorläge.
Frau Kindel äußert ihr Bedauern, wenn der Informationsfluss bisher nicht zur Zufriedenheit gelaufen sei. Die konzeptionelle Ausarbeitung zu dem Dublin-Zentrum sei in einem hohen Tempo bei Klärung vieler rechtlicher Fragen und auch zeitlich gerade kurzfristig fertiggestellt worden. Der Aufenthalt der Menschen im Dublin-Zentrum sei nur von kurzer Dauer. Es handele sich um dieselben Fälle, die vorher in verschiedenen Einrichtungen abgearbeitet worden seien, aber nunmehr in einer zentralen Unterkunft zusammengefasst würden. Die Entscheidungen über Ideen für soziale Angebote seien noch nicht getroffen worden. Es sei vorgesehen, die Rückführung innerhalb von 14 Tagen durchzuführen. Frau Kindel weist noch einmal darauf hin, dass eine Überstellung in andere europäische Staaten erfolge und nicht in die Heimatländer. Vor Ort könne man noch Angebote schaffen, darüber wolle man ins Gespräch kommen. Es stehe eine Rechtsberatung zur Verfügung, die von den Menschen aufgesucht werden könne, denn es bestünden keine Zugangsbeschränkungen. Es solle in naher Zukunft ein Basketballfeld aufgebaut werden. Eine Rückkehrberatung werde angeboten für die Fälle, die aktiv bei der Überstellung mitwirken wollten.
Herr Orbán hebt hervor, dass man sich nicht schlecht informiert fühle, sondern dass man schlicht überhaupt keine Informationen erhalten habe. Er habe im Hintergrund gehört, dass man unterschiedlicher Auffassung sei, ob eine Umnutzung vorliege bzw. die Veränderung innerhalb der gesamten Einrichtung nicht gravierend sei. Eine angemessene Information gegenüber der Politik und insbesondere für den Stadtteil sei aber sicherlich angezeigt gewesen, wenn man die notwendige Akzeptanz vor Ort erreichen wolle. Hinsichtlich der Kommunikation könne er nur von einer ungenügenden Leistung sprechen und wünsche sich für die Zukunft eine erhebliche Verbesserung. Herr Orbán fragt noch einmal nach der geplanten Verweildauer der Menschen und nach insbesondere auch Betreuungsangeboten im psycho-sozialen Bereich, da sich die betroffenen Menschen in einer angespannten Situation befänden.
Frau Kindel antwortet, dass man von einer Unterbringungszeit von etwa 2 Wochen ausgehe. Es bestünden aber zeitliche Abhängigkeiten von den Überstellungswegen zu den anderen Mitgliedsländern. Alle beteiligten Dienststellen in Deutschland suchten nach kurzen Wegen und schnellen Umsetzungszeiten. Das BAMF hätte seine Verfahrensstrukturen aktuelle verbessert und bspw. schneller Bescheide erteilen.
Herr Buttler weist darauf hin, dass den Menschen quasi alle Sozialleistungen gekürzt würden. Das Verfassungsgericht habe sich im Jahre 2012 dahingehend geäußert, dass Sozialleistungen nicht aus vermeintlichen Abschreckungseffekten oder willkürlich gekürzt werden dürften. Er bittet um Auskunft, wie lange eine solche Unterbringung zulässig sei, ohne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verstoßen. Er fragt, ob für alle sich dort aufhaltende Menschen eine Zusage derjenigen Staaten, die man für zuständig halte, bestünde, dass sie diese Menschen aufnehmen würden.
Frau Kindel antwortet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bspw. Staaten wie Griechenland und Italien von dieser Regelung ausgenommen hätten. Das BAMF würde die Feststellung treffen, in welche Länder eine Rückführung möglich sei. Vor dieser Prüfung dürften Menschen nicht in das Dublin-Zentrum kommen. Es sei also geklärt, dass diese Länder die Menschen aufnehmen würden und dort auch eine Bleibe erhielten. Dieses sei die Grundlage, jemanden in das Dublin-Zentrum zuzuweisen.
