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ASB: Antrag auf Sachkosten für die Beauftragung einer brandschutzrechtlichen Ersteinschätzung für die Kellerräume im Jugendzentrum JUST

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 01.06.2026 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Der JHA hat die Vorlage in seiner Sitzung am 20.05.26 beraten und einstimmig folgendem Petitum zugestimmt:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen Vorratsbeschluss, der die Verwaltung ermächtigt, die angegebene Summe auszugeben. Zudem wird die Vorlage an den Hauptausschuss überwiesen mit der Bitte an die Verwaltung die offenen Fragen zu klären.

  1. Ist das Angebot pauschaliert zu verstehen, d. h. mit einem Nettohonorar i. H. v.

4.573,20 €?

Ja, es handelt sich um ein pauschaliertes Angebot mit dem Nettohonorar i. H. v. 4.573,20 €.

  1. Erfolgt durch den Auftragnehmer die Vorklärung der Genehmigungsfähigkeit mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden?

Ja, nach Zustimmung der SAGA als Eigentümerin wird die Vorklärung der Genehmigungsfähigkeit durch den Auftragnehmer mit der zuständigen Abteilung im WBZ erfolgen.

  1. Der Auftragnehmer soll eine Kostennote, zu voraussichtlichen Baukosten, erstellen.

Die Erstellung der Kostennote zu den voraussichtlichen Baukosten ist Bestandteil des Auftrags.

Im Jugendzentrum JUST wird seit Inbetriebnahme des Gebäudes, zunächst als kommunales Haus der Jugend und seit 2001 in Trägerschaft des ASB, ein Teil der Kellerräume für Musikangebote genutzt. Seit der letzten Brandverhütungsschau wurde dem ASB im letzten Jahr diese Nutzung aufgrund von festgestellten brandschutzrechtlichen Mängeln und einer fehlenden Nutzungsgenehmigung untersagt. Die bestehende Nutzungsgenehmigung der Kellerräume beinhaltet bisher nicht die Nutzung als Aufenthaltsräume.

Anlässlich dieser Entscheidung und der damit verbundenen Einschränkung der Angebote im JUST hat am 26.03.26 ein gemeinsamer vor Ort Termin stattgefunden, unter Beteiligung der Einrichtungsleitung, der SAGA und dem BA-Wandsbek. Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wurde bestätigt. Drei der Kellerräume verfügen über keine ausreichenden Fluchtwege, das Notausstiegsfenster in einem dieser Räume müsste erweitert und niedriger angesetzt werden.

Eine geduldete Nutzung als Musikräume bis zur baulichen Herrichtung kommt aufgrund der latenten Gefahrenlage nicht in Betracht.

Es wurde vereinbart, dass der ASB einen Gutachter mit der Erstellung einer brandschutzrechtlichen Einschätzung beauftragt. Wenn die brandschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind könnte mit Einverständnis der SAGA im weiteren Schritt eine Nutzungsänderung beantragt werden.

Der Träger hat inzwischen ein Angebot für eine brandschutzrechtliche Ersteinschätzung eingeholt und beantragt die zusätzlichen Sachkosten.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

Der JHA wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung gebeten dem ASB 5.442,11 EUR für die Beauftragung einer brandschutzrechtlichen Ersteinschätzung für die Kellerräume des JUST zu bewilligen.

Es stehen ausreichend konsumtive Mittel in der Rahmenzuweisung KJ zur Verfügung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

- Antrag des ASB vom 06.05.26

- Angebot brandschutzrechtliche Ersteinschätzung

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