ASB: Antrag auf Sachkosten für die Beauftragung einer brandschutzrechtlichen Ersteinschätzung für die Kellerräume im Jugendzentrum JUST
Letzte Beratung: 20.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 4.3
Im Jugendzentrum JUST wird seit Inbetriebnahme des Gebäudes, zunächst als kommunales Haus der Jugend und seit 2001 in Trägerschaft des ASB, ein Teil der Kellerräume für Musikangebote genutzt. Seit der letzten Brandverhütungsschau wurde dem ASB im letzten Jahr diese Nutzung aufgrund von festgestellten brandschutzrechtlichen Mängeln und einer fehlenden Nutzungsgenehmigung untersagt. Die bestehende Nutzungsgenehmigung der Kellerräume beinhaltet bisher nicht die Nutzung als Aufenthaltsräume.
Anlässlich dieser Entscheidung und der damit verbundenen Einschränkung der Angebote im JUST hat am 26.03.26 ein gemeinsamer vor Ort Termin stattgefunden, unter Beteiligung der Einrichtungsleitung, der SAGA und dem BA-Wandsbek. Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wurde bestätigt. Drei der Kellerräume verfügen über keine ausreichenden Fluchtwege, das Notausstiegsfenster in einem dieser Räume müsste erweitert und niedriger angesetzt werden.
Eine geduldete Nutzung als Musikräume bis zur baulichen Herrichtung kommt aufgrund der latenten Gefahrenlage nicht in Betracht.
Es wurde vereinbart, dass der ASB einen Gutachter mit der Erstellung einer brandschutzrechtlichen Einschätzung beauftragt. Wenn die brandschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind könnte mit Einverständnis der SAGA im weiteren Schritt eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Der Träger hat inzwischen ein Angebot für eine brandschutzrechtliche Ersteinschätzung eingeholt und beantragt die zusätzlichen Sachkosten.
Beschluss:
Der JHA wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung gebeten dem ASB 5.442,11 EUR für die Beauftragung einer brandschutzrechtlichen Ersteinschätzung für die Kellerräume des JUST zu bewilligen.
Es stehen ausreichend konsumtive Mittel in der Rahmenzuweisung KJ zur Verfügung.
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