Zur rechtlichen Frage weist Frau Ruff auf die Zuständigkeit des EuGH hin. Grundsätzlich werde nicht jede Sozialleistung gekürzt, denn der grundsätzliche Anspruch bleibe im zuständigen Mitgliedsland erhalten. Wie die Gerichtsbarkeit hierüber entscheide, werden man erst durch dort anhängige Einzelfalle erfahren.
Herr Wagner fasst noch einmal den klaren Sachverhalt, der hinter dem Umgang mit den Menschen im Dublin-Zentrum stehe, zusammen. Er verstehe die Aufregung nicht und auch nicht die harten bisherigen Ansprachen an die Referentinnen, die letztlich nur die Vorgaben umsetzten. Die einzige Frage, die sich stelle, ist, warum es noch 14 Tage dauern müsse, wo doch täglich bspw. Busse in die anderen Mitgliedsstaaten führen. Er frage sich, wieso man überhaupt ein solches Zentrum brauche.
Frau Ruff führt zum verfahrenstechnischen Prozess, der dahinter stehe, aus. Nach der Klärung über die grundsätzliche Aufnahme erfolge eine Terminabsprache zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten. Es könnten hierzu Vorgaben über Flughäfen, Grenzübergänge oder auch zeitliche Bedingungen mitgeteilt werden, die man in den Umsetzungsprozess integrieren müsse. Die Überstellungsmodalitäten müssten am Ende übereinstimmen. Hierzu strebe Deutschland auf EU-Ebene an, diese Modalitäten über Verwaltungsvereinbarungen auszuweiten, damit zeitliche oder örtliche Einschränkungen reduziert würden.
Frau Folkers lenkt den Fokus wieder zurück auf die Situation der Menschen vor Ort. Sie stellt dar, was es bedeute, wenn gegenüber dem Stadtteil und den Ehrenamtlichen vor Ort keinerlei Informationen über die neue Situation mit dem Dublin-Zentrum erfolgten. Man habe heute erfahren, dass es wegen kurzer Verweildauer bisherkeine großen Überlegungen zu Angeboten in der Betreuung und Beschäftigung der betroffenen Menschen gegeben habe. Die Unterstützungsinitiativen vor Ort wüssten nicht, wie mit der neuen Situation, auch mit Blick auf eine Akzeptanz im Stadtteil, umzugehen sei. Die Stimmung sei dort allgemein bedenklich schlecht. Die bisherigen Angebote im Bargkoppelstieg stünden der nun neu geschaffenen Einrichtung nach ihrem Wissen nicht zu Verfügung. Sie hätte sich heute auch eine Beteiligung von fördern und wohnen gewünscht.
Frau Kindelkann die Einbeziehung des gesamten Ankunftszentrums und dort geschilderte Auswirkungen nicht ganz nachvollziehen, weil deren Arbeit durch die Schaffung des Dublin-Zentrums eigentlich nicht betroffen sei. Im Ankunftszentrum hätten sich die Strukturen wie zur Kinderbetreuung oder der Schule nicht verändert. Im Dublin-Zentrum seien weder Schwangere noch Familien untergebracht. Sie habe aber die Anregung mitgenommen, dass auch dort Angebote zur Beschäftigung oder Betreuung geschaffen werden sollten. Und die Kritik zur Information und zur Kommunikation zum Dublin-Zentrum habe sie zur Kenntnis genommen und verstanden.
Frau Riebehebt den bisherigen hervorragenden Umgang der Meiendorferinnen und Meiendorfer mit dem Ankunftszentrum hervor. Hieraus sind auch die Emotionen zu erklären, wenn dort die Besorgnis wachse, dass aufgrund fehlender Informationen zu den Veränderungen in dem Unterkunftsbereich die Stimmung vor Ort sich negativ entwickele. Es sollten die Strukturen, die bisher gut etabliert seien, so bestehen bleiben – auch bei Eröffnung eines wie beschriebenen Dublin-Zentrums. Sie hoffe, dass die vielen Fragen geklärt werden können, die nun wegen der fehlenden formalen Anhörung der Bezirksversammlung bereits entstanden seien. Insofern freue man sich über die heutige Vorstellung. Frau Riebe fragt, wie man sich in der Praxis die Vorbereitung der betroffenen Person über den festterminierten Transfer vorstellen könne.
