Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Es liegen keine Anfragen der Bürgerinnen und Bürger vor.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop- Farmsen-Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop- Farmsen-Berne.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich die Tagesordnungspunkte 4.22.1 bis 4.22.4. Das Bezirksamt wird um Beantwortung der naturschutzrechtlichen Fragestellungen in den Eingaben gebeten. Mit Vorlage der Antworten sollen die Eingaben wieder aufgerufen werden.
Ergebnis siehe TOP 4.22
Ergebnis siehe TOP 4.22
Ergebnis siehe TOP 4.22
Ergebnis siehe TOP 4.22
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Der Hauptausschuss überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Herr Ritzenhoff teilt mit, dass zu diesem Thema eigentlich eine Informationsveranstaltung noch vor den Sommerferien hätte durchgeführt werden sollen. Da aber aktuell ein Antrag gem. § 80 (5) VwGO anhängig sei mit der möglichen Folge eines sog. Hängebeschlusses, könne nicht abgeschätzt werden, ob tatsächlich nach den Sommerferien von Fördern und Wohnen mit den ersten vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Einrichtung angefangen werden könne. Man werde den Hauptausschuss über den Verfahrensfortgang in Kenntnis setzen.
Auf Nachfrage von Frau Folkers präzisiert Herr Ritzenhoff, dass eine Informationsveranstaltung bei einem offenen Rechtsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mache. Es gehe bei der geplanten Informationsveranstaltung auch nicht mehr um eine Standortfrage, sondern um eine Vorstellung der weiteren Planungsschritte zum Bau.
Herr Buttler schlägt vor, die Vorlage zu vertagen mit der Bitte an die Verwaltung, den Stand des gerichtlichen Verfahrens -insbesondere zum Zeitpunkt eines möglichen Abschlussesdes Verfahrens - dem Ausschuss mitzuteilen.
Frau Folkershebt hervor, dass gerade Fragen zur Gestaltung der Einrichtung sowie zur Personengruppe, die dort untergebracht werden soll, von starkem Interesse seien. Ggf. bestehe Handlungsdruck, da die Menschen aus den Erstunterkünften zwingend in Folgeunterkünftige untergebracht werden sollten.
Herr Ritzenhoff weist auf die bereits erfolgte Informationsveranstaltung und auf die vor-Ort Termine hin. Man habe dort Regelungen und Absprachen für die direkten Beteiligten vor Ort getroffen, bspw. zum Parkplatz und zur Zuwegung. Im Rahmen des Genehmigungs- verfahrens sei die Kubatur des Gebäudes dargelegt worden. Die Frage ist unterzubringenden Personengruppe sei seit jeher volatil. Aber solche Fragestellungen sowie Fragen zur Bauabwicklung seine von Interesse. Für deren Beantwortung solle eine zukünftige Informationsveranstaltung auch dienen.
Herr Wasner bekräftigt den vorliegenden Antrag sowie die Erwartung, dass zu diesem wichtigen Thema „Rund-um-Informationen“ durch Vertretungen der beteiligten Fachbehörde und von Fördern und Wohnen erfolgen solle. Es bestehe vor Ort ein großer Informationsbedarf, die letzten Berichte und Mitteilungen hierzu lägen schon länger zurück, zudem hätten sich einige Teilbereiche aktualisiert bzw. neu entwickelt. Um diesen Informationsbedarf zu stillen, müssten auch die richtigen Ansprechpartner vor Ort sein und auf alle diese Fragestellungen antworten können.
Herr Ritzenhoff weist noch einmal auf die bereits erfolgten Informationen in verschiedenen Veranstaltungen hin, so dass in erster Linie - darauf aufbauend - der weitere Ablauf dargestellt werden könne. Man müsse auch abwarten, wie insgesamt das weitere rechtliche Verfahren ausgehe.
Herr Buttler präzisiert, dass Herr Wasner bei einem Info-Termin für das Hinzuziehen der Fachbehörde zur Beantwortung von Fragen geworben habe. Das sei auch sinnvoll. Wichtig wäre in der Folge ein Signal der Bezirksamtsleitung über den Abschluss des rechtlichen Vorgangs.
Herr Buse fasst zum Umgang mit der Vorlage zusammen, dass diese vertagt werden bis zu einem Signal der Bezirksamtsleitung, dass das Rechtsverfahren vor dem Anschluss stehe.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag einvernehmlich zu.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Herr Buse ruft den TOP auf und begrüßt hierzu auch insbesondere Frau Dr. Köcher.
