Verteilung der Aktuelle Stunden aktuell und fair gestalten Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Letzte Beratung: 24.03.2025 Hauptausschuss Ö 6.4
Im Hautpausschuss wird nach vorheriger Beratung im Präsidium und im Ältesterat folgende Änderung der Geschäftsordnung eingereicht:
§ 14 Aktuelle Stunde
(1)
Die Fraktionen können ein bestimmt bezeichnetes Thema, das die Belange des Bezirkes betrifft, zur Aussprache in der Aktuellen Stunde anmelden. Die Anmeldung ist spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung der Bezirksversammlung schriftlich oder auf elektronischem Wege bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einzureichen. Zu jeder Bezirksversammlung kann eine Fraktion jeweils ein Thema anmelden; die Berechtigung zur Anmeldung erfolgt in rotierender Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung unterrichtet die vorsitzenden Mitglieder, die Fraktionen, die Gruppen und die Einzelmitglieder unverzüglich über die eingegangene Anmeldung. In der Anmeldung ist das Thema der Aussprache so zu bezeichnen, dass es hinreichend bestimmt ist. Verzichtet die Fraktion, die an der Reihe ist, auf eine Anmeldung, so fällt die Aktuelle Stunde aus. Das Recht zur Anmeldung für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung steht der nächsten Fraktion in der Reihenfolge zu.
(2)
Das Präsidium kann mehrheitlich beschließen, dass eine Anmeldung zur Aussprache in der Aktuellen Stunde nicht mit in die Tagesordnung aufgenommen wird, sofern das Thema in der Anmeldung nicht hinreichend bestimmt ist. Hiervon werden die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung unverzüglich unterrichtet. Die Frist zur Einreichung der Anmeldung verlängert sich dadurch nicht.
(3)
Je Sitzung der Bezirksversammlung findet eine Aussprache in der Aktuellen Stunde statt. Die Aussprache über den angemeldeten Gegenstand erfolgt beginnend mit der anmeldenden Fraktion. Dabei bleiben die Anmeldungen, die gem. Abs. 2 zurückgewiesen worden sind, unberücksichtigt.
(4)
Die Bezirksversammlung kann Regelungen zu den Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder für die Aktuelle Stunde beschließen. Anträge können nicht gestellt werden.
Der Hauptausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
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