Frau Kindel stellt die beiden Varianten vor. Zum einen gebe es Fälle einer freiwilligen Überstellung gehen, bei dem der Termin den Betroffenen bekannt gegeben werde. Das EU- Recht schreibe vor, dass die Organisation bei der Dienststelle liege, und man kläre, wie die betroffene Person an die Grenze gebracht werde. Anders verhalte es sich, wenn der Betroffene nicht mitwirke. Dann werde der Prozess zur Überstellung ohne Kenntnis des Termins durchgesetzt.
Herr Buttler fragt nach den Zeiträumen, bspw. zu einer Überstellung nach Bulgarien, die die Fälle ausmachten. Zudem fragt er nochmals, wie man diese Zeitphase mit Blick auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts beurteile.
Frau Kindel schätzt die Überstellungszeit zu dem Mitgliedsland Bulgarien bei einer freiwilligen Überstellung etwas höher ein, allerdings habe sie einen konkreten Einzelfall noch nicht erlebt. Frau Ruff äußert sich zur Frage zum Verfassungsgericht dahingehend, dass die Überbrückungsleistung nicht nach 14 Tagen automatisch ende, sondern diese im lfd. Verfahren weitergewährt werde, um das Existenzminimum zu sichern. Die Termine zur Überstellung für die Menschen, die aktuell im Dublin-Zentrum untergebracht seien, seien alle in den nächsten Wochen.
Herr Martensfragt nach, warum neben der nicht erfolgten Anhörung der Bezirksversammlung auch über die Praxis zur Überstellung und bspw. die vom Verfahren ausgekoppelten Länder wie Griechenland und Italien erst auf Nachfrage berichtet werde. Er wünsche sich hierzu mehr Transparenz und Informationen.
Frau Ruff und Frau Kindel merken an, dass die unterschiedlichen Bewertungen zum Anhörungsrecht der Bezirksversammlung, aber auch zur Informationsweitergabe generell bei ihnen angekommen seien. Das Dublin-Überstellungsverfahren sei nicht neu und sei auch nicht erst mit der Entstehung eines Dublin-Zentrums in Meiendorf entwickelt worden. Man wolle keine Informationen vorenthalten, falls dieser Eindruck entstanden sei. Man versuche derzeit, eine Beschleunigung in diesem Verfahren zu erreichen. Jedes Mitgliedsland habe seine eigenen Überstellungsmodalitäten, was zu den unterschiedlichen Verfahrenszeiten führe. Man könne aber aktuell erkennen, dass der allgemeine Wille zu einer Beschleunigung bei den beteiligten Behörden ausgelöst worden sei, möglicherweise auch aus dem Effekt einer zentralen Unterbringung.
Herr Schulz analysiert mit Blick auf das Ehrenamt in Meiendorf und dem Ankunftszentrum die Aussagen der Referentinnen, dass keine Familien im Dublin-Zentrum untergebracht würden und die Verweilzeit mit 14 Tagen eher kurz sei, so dass der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften wohlmöglich überhaupt nicht angezeigt sei. Das ehrenamtliche Engagement sei dann an anderer Stelle besser einzusetzen, wenn das theoretische Konstrukt der Überstellung auch so funktioniere. Herr Schulz fragt nach einer aktuellen Auswertung zur Anzahl der dort untergebrachten Personen und nach den Zahlen zu bereits erfolgreich durchgeführten Verfahren.
Frau Ruff antwortet, dass derzeit 7 Personen im Dublin-Zentrum untergebracht seien und eine erfolgreiche Überstellung durchgeführt worden sei.