Herr Buttler meldet einen weiteren Ergänzungsvorschlag zur Vereinbarung gem. § 19 an aus einer Diskussion im Jugendhilfeausschuss über einen Mietvertragswechsel in einer Jugendhilfeeinrichtung. Er schlägt vor, auf Seite 3 im Kapitel Bezirksversammlung/ Hauptausschuss unter Information zur Kenntnisnahme nach 19 Absatz 1 Satz 1 BZVG folgendes zu ergänzen:
Information über Kenntnisse der Verwaltung zu (geplanten) Nutzungsänderungen in Bezug auf Immobilien, die von Trägern der Jugendhilfe, der Stadtteilkultur und solchen, die durch den Bezirk gefördert werden, genutzt werden.
Herr Ritzenhoff signalisiert, dass er mit einer Einfügung, dass die Kenntnis der Verwaltung natürlich auch vorliegen müsse, um die Ergänzung einarbeiten lassen zu können.
Frau Dr. Hochheim trägt ihre Ergänzungswünsche vor. Die Verwaltung hat zu den Bauausschüssen zu der Anzahl der Wohneinheiten und der Vorstellung diesbezüglicher Vorlagen in der Vereinbarung einfließen lassen, die nicht dem bisherigen Verfahren entspreche. Hierzu hätte sie Erläuterungsbedarf, warum nicht alle Fälle vorgestellt würden, die einer Befreiung bedürften.
Frau Dr. Köcher erläutert, dass man die Verfahren in den Bauausschüssen bezirks- übergreifend betrachtet habe und hierbei große Spannweiten bei der Vorstellung von Projekten und den maßgeblichen Wohneinheiten festzustellen seien. Man habe sich mit dem Vorschlag mehr einem Mittelwert genähert und die Zahl der Wohneinheiten auf ab drei festgelegt. Es bestehe aber weiterhin die Möglichkeit auf Grundlage der Liste der eingegangenen Anträge, eine Vorab-Vorstellung eines Vorhabens in der nächsten Ausschusssitzung anzumelden. Die dann vorgestellten Informationen würden dem Protokoll beigelegt werden. Man könne sich so besser auf die Vorhaben ab 3 Wohneinheiten konzentrieren und die notwendige Zeit dafür investieren, ohne dass die Möglichkeit genommen werde, auch zu anderen Vorhaben notwendige Informationen zu erhalten.
Frau Dr. Hochheim merkt an, dass die Vereinbarung gem. § 19 BezVG eine individuelle Lösung für Wandsbek beinhaltete, unabhängig von einer Regelung anderer Bezirke. In Altona würden bspw. in Bereich des Bauausschusses bindende Beschlüsse gefasst, während in Wandsbek Entscheidungen eher einen empfehlenden Charakter hätten. Der Dialog stehe in Wandsbek im Vordergrund, und auch die CDU-Fraktion verhalte sich kooperativ. Sie sei im Bauausschuss Kerngebiet Wandsbek aktiv und ihr mache die Ausschussarbeit viel Freude gemeinschaftlich mit den anderen Mitgliedern. Sie kenne jeden Bebauungsplan in dem Bereich durch ihre jahrelange Arbeit. Aber in den Gebieten des Alstertals, Walddörfer oder Rahlstedt seien die Rahmenbedingungen aber sehr unterschiedlich und man müsse entsprechend mehr Aufmerksamkeit und Informationen bündeln. Aus den Betreffzeilen bspw. der sog. Neunerliste, die von den Antragstellern übernommen würden, ließen sich keine Rückschlüsse auf wichtige Informationen wie eine Überschreitung von Wohneinheiten von zwei auf drei herleiten. Die CDU-Fraktion setze sich deshalb dafür ein, die gewohnte Arbeitsweise und bisherigen Ansatz beizubehalten.
Herr Ritzenhoff weist darauf hin, dass es in der letzten Legislatur keine Vereinbarung gem. § 19 BezVG gegeben habe, auf die man sich berufen könne.Das Baurecht habe sich insofern geändert, dass vielfach für Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser nur noch eine Anzeigepflicht bestehe. Genau das müsse jetzt sich auch in einer Vereinbarung widerspiegeln. Für den Bereich „Befreiungen“ müsse nach ihrer Relevanz geschaut werden. Es gehe am Ende auch um die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die berücksichtigt werden müsse. Der Vorschlag hierzu lege nun zur Entscheidung vor.
