Polizeipräsenz im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0636.1)
Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, regelmäßig an den Sitzungen des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird gebeten, dass eine Vertretung entsandt wird, die sprachfähig zu den einzelnen Themen ist.
2. Es wird angeregt, dass ein Polizeibeamter zur Teilnahme entsandt wird, um eine verlässliche Präsenz zu gewährleisten und Anliegen der Bürger*innen sowie des Ausschusses angemessen bearbeiten zu können.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Gemäß § 27 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ist die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde auf Anforderung der Bezirksversammlung verpflichtet, Fachleute zur Erörterung der Sach- und Rechtslage und zur Beantwortung von Fragen in die Sitzung der Bezirksversammlung oder in die Sitzung des zuständigen Ausschusses zu entsenden.
Ergänzend wird auf die Bürgerschafts-Drs. 20/5024 (Ziffer 4.6 Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen) verwiesen.
Das für die Region Wandsbek zuständige Polizeikommissariat (PK) 37 entsendet regelmäßig eine Vertretung in den Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek und auch in den Regionalausschuss des Kerngebiets Wandsbek. Bereits in der Vergangenheit nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Polizei regelmäßig an diesen Sitzungen teil.
Um der in § 27 Abs. 3 BezVG geregelten Auskunftspflicht der Polizei zu Verkehrsthemen adäquat nachzukommen wird der Mobilitätsausschuss durch den Leiter Prävention und Verkehr und der Regionalausschuss durch den Sachgebietsleiter Verkehr des PK 37 besetzt.
In Ausnahmefällen kann aufgrund von urlaubsbedingter, krankheitsbedingter oder anderweitig begründeter Abwesenheit eine personelle Vertretung, mit entsprechender Verkehrsexpertise, nicht gewährleistet werden.
Eine Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Polizei am Mobilitätsausschuss sowie am Regionalausschuss wird seitens der Behörde für Inneres und Sport jedoch unbestritten als wichtiger Bestandteil einer sinnvollen Verknüpfung von Themen angesehen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte zu polizeilichen Themen außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes wie Innere Sicherheit oder Kriminalprävention in den regionalen Ausschüssen der Bezirksversammlung Wandsbek wiederholt angefragt, jedoch grundsätzlich nicht durch die dort anwesenden Vertretungen derPolizei beantwortet werden.
Für Anfragen oder Beschlüsse zu Angelegenheiten außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes besteht für die Bezirksversammlung die Möglichkeit der Vorlage einer Empfehlung an die zuständige Behörde. Darüber hinaus kann von der Bezirksversammlung über die Behörde für Inneres und Sport zu einzelnen konkreten Fachthemen mit Bezirksbezug erforderlichenfalls ein Referent der Polizei angefordert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.