Frau Folkers kritisiert die Bemerkung von Herrn Schulz zum Einsatz von ehrenamtlichen Kräften scharf. Sie hebt hervor, dass diese Menschen sich in einer Ausnahmesituation befänden. Sie bräuchten sehr wohl Betreuung, die Arbeit mit den Menschen der ehrenamtlichen Kräfte ändere sich nicht. Die soziale Komponente käme viel zu kurz, sie bitte um schnelle Nachsteuerung. Frau Folkers gehe davon aus, dass eine Rechtsberatung nicht vor Ort angeboten werden, so dass die Frage sie, wie die Betroffenen eine Rechtsberatung wahrnehmen sollen.
Frau Kindel weist darauf hin, dass eine unabhängige Asylverfahrensberatung vor Ort zur Verfügung stehe und auch in Anspruch genommen werde. Die Anregung zu weiteren Angeboten werde sie mitnehmen.
Herr Iwan schließt sich der Kritik an der fehlenden Anwendung des § 28 BezVG ausdrücklich an. Er stellt folgende Fragen:
- Es sei von einer ersten Phase einer Unterbringung in Meiendorf gesprochen worden, zu der keine Familien mit Kindern gehörten. Ist nach einer Erprobung ggf. eine Ausweitung geplant?
Frau Ruff antwortet, dass in der ersten Phase genau die Antworten zu den Fragen ausgewertet werden sollen, die am heutigen Tag in diesem Plenum gestellt würden. Man wolle eher mit Bedacht und Fingerspitzengefühl vorgehen, wenngleich das Gesetz auch Familien mit Kindern umfasse. Gerade zu einem späteren Zeitpunkt vorliegende Gerichtsentscheidungen würden für das weitere Handeln wichtig werden.
- Nach seiner Erfahrung zum Aufenthalt würden die zeitlichen Planungen regelmäßig deutlich überschritten werden. Sinnvoller wäre es, Betreuungsangebote von vornherein mit einzuplanen, da die zeitlichen Vorgaben nahezu immer weit überschritten würden. Er fragt nach der bisherigen Unterbringungsorten in Hamburg der nun zentral untergebrachten Personen
Frau Kindel berichtet, dass die Betroffenen aus allen Erstaufnahmeeinrichtungen entstammen können, viele kämen aus der ZEA
- Er bitte um Auskunft darüber, warum das Dublin-Zentrum in Meiendorf in großer Eile eröffnet werden musste
Das entsprechende Gesetz ist schon länger in Kraft, man sei eher spät bei der Umsetzung
- Warum würden Klageverfahren beim EuGH oder bei deutschen Gerichten nicht zunächst abgewartet, bevor solche Zentren geschaffen würden?
- Werden spezielle Personalressourcen für den Betrieb eines Dublin-Zentrums benötigt bzw. neu ausgelöst?
Frau Kindel führt aus, dass die abzuwickelnde Rückführung aus dem Dublin-Zentrum die gleichen Ressourcen wie bisher mit der dezentralen Unterbringung auslösten. Zusätzliche Kosten entstünden durch die Eröffnung der Halle, eines Sicherheitsdienstes oder Personal von fördern und wohnen.
Herr Buttler fragt nach Rücknahmemöglichkeiten der Kürzungen bei den Fällen, die mitwirken und sich der Überstellung freiwillig stellen bzw. kümmern.
Frau Ruff äußert sich zur Wiederaufnahme von Leistungen dahingehend, dass diese nicht vorgesehen sei, wobei die Leistungen in Form einer Unterbringung sowie Versorgung mit Essen und Kleidung nie gänzlich eingestellt würden.
Herr Iwan fragt nach, wie der Zusammenhang zwischen dem Dublin-Zentrum, der Gesetzeslage sowie der benannten Eile zu sehen sei. Er könne im Gesetz zu einem Dublin-Zentrum nichts finden. Zudem bittet er um Auskunft, warum die Frage von Betreuungsangeboten nicht standardmäßig bei Eröffnung solcher Unterbringung von vornherein gelöst werde.
Frau Kindel und Frau Ruff führen aus, dass Grundlage des Dublin-Zentrums die Vermeidung eines sozialen Unfriedens in Einrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsarten gewesen sei, die zur Kombination mit dem Gesetz geführt hätte. Zur Frage der Betreuungsangebote sei man davon ausgegangen, dass die prognostizierte kurze Verweildauer von 14 Tagen auch umgesetzt werden könne. Die jetzt realen möglicherweise längeren Zeiträume stellten sich erst jetzt heraus und führen zu den aktuellen neuen Überlegungen hierzu.