Herr Buttler führt aus, dass es zwar keine Vereinbarung gem. § 19 BezVG in der letzten Legislatur gegeben habe, dennoch arbeite man in den Bauausschüssen nach einer gewissen Tradition. Es bestehe die allgemeine Sorge, dass relevante Bauvorhaben von der Politik in diesem Zusammenhang unbemerkt blieben. In der Diskussion sei auch die Frage von für die Verwaltung bindenden Beschlüssen durch die Bezirksversammlung. Er halte das für möglich, und man könne sich auch jeden Einzelfall in den Bauausschüssen vorlegen lassen. Zielführend für das ganze Verfahren sei das aber nicht. Gesucht werde also insgesamt eine pragmatische Lösung.
Frau Dr. Köcher hebt hervor, dass es für die betreuenden Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung deutlich einfacher wäre, einzelne Vorhaben von der „Neuner-Liste“ vorzustellen und auch zu Protokoll zu geben als die „Fünfer- bzw. Siebener-Listen“ aufzubereiten und darzustellen. Der Einwand von Herrn Buse bei wohlmöglicher Beantragung der Vorstellung aller Vorhaben der „Neuner-Liste“ würde die Idee einer Vereinfachung natürlich konterkarieren.
Frau Dr. Hochheimbewertet das bisher praktizierte Verfahren als positiv und weist noch einmal darauf hin, dass die Rechte der Bezirksversammlung auch noch umfangreicher ausgebaut werden könnten wie bspw. in Altona mit bindenden Beschlüssen. Methodiken wie ein Ansatz, sich alles vorstellen zu lassen oder die Nutzung von Anfragerechten würden ebenso für keine Vereinfachung für die Verwaltung führen. Das bisher kooperative Miteinander und die Informationsfülle bspw. im Bauausschuss des Kerngebiets Wandsbek sei hervorzuheben. Gerade die Vorhaben mit Befreiungen, und hier insbesondere zu den Wohneinheiten, in der sog. „Fünfer-Liste“ seien wichtig und müssten übersichtlich bleiben. Informationsdefizite sollten unbedingt vermieden werden.
Herr Wasner nimmt den Gedanken von Frau Dr. Hochheim zum Informationsbedarf auf und regt an, die sog. „Neuner-Liste“in der Zukunft gehaltvoller gestaltet werden sollte als in der Vergangenheit. Nur dann könnte die Relevanz von Vorhaben erkannt werden, insbesondere auch die mit Befreiungen. So könnte dann der Wunsch nach einer Vorstellung einzelner Fälle praktiziert werden.
Herr Ritzenhoff sagt eine Prüfung zu, wie man eine Kennzeichnung relevanter Vorhaben umsetzen könne. Frage sei allgemein, wann eine Relevanz - abgesehen der von den Wohneinheiten - ausgelöst werde. Hierzu werde man noch einmal prüfen.
Frau Rosenbohm begrüßt dieses, und bittet dabei auch um die Berücksichtigung von Befreiungen bei der bebaubaren Fläche hinsichtlich zusätzlich versiegelter Flächen. Wichtig sei eine Deklaration schon in der Überschrift bei der sog. „Neuner-Liste“.
Frau Dr. Hochheim hebt hervor, dass der CDU-Fraktion besonders wichtig die Fälle von Befreiungen seien, die auch Auswirkungen auf die Auslegung bei zukünftigen Verfahren bei Entscheidungenund auf den Bebauungsplan hätten. Gerade hier bestehe ein erhöhter Informationsbedarf. Allgemeinkönne festgestellt werden, dass in Wandsbek eine hohe Zahl von Baugenehmigungen erteilt würden, was Auswirkungen auf die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilungen haben müsste. Bei der Ausarbeitung am Vertrag für Hamburg könnte bspw. geprüft werden, ob der Personalkörper auch an der Anzahl von Baugenehmigungen gekoppelt werden könne.
Herr Ritzenhoff führt hierzu aus, dass die Idee in dem Bündnis auch auf die Stellenfinanzierung ausgelegt gewesen sei, dem entgegen stehe gerade die aktuelle Haushaltslage.
Er habe aus der Beratung verstanden, dass es bei dem Informationsbedarf der Politik nicht um jede kleinteilige Angelegenheit gehe, sondern eine gewisse Relevanz haben sollte, bspw. Befreiungen zu überbaubarer Fläche oder der Anzahl der Wohnungen. Es werde versucht, hierzu eine Formulierung in der Vereinbarung gem. § 19 BezVG auszuarbeiten.
Herr Wasner weist auf einen unterschiedlichen Handlungsmaßstab hinsichtlich Überschreitungen bei Baugebieten hin und nennt hierzu den Bebauungsplan Wellingsbüttel 6 als Beispiel für eine eher strikte Auslegung. Wichtig sei in jedem Falle der Hinweis auf Vergleichsfälle im Baublock in analoger Größenordnung oder die Darstellung als Einzelfall, auch im Hinblick auf eine erzeugende Verdichtung. Das habe die erwähnte Relevanz und müsse aus der sog. „Neuner-Liste“ abzuleiten sein, um sich den Fall einmal vorstellen zu lassen.
