22-3630

Rechtsmäßigkeit der Verkehrsführung Eingabe

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Sachverhalt

Fahrradunfall am 09.03.2026, 16.30 Uhr

Es wäre gut, wenn Sie sich den Veränderungen bei 4-jähriger Bauzeit durch das Bezirksamt finanzierten RISE-Programm annehmen bzw. weiterleiten würden. Ich bin den 2 m breiten markierten Fahrradweg entgegengesetzter Fahrtrichtung gefahren. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite von 400 m Länge befand sich ein weiterer Radweg und dann eine Ampel um die Straßenseite zu wechseln. Um zum Ziel zu kommen, hätte ich auf der dann befindlichen Straßenseite wieder zurückfahren müssen, was niemand macht. Mir fehlten 70 m und hatte 170 m verkehrswidrig gefahren, um den benutzten Fahrradweg zu verlassen.

Damit die Rechtslage geändert wird, ist es erforderlich, dass der Radweg (wo der Fahrradunfall geschah) in Gegenläufigkeit mit 2 Pfeilen in unterschiedlichen Richtungen auf dem Fahrradweg markiert wird. Dann ist keine geringe Mitverantwortung vorhanden.

Zum obigen Zeitpunkt wurde ich als Fahrradfahrer von einem Autofahrer auf dem vorhandenen gekennzeichneten Fahrradweg angefahren. Dieser bog rechts in den Butterbauernstieg ab und gab vor Ort der Polizei an; er wurde aus Richtung Westen von der tiefstehenden Sonne geblendet und hat den Radfahrer überhaupt nicht gesehen. Er befand sich auf dem Poppenbütteler Weg (Ring 3) und fuhr Richtung Langenhorn. Nur durch das Abbiegen rechts geschah der Unfall. Bei einer angenommenen Weiterfahrt auf dem Ring 3 Richtung Langenhorn wäre der Unfall niemals geschehen.

In der Nähe wurden nach mehrjähriger Bauzeit die Spielplätze und Sportband im neuen Park durch das Bezirksamt Wandsbek mit RISE-Fördermittel am 17.12.2025 eingeweiht. Durch diese Veränderung nach der Einweihung ist hier auch eine neue Verkehrsführung erforderlich. Es wird sonst nicht der Erste und nicht der Letzte Fahrradunfall gewesen sein. Jeder Radfahrer, der Richtung Parkeingang bzw. Richtung Tegelsbarg unterwegs ist, fährt die gleiche Strecke, die auch ich bis zur verkehrsberuhigen Zone gefahren bin. Ein Verkehrsschild mit Hinweis „Radfahren erlaubt“ zu Beginn des Parkeingang weist rechtlich hierauf hin. Ebenso sind mehrere „Respekt-Schilder“r die Fußnger und Radfahrer im Park vorhanden. Tendenz ist weg von der Straße, hin zum Parkgelände. Alle Wege mit einer Breite von 3 m wurden asphaltiert neu angelegt und sind sehr gut zu befahren.

D.h.: Auf der rechten Seite von Langenhorn oder Hummelsbüttel kommend bis zur Ampel Am Hehsel mit Überquerung über den Ring 3. Von dort sind es bis zu dem Parkeingang für Fußnger und Radfahrer 240 m (bis zum Butterbauernweg 170 m). Auch mein Nachbar fährt diese Strecke wie ich bisher. Ich kenne keinen Fahrradfahrer, der die Strecke von 400 m von der Straße Am Hehsel die rechte Straßenseite Poppenbütteler Weg weiterfährt, um an der Ampel zur Ruscheweyhstrasse anschließend wieder zurückfährt, um zu dem Weg zum Parkeingang zu gelangen Diese Strecke führt zu einem gefährlichen Umweg von 620 m bis zum Parkeingang (Differenz 380 m). 4 Straßen mit Ampelüberquerungen: Am Hehsel, Barkhausenweg, Poppenbütteler Weg, Ruscheweyhstrasse sind dann erforderlich. Eine Überquerung des Poppenbütteler Weg ist zwischen den Ampeln Am Hehsel und Ruscheweyhstraße nicht möglich, da auf der Mitte der Straße Ring 3 ein durchgehender fest installierter Maschenzaun vorhanden ist. Ich bin mit fast 85 Jahren ein disziplinierter Radfahrer, der sich sonst immer an die Verkehrsregeln grundsätzlich hält, nicht zu schnell fährt (beim Unfall 12 km/h) und besonnen zum Ziel kommt. Durch diesen Unfall habe ich nur negative Merkmale bekommen, mehrere Prellungen, größere Hautabschürfungen (15 cm) trotz dicken mit langen Ärmeln versehenden Sweat-Shirt und dicker Jacke u.a. zugetragen. Mein Arzt meinte, als passionierter Radfahrer hatte ich ohne Knochenbrüche Glück im Unglück.

Zur Erläuterung habe ich die Abmessungen vorgenommen und hierzu eine Zeichnung erstellt.

Die bessere Straßenführung an einer anderen Stelle: Von dem SB-Warenhaus Kaufland in Richtung Poppenbüttel wird zu Beginn von dem SB-Warenhaus auf der linken (falschen) Straßenseite gefahren zur Ampel-Überquerung der Tangstedter Landstraße. Dokumentiert auf dem roten markierten Straßenbelag mit 2 unterschiedlichen Pfeilrichtungen. Danach erfolgt für den Radfahrer die Ampel-Überquerung des Gehlengraben, um dann rechts den Ring 3 Richtung Poppenbüttel weiterzufahren.

sung: Genauso sollte die Verkehrsführung von Am Hehsel Butterbauernstieg Parkeingang (insgesamt 240 m) verfahren werden. Auch hier der Breite 2 m rot markierte Fahrradweg am Butterbauernstieg (wo der Unfall passierte) ist mit den entsprechenden 2 unterschiedlichen Pfeilen in beiden Richtungen erforderlich. Durch den 2 m breiten Fahrradweg können sich Fahrradfahrer bequem in beiden Richtungen bewegen und kommen sich nicht ins Gehege. Alle Fahrradfahrer, auch Kinder über 10 Jahren und Jugendliche aus Richtung Hummelsbüttel kommend die zu den Spielgeräten im Park wollen, fahren diese Strecke. Auf der falschen Seite sollte das Radfahren nur die Strecke von 240 m (Am Hehsel bis Parkeingang) erlaubt sein. Ein Bild des dortigen Fahrradweges füge ich im Anhang bei.

Solange lohnt es sich für die Polizei, an dieser Stelle für eine Überwachung und Aufklärungsarbeit. In der Hoffnung, eine Anregung gegeben zu haben und eine wohlwollende Entscheidung meines evtl. Bußgeldbescheides. Mit der Bitte, diesen Brief an die entsprechende Bußgeldstelle weiterzuleiten. Danke!

Anhänge

Foto und eigene Zeichnung

Lokalisation Beta
Poppenbütteler Weg Langenhorn Am Hehsel Barkhausenweg Ruscheweyhstraße Poppenbüttel Tangstedter Landstraße Butterbauernstieg Müllberg Hummelsbüttel Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore Hummelsbüttel

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