Herr Schulz fragt zu den Überstellungsmöglichkeiten nach, wo die Unterschiede lägen zwischen einem wohl favorisierten Landweg und die Nutzung von Flugzeugen.
Frau Kindel führt aus, dass die Kapazitäten bei den Fluggesellschaften sehr unterschiedlich seien und die Formalitäten hier sehr frühzeitig ausgetauscht werden müssten. Eine Flexibilität liege für den Bereich Flugzeug nicht in dem Maße vor wie für die anderen Wege. Deshalb seien Flugüberstellungen wesentlich komplizierter. Die Entscheidung über den Weg treffe in erster Linie das Mitgliedsland.
Herr Buttler fragt, ob man es für rechtmäßig halte, dass die Reduzierung der Leistung für ausreisepflichtige Dublin-Flüchtlinge auf Essen, Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege auch über einen Zeitraum von einem Monat zulässig sei, auch wenn der Geflüchtete mitwirkungsbereit sei.
Frau Ruff bejaht dieses, ergänzt hierzu, dass für die Körperpflege einmalig ein Betrag von 8,85€ ausgezahlt werde und dann in eine Gewährung von Unterbringung aus Billigkeitsgründen übergehe.
Herr Buse bedankt sich bei Frau Kindel und Frau Ruff für die Vorstellung und die Beantwortung der Fragen.
Frau Tiedemann und Herr Thater stellen den Bezirklichen Kontrolldienst HH-Mitte anhand einer Präsentation vor (als Anlage in allris eingestellt) und beantworten im Anschluss Fragestellungen.
Herr Ritter fragt nach, ob es sich damals um eine grundsätzlichen Neuschaffung einer Organisationseinheit gehandelt habe oder eine Zusammenfassung aus einer organisatorischer Umstrukturierung aus dem Bestand.
Frau Tiedemann führt aus, dass es sich auf der eine Seite um eine Umorganisation gehandelt habe. Im Zuge der damaligen Novellierung des § 31 SOG seien 12 Stellen für Großveranstaltungen neu entstanden. Daraus sei dann eine größere Einheit entstanden, die auch Bedingung sei für die zeitaufwendige Begleitung von Großveranstaltungen. Dazu käme, dass eine großer Außendienst auch einen großen Innendienst auslöse, um die Meldungen aus dem Außenbereich auch abzuarbeiten. Wichtig sei hier eine ausgewogene Balance.
Herr Ritter fragt nach, wo die Gründe für eine zentrale Neustrukturierung gelegen hätten und wie die Zuständigkeit bei Großveranstaltungen für Hamburg insgesamt läge.
Herr Thater führt aus, dass gerade wegen der Großveranstaltungen der zusammengefasste Bereich entstanden sei. Solche Veranstaltungen fänden zeitlich gebündelt überwiegend in den sommerlichen Monaten statt, und das auch regelhalft an den Wochenenden. Dies läse einen großen Personalbedarf aus. Die weiteren Aufgaben seien dann auch für die weniger belasteten Monate zugeordnet worden. Diese zentrale Einheit habe sich als überaus sinnvoll gezeigt und schaffe auch Synergien für der Bearbeitung der Aufgaben.
Herr Ritzenhoff weist auf die Auswirkungen des Unglücks bei der damaligen Loveparade in Duisburg in die Handlungsüberlegungen zum § 31 SOG zur Regelung von Großveranstaltungen hin. Man habe Großveranstaltungen per Definition mit mind. 10.000 Veranstaltungsteilnehmern (zeitgleich) festgelegt. Wandsbek habe zwar viele schöne Veranstaltungen, allerdings nicht in dieser Größenordnung. Durch die leider ausgelösten neuen Entwicklungen zur Sicherheit bei Weihnachtsmärkten könnte sich eine Definition von Großveranstaltungen aber zukünftig ändern.