Frau Dr. Hochheim bekräftigt den Beitrag von Herr Wasner und weist als einen weiteren wichtigen Punkt hin, den Umgang mit ablehnenden Entscheidungen eines Bauausschusses zu Bauanträgen. Es habe Fälle gegeben, bei denen im Anschluss verwaltungsseits, ggf. unter Einbeziehen der Bezirksamtsleitung, anders entschieden worden sei, der Ausschuss hierüber aber keine Information erhalten habe. Es werde deshalb darum gebeten, bei diesen Fällen Informationen und Gründe für eine abweichende Entscheidung zu erhalten, bspw. in Form einer schriftlichen Stellungnahme. Im Ausschuss werde die ablehnende oder alternative Entscheidung regelhaft durch den Ausschuss ausführlich begründet. Möglicherweise gebe es guteGründe für eine andere Entscheidung, allerdings würden diese bisher nicht kommuniziert.
Herr Ritzenhoff weist darauf hin, dass im Entwurf der Vereinbarung die Dissensentscheidung geregelt sei. Inhaltlich folge er dann regelhaft der Meinung der Verwaltung, die dem Ausschuss schon bekannt sei. Meist betreffe es den Bereich der städtebaulichen Vertretbarkeit, bei denen die Antragsteller einen Rechtsanspruch hätten. Das stehe dann bereits in der Vorlage, aber er könne darauf auch noch einmal hinweisen, oder ggf. Abstellen auf die rechtliche Einschätzung des Bauamts oder auch des Rechtsamts.
Herr Buse fasst zusammen, dass seitens der Politik eine umfangreichere Aufbereitung der sog. „Neuner-Liste“ erbeten werde, um eine sachgerechte Entscheidung, auch mit Blick auf Präjudizien, treffen zu können. Zudem könnten dann Wünsche für eine Vorstellung in der Folgesitzung erkannt werden. Hierzu solle es einen Formulierungsvorschlag der Verwaltung in einer der folgenden Sitzungen geben.
Mit diesem Hinweis lässt Herr Buse zu einem Antrag auf Vertagung der thematisch hierzu passenden Vorlagen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich die Vorlagen TOP 6.1 bis 6.4.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich (siehe TOP 6).
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich (siehe TOP 6).
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich (siehe TOP 6).
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss vertagt einvernehmlich (siehe TOP 6).
Sitzungspläne bis zum Ende der Legislatur
Herr Ritzenhoffregt an, bereits einen Sitzungsplan über das Jahr 2027 hinaus ggf. bis zum Ende der Legislatur zu erstellen, um eine bessere Planbarkeit für auch andere Termine oder angebundene Veranstaltungen herzustellen.
Herr Bertolatus sagt zu, möglichst bis Mai 2029 einen jährl. Terminkalender zu erstellen und diese Pläne dann nach der parl. Sommerpause in die politischen Gremien zu geben.
Herr Buse führt aus, dass eine solche Terminplanung in die Zukunft ggf. viele Vorteile habe und ruft das Thema dann nach Vorlage der Pläne wieder auf.
Vorratstermine Hauptausschuss und Planungsausschuss in den Sommerferien
Herr Bertolatus regt folgende Vorratstermine für die Sommerferien an:
27.7. der Hauptausschuss und 28.7. der Planungsausschuss
Herr Buse führt zu den Terminen aus, dass diese in der Vergangenheit immer vorgehalten worden seien, aber nur selten tatsächlich genutzt werden mussten. Sollten hierzu andere Termine vorgeschlagen werden, bittet er um Vorschläge bis zur kommenden Bezirksversammlung.
Videokonferenzanlage
Auf Nachfrage von Frau Dr. Hochheim zum Stand der Videokonferenzanlage führt Herr Bertolatus aus, dass vornehmlich im Ausschuss WDK hierzu weiter an der Feinjustierung getestet werde.
Im Ausschuss wird sich über die Zuschaltung von Referierenden von außen (anstelle von Präsenz) ausgetauscht. Allgemein hilfreich wäre hierzu ein Prozess, der tatsächlich einmal durchgeführt werde, ggf. auch mit einem anderen, geeigneten Ausschuss. Zudem sei ein Verfahren zu klären für eine Nutzung hybrider Elemente in den Sitzungen.
Es werden keine umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
(entfällt)