Frau Dr., Hochheim dankt für die Vorstellung und bittet um Übersendung der Präsentation.
Herr Buse fragt aufgrund der sehr unterschiedlichen Veranstaltungsformen und dem umfangreichen Aufgabengebiet nach der Kenntnisvermittlung in Form von Schulungen ö.ä. an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst. Er fragt, ob andere Bezirke schon auf HH-Mittel zugegangen sind wegen eigener Veranstaltungen.
Herr Thater weist auf Veranstaltungen wie das Eppendorfer Landstraßenfest, der Altonale oder Veranstaltungen im Hafengebiet hin, bei denen man im Austausch mit anderen Bezirken oder Behörden stehe. Zu Schulungsveranstaltungen oder generell der Vermittlung von Kenntnissen weist er darauf hin, dass es oftmals um die Regelaufgabe einer Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gehe, die aber durch zuständige andere Fachdienststellen aufgegeben würden. Das eingesetzte Personal bringe aber aus vorherigen Tätigkeiten umfangreiche Kenntnisse und Fachkompetenz im Veranstaltungsbereich mit. Weitere Schulungen würden intern mit den oft beteiligten Fachdienststellen angeboten, zudem bestehe eine hohe Dialogdichte.
Herr Buse dankt den Referenten für die Informationen.
Herr Buse stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke bei Zustimmung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz unter Hinzuladung des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-
Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-
Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss vertagt.
Der Hauptausschuss beschließt gegen dieStimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Der Hauptausschuss beschließt eine neue Sitzordnung, bei der die Mitglieder der FDP-Fraktion zwischen die Fraktionen von SPD und Grüne platziert werden, einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke.
Der Hauptausschuss beschließt die Änderung der Geschäftsordnung einstimmig.
Ergänzung:
Hinsichtlich der Zeiten wird sich auf eine Zeit von 6 Minuten pro Fraktion sowie 2 Minuten für das fraktionslose Mitgliedeinstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion verständigt. Der vorher gestellte Antrag der AfD-Fraktion mit weiterhin 8 Minuten pro Fraktion sowie 2 Minuten für das fraktionlose Mitglied wird mehrheitlich bei Zustimmung der AfD-Fraktion abgelehnt.
Der Hauptausschuss vertagt.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Bertolatus erläutert den Zeitplan und stellt den Zusammenhang mit den Drucksachen 20-2948 sowie 22-0921 her, die die allgemeinen Vorgaben zum Vergabeverfahren und Ablauf geben. Wichtig sei die Einhaltung der Termine, um während und nach den Sommerferien mit der detaillierten Veranstaltungsplanung zu beginnen.
Ergebnis:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Situation Standesamt
Herr Ritzenhoff berichtet zur Situation im Standesamt. Im Bereich „Sterbefälle“ gebe es noch einen übrigen nicht-beurkundeten Fall, der aufgrund fehlender Unterlagen nicht abschließend bearbeitet werden könne. Im Bereich „Geburten“ bestünde noch ein Rückstand von rund 200 Fällen. Man sei noch nicht ganz so weit wie erhofft, es handele sich aber um einenerträglichen Zustand.
Mandatsveränderungen in der Bezirksversammlung aufgrund der Bürgerschaftswahl
Herr Ritzenhoff weist mit Blick auf die erfolgte Bürgerschaftswahl auf das vorgeschriebene Verfahren der Mandatsrückgaben hin. Verfahrensfragen können mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung oder dem zuständigen Fachbereich „Wahlen und Abstimmungen“ vorgenommen werden.
Drucksache im Regionalausschuss Walddörfer
Herr Heins berichtet von einer internen Abstimmung der Fachsprecher zu Drs. 22-0930 hin, die eigentlich im Bauausschuss behandelt werden sollte (Erhalt von Baumbestand). Die Drucksache solle im Regionalausschuss Walddörfer weiter beraten werden unter Hinzuziehung des zuständigen Fachbereichs des Bezirksamts. Der Hauptausschuss stimmtdem Verfahrensvorschlag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.
Es werden keine umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
(